Leipziger Anzeiger. z»o. Mittwoch den 5. November. 1856. Bekanntmachung. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 22V Wahlmännern für die Ergänzungswahl der Herren Stadt verordneten und Ersatzmänner sind die Tage des S., 4 und S. November d. I. Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden und eS haben sich die Stimmberechtigten innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Gtage der alten Waage bei Verlust des Stimm recht- für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel vorschriftsmäßig abzugeben. Leipzig, den I. November 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 16. November 1853 bringen wir hierdurch wiederholt m Erinnerung, daß die Verkäufer von Kohlen und CoakS verpflichtet sind: 1) gehörig geaichteS Gemäß in ihren Niederlagen und BerkausSlocalen zu halten, 2) jedem Käufer auf Verlangen Kohlen und CoakS mit diesen Gemäßen zuzumessen, 3) ihren mit der Ablieferung derselben an die Käufer beauftragten Leuten ein geaichtes Gemäß (mindestens ein halbes Scheffelmaaß) mitzugeden, damit auf Erfordert» die abzulie fernde Quantität sofort zugemessen werden kann. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften wird unnachsichtlich mit einer Geldbuße von Einem Thal er und nach Befinden höherer Strafe geahndet werden und machen wir die Inhaber der Kohlengeschäfte unter allen Umständen für ihre Leute verantwortlich. Um übrigens den Käufern, welche sich von der Richtigkeit des MaaßeS der ihnen gelieferten Kohlen sichere Ueberzeugung zu verschaffen wünschen, dies möglichst zu erleichtern, haben wir Veranstaltung getroffen, daß nicht nur, wie schon zeither, der auf dem Fleischerplatze am Kohlenabladeplatze stationirte verpflichtete Kohlenmeffer auf Verlangen jeder Zeit mit seinem Gemäße zum Nachmeffen gegen die Gebühr zugezogen werden kann, sondern solches von jetzt an auf Ver langen anch durch die am Naschmarrt stationirten Chaisenträger mit dem ihnen zug^theilten Gemäß unentgeldlich geschehen wird. Leipzig, den I. November 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. . . - - -—-—, Erinnerung an Abführung der Grundsteuern rc. Am 1. November d. I. wird der diesjährige vierte Termin der Grundsteuern, welcher, nachdem durch Verordnung des königl. Finanzministerium vom 15. Mai d. I. der Zuschlag zu dem selben an 1 Pfennig erlassen worden, nur mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die dieSfallfigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communanlagen an gedachtem Tage und spätestens binnen L4 Tagen nach dem selben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier, auf dem Rathhause zwei Treppen hoch, zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort erecutivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 3V. October 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. - . Koch. Bekanntmachung. Der Bevollmächtigte und zeitherige Specialaqent der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Lre-la«, Herr Gustav Hartmann, hat die Speeialagentur niedergelegt, und es ist statt seiner der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Gmil Theodor Schruth als Specialagent gedachter Gesellschaft für den hiesigen Stadtbezirk heute von uns verpflichtet worden. Leipzig, den 1. November 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner.