Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-11-15
- Sprache
- Deutsch
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185611155
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
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- Tag1856-11-15
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1856
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 32« Sonnabend den 15. November. 1856. Bekanntmachung. Die unter dem 10. vorigen MonatS wegen der nöthig gewesenen Reparatur der dritten Dammbrücke auf der Luckacr Lhaussee zwischen Pegau und Groitzsch ungeordnete Sperrung dieses ChausseetracteS für den Verkehr mit schwerem Fuhr werke wird nach nunmehr erfolgter Wiederherstellung dieser Brücke hiermit wieder aufgehoben. Königliche Amt-Hauptmannschaft zu Borna und Königliche- Rentamt Leipzig mit Pegau, am 12. November 1856. Geffenlliche Gerichtssitzung. Leipzig, den 14. November. Nachdem heute Vormittag von acht Uhr an zunächst eine nichtöffentliche Verhandlung gegen den wegen unzüchtiger Werke mit einem Kinde angeklagten Maurer gesellen Johann Christian Eduard Friedrich aus Klein zschocher stattgefunden und kurz nach 9 Uhr das über denselben gesprochene, auf zweijährige Zuchthausstrafe lautende Erkenntniß öffentlich bekannt gemacht worden war, wurde zur öffentlichen Ver handlung über die gegen den Handlanger Friedrich Albert Gebhardt wegen eines ausgezeichneten Diebstahls von der Staats anwaltschaft erhobene Anklage übergegangen. Das Gericht bildeten, unter dem Vorsitze des Herrn Criminal- richtrrs Ritter vr. Rothe, der Herr Gerichtsrath Lengnick und die Herren Hülfsrichter Assessor Nietzsche, Actuar HUngar und Adv. vr. Günther. Die Anklage vertrat Herr Staatsanwalt Gebert. Ein Ver teidiger war nicht betheiligt. Der äußerst einfache Fall war folgender: Am 3. d. M. hatte eine gewisse Caroline Hecking bei dem Polizeiamte angezeigt, daß ihr aus einem verschlossenen Bodenverschlage eine eiserne Ofen platte abhanden gekommen und allem Vermuthen nach in der Art entwendet worden sei, daß der Dieb eine Latte aus dem Ver schlage ausgebrochen und darauf die Platte herausgezogen habe. Weitere Angaben der Heckina hatten den Verdacht, den frag lichen Diebstahl begangen zu haben, auf gedachten Gebhardt gelenkt, welcher auch bei den polizeilichen Vorerörterungen in Ueber- «instimmung mit der Anzeige der Bestohlenen eingera'umt hatte, die fragliche Ofenplatte, nachdem er zuvor den Lattenverschlag mittels Losreißung einer Latte aewaltsam eröffnet, entwendet und für 10 Ngr. an den Ttödler Köddermann verkauft zu haben. Auf Grund dessen war von der K. Staatsanwaltschaft seine u n - mittelbare Vorladung zur Hauptverhandlung beantragt worden. Auch in der heutigen Hauptverhandlung bekannte sich der An geklagte bei seiner Vernehmung des ihm zur Last gelegten Ver brechens schuldig, auch bestätigte Köddermann dm Ankauf der Ofmplatte und versicherte, daß er sie sofort an eine ihm unbe kannte Person weiter verkauft habe. Da sonach eine Taxation de- Verbrechenskörpers nicht möglich war, so mußte der Werth durch die Aussage der Bestohlenen er mittelt werdm. Sie bestimmte denselben auf 2V Ngr. Nachdem hierauf die Staatsanwaltschaft die Anklage begründet hatte, zog sich das Gericht in das Berathungszimmer zurück. Es erfolgte darauf die Bekanntmachung des Erkenntnisses, durch welches der Angeklagte zu einer dreimonatlichen Gefängniß strafe verurtheilt wurde. Nach kurzer Unterbrechung und nachdem anstatt des Herrn Hülf-richters Actuar HUngar Herr Gerichtsrath vr. Wenck von Oppel. Kreyßig. an der Richtertafel Platz genommen hatte, verschritt man zur Verhandlung über den dritten auf die heutige Tagesordnung ge brachten Fall, bei welchem als Ankläger der stellvertretende Staats anwalt Herr Kritz fungirte. Die Anklage, auf Duell lautend, war gegen den wegen gleichen Vergehens schon früher bestraften Studenten der Rechte Herrn Ludwig Carl von Holleben gerichtet. Am Vormittage des 2. d. M. gegen 1/2IO Uhr war nämlich aus dem Aeitzer Thore auf dem Polizeiamte gemeldet worden, daß mehrere Studenten, theils zu Fuß, theils in Droschken, sich auf das Hintere Brand begeben hätten, um dort, wie es den Anschein habe, ein Duell abzuhalten. In Folge dessen war dem Univer- sitatsgericht Nachricht gegeben worden und Mittags gegen i/zi2Uhr hatte der Pedell Senfarth den Studenten von Holleben auf das Polizeiamt sistirt und dabei angezeigt: „Er sei mit dem Universitätsgerichtsdiener und zwei Polizei- Wienern auf das Hintere Brand gegangen, wo er theils „unten in der Gaststube, theils oben auf dem Tanzsaale eine Mehrzahl Studenten angetroffen, die, an Tischen sitzend, Bier gewunken hätten. Daß ein Duell ftattge- funden haben müsse, habe er an einigen Blutflecken auf den Dielen und an den ebendaselbst mit Kreide gezeichneten und noch sichtbaren Mensurstrichen bemerkt. Bei einer genauen Nachsuchung habe er in einer Rauchkammer auf dem Boden den Studenten von Ho kleben halb entkleidet „und mit einer Wunde auf der Stirn angetroffen, Hol- „leben habe eingera'umt, mit einem Hallenser Studenten, „Namens Goedecke — der sich aber entfernt gehabt hätte „und nicht zu erlangen gewesen wäre — duellirt zu haben, „und Pa er nicht auf der Leipziger Universität inscribirt sei, „sondern in Jena ftudire, so habe er ihn auf das Polizei- „amt gebracht." Letzteres hatte darauf sofort die nöthigen Vorerörterungen an gestellt, schon den folgenden Tag die Acten der König!. Staats anwaltschaft mitgecheilt, und von dieser war der Antrag auf un mittelbare Vorladung von Hollebens zur Hauptverhandlung gestellt, diesem Anträge auch von dem König!. Bezirksgerichte ent sprochen worden. In Uebereinstimmung mit seinen, theils vor dem Polizeiamte, theils bei wiederholten vorläufigen gerichtlichen Befragungen bereits abgelegten Geständnissen bekannte sich der Angeklagte auch heute für schuldig. Dieses Bekenntniß und in Verbindung damit die Aussage des als Zeugen vorgeladenen befragten Pedell Seyfarth bildeten die einzige, aber durchaus zuverlässige Unterlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft sowohl, als für das Urtheil des Gerichtshofes, und es ist auf Grund desselben über die Persönlichkeit des An geklagten, so wie über die Veranlassung zu dem Duell, den Her- ,,1 „l
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