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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185612228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18561222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18561222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-12
- Tag1856-12-22
- Monat1856-12
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1856
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ilte von! ra gt> > lbundti,! ^ 357. i. . Y n z e i g e r. Atontag den 22. Decenwer. 1856. Frau. Dienste N. Mi,! -8. Kxtra- »ie vck inplaltns 's. risch. Nuss«, t Wien, wusste. > tc Bav Hannkvttl rau FülÄj kaum. »irre, t. Hawbuiz.j Btbrg. >er Baum. t Wien. 3rkSlau. >. dt Siu»i«>I > r- Kreuj. >t Drest». Zavittt. m. Kr,»,, d. Hau-, oldncr Paho-I trS Kr«uj. e Pvlogm. Hamdura. nahmt. Bekanntmachung. Das Liste Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 93. Verordnung, zu Bekanntmachung des Schönburgischen NachtragSrecesseS vom 20. November 1856; Nr. 94. Verordnung, die Einführung des Berggesetzes vom 22. Mai 1851 in den Schönburgischen Receßherr- , schäften betreffend, vom 20. November 1856; Nr. 95. Verordnung zur Erläuterung von §. 1 der Verordnung, die Anwendung der in der Einführungs-Ver ordnung vom 3. September 1856 gedachten Gesetze und Verordnungen-auf die Schönburgischen Receß- herrschaften betreffend, vom 15. September 1856, vom 17. November 1856; Nr. 96. Decret wegen Bestätigung der Statuten der gemeinnützigen Ballgesellschaft zu Chemnitz, vom l 1. Novbr. 1856; Nr. 97. Verordnung, die verändette Abgrenzung der Steuerkreise und Steurrbezirke betreffend, vom 25. November 1856; Nr. 98. Verordnung, die Erbauung einer Eisenbahn von der Chemnitz-Zwickauer Staatöeisenbahn nach den Kohlenwerken bei Niederwürschnitz und nach Stollberg betreffend, vom 2. December 1856; Nr. 99. Verordnung, die Verlängerung einer in der Verordnung vom 16. September 1856 festgesetzten Frist betreffend, vom 2. December 1856 ; ist bei-unS eingegangen und wird bis zu« L. Januckr 18SV auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme ^sfentlich auShängen. Leipzig, am 19. December 1856. Der Math der Stadt Leipzig. - - ' - - ' -'-Koch./- !t . tttN I I De« Eusta»-Adolph-Verein dctr. Pol,. Bekanntmachung. Die Erholung der Marken für Hunde auf das künftige Jahr, gegen Erteguirq von 3 Thlr. für die Marke, als den Wichen Betrag der Steuer, ist bis Ende dieses Monat- zu bewirken, was hierdurch mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken eiirfangcn werde, in Erinnerung gebracht rvird. Leipzig, am 20. December 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ ' ' ' ! ' '' . NN.. ^ aylangt, nchmljch de« Un^lguf der sogen. Sa«un-l - Bücher in sämmtlichm Häusern für den Gustav-Ädolph-Verein, Auch würde eine jährl. Kirchen-Collecte am Reformationsfeste empfehlen-werth sein. Jener Umlauf von Sammel-Büchern aber wird so lau und flau betrieben, daß Schreiber diese-, die- ganze Jahr über bi- jetzt, trotz mehrmaliger Nachfrage, vergeblich auf em solche- gewartet und daher seinem Heu§n für thieke Me Hache anderweit zu ge nügen gesucht hat. Die jetzige Weihnacht-zejt freilich, wo An sprüche und Bedürfnisse aller Art sich in den Familien häufen, dürfte wohl nun für den Umlauf ged. Sammel-Bücher keine sonderlich ergiebige sein, entsprechend dem so erhabnen Zwecke, für welchen auch der Pfennig und Dreier de- Armen eben so be deutung-voll als willkommen ist, da eS hier nicht sowohl darauf ankommt, daß der oder jener Einzelne Viel giebt, sondern viel mehr^ daß Jedermann «ist freudigem Willen je nach Kräften Etwas giebt. Daher würde der Arffang rum neuen Umlauf gen. Sammel-Bücher ^ Jebrugr oder Mähz k. I. vorzuschlaaen sein, dann aber auch die geordnet« Forderung derselben von Hau- zu Hau-, von Familie zu Familie, dringend anzuempfehlen, weil alle sog. Christen sich gleichmäßig bei diesem Liebeswerke betheiligt er achten sollen. Warmer fortgesetzter Eifer für diese Sammlungen, aufrichtige Fürbitte und Gebet für unsre evang. Glaubensgenoffen jn der Viaspor^ und allseitigere, regere Lheilnahme an Allem, was in hiesigen Kirchen und Schulen rc. zur Förderung der edlen Zipecke de- Gustav-Adolph-BereinS geschieht und gesprochen wird, — die PeterSkirche war am 17. Sonnt, n. Trinit. Nachmitt, bei dem trefflichen Vortrage de- Hrn. KI. Wille über die Haupt-Ver- So wohlgemeint auch die Aufforderung an die hiesige« rgsp. Frauen I und Jungfrauen in Nr. 351 d. Bl. war, azrchln Leipzig, wie in andern großen Städten eine« besonder« Herein für die Gustav - Adolph- Stiftung im nächsten Jahre, al- h«n 2H. ihre- Bestehens zu be gründen, so möchte derselben doch folgende- entgeaenzuhalten sein: MS Erste haben sich gewiß schon sehr Viele der Dbigen seit lange durch div. LiebeS-Gaben an diesem, hier zuerst bestehenden MLnner- Vrreine für gen. Stiftung betheiligt, der vorzugsweise durch edle Männer Leipzig- beim großen Gustav-Ado lph-Kest zu Lützen be gründet ward und eine jetzt «Her fast glle Erhcheile sich erstreckende LrgenSfülle in geistiger, religiös-sittlicher Beziehung veranlaßt hat. Sodann dürfte, bei dem allgemein anerkannte« Wohlthä'tig- KitSsinne Leipzigs w» schon so viele treffliche Vereine unter hie sigen Frauen und Jungfrauen für Armen- ««h ^KNykm-Pflege, linderzucht, Witwen, Waise« und Wöchnepinnenx rc. bestehen, denselben die Bildung eines besonder» Guftgv.-Ahohch - Vereins, der doch eigentlich reine Männer-Sache ist, nicht wohl zugemuthet »erden, zumal da vielfältige Zersplitterung von Kräften irgend de ichenden Haupt- mzd Gesammtzrvelken stet- schadet. Endlich aber mögen auch Leipzig- evang. Mgqner, und Jüng linge allzumal warmer suhlen Lernen für da- großem D^rn-everk lck Gustav Adolph-Verein- und die hier an der Spitze desselben sichenden Leiter mit ihrem Geist und Gaben, mit lhren Bitten »nd Fürsprache fteundlichst unterstützen, namentlich was da- eine 'chr paffende Mittel zur Förderung de- großen GesammtzweckS
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