Leipziger Anzeiger. M 341. Sonnabend den 6. December. 1856. Bekanntmachung. Zur Feier des am 12. d. MtS. wiederkehrenden Geburtstags Sr. Majestät unseres allverehrten Königs soll, wie im vorigen Jahre, eine Speisung der hiesigen Armen stattfinden. Die Deckung der dadurch veranlaßten Kosten ist bisher stets Lurch freiwillige Beiträge bewirkt worden, und wir glauben den Wünschen unserer Mitbürger zu entsprechen, wenn wir Lrnselben Gelegenheit geben, sich durch Geldspenden an dieser Festfeier zu betheiligen. Unsere Stiftungsbuchhalterei (Rath- hau-, erste Etage) ist daher von uns zur Empfangnahme eingehender Beiträge, über deren Ertrag wir seiner Zeit öffentliche Mheilung machen werden, angewiesen worden. Sollte sich ein Ueberschuß ergeben, so wird derselbe anderweit zu wohl tätigen Zwecken von uns verwendet werden. - Leipzig, den 3. December 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. ' Bekanntmachung. Bei dem Königlichen Ministerium der Finanzen sind neuerlich diejenigen Behörden einiger Zollverein-Staaten, welche kaselbst_die zur Erlangung der im Art. 18. des Zoll- und Handelsvertrages vom 4. April 1853 hinsichtlich der Handels reisenden und Gewerbtreibenden vereinbarten Begünstigungen erforderlichen Gewerbesteuer-Freischeine auSstellen sotten, benannt worden und eS sind diese Staaten und Behörden folgende: 1) im Fürstenthume Lippe: Die Magistrate in den Städten Detmold, Lemgo, Blomberg, Horn, Salzuflen, Barntrup und Lage, so wie die Justiz- und Verwaltungsämter Detmold, Lage, Oerlinghausen, Schötmar, Varenholz, Hölzenhausen, Brake, Sternberg, Blomberg, Schieber, Schwalenberg, Horn und Lipperode; 2) in den Fürstenthümern.Waldeck und Pyrmont: die KrfiSräthe zu Mengeringhausen, Korbach, Wildungen und Pyrmont; 3) im Herzogthume Anhalt-Dessau-Köthen: die Kreissteuerämter zu Dessau, Köthen und Zerbst; 4) im Herzogthume Anhalt-Bernburg: die herzogliche Regierung, Abtheilung des Innern; wobei bemerkt wird, daß Handelsreisende aus anderen Vereinsländern, welche im Großherzogthume Luxemburg Maaren auflaufen oder Bestellungen suchen wollen, überhaupt dazu keiner besonderen Erlaubniß bedürfen. In Folge kreiSsteuerräthlicher Verfügung bringen wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 27. November 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißner. - Bekanntmachung. Das von dem Stiftsrath 1)r. Johann Franz Born für einen in Leipzig geborenen die Rechte studirenden Sohn a) eines Beisitzers der hiesigen Juristenfacultät, oder da deren keiner vorhanden, d) eines Beisitzers des vormaligen hiesigen Schöppenstuhles, oder da ein solcher auch nicht wäre, e) eines Rathsherrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, . ä) eines hiesigen Bürgers gestiftete Stipendium ist dermalen erledigt und soll anderweit von uns vergeben werden. Wir fordern daher die hiesigen Studirenden, welche nach den obigen Bestimmungen des Stifters einen Anspruch aus km Genuß dieses Stipendiums zu haben vermeinen, hiermit auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftungsmäßigen Qualifi kation längstens bis ' zum »8. Februar L8Ü7 auf hiesigem Rathhause in der RatbSstube schriftlich zu melden. ^ ^ ^ Leipzig, den 24. November 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. ^ ^ Bekanntmachung. Im Monat November d. I. sind von un- wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Be ttungen auszusprechen gewesen. ^ ^ ^ . Leipzig, am 2. December 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. G. Mechler. «»1.U. >üi> ^ t! <