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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-04
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1852
- Autor
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und Anzeiger. Bekanntmachung, das Ausgeben leichter Goldmünzen betreffend. Nach Inhalt der Ministerial-Verordnung vom 8. September 184t (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1841, Seite 227) sind als verbotene und vom Umlauf im K-nigreich Sachsen ausgeschlossene Münzen unter andern auch anzusehen die weniger als 65 As wieaenden, folglich das Pasfirgewicht nicht erreichenden Ducaten, und diejenigen Fünfthalerstuckr in Gold (Pistolen), an deren gesetzlichem Gewichte (im einfachen Sächsischen und Preußischen n '/z5- Mark, im Braunschweigischen und Hannöverschen ü Mark) bei doppelten mehr als 4 AS, bei einfachen' - - 2 - bei halben - - 1 - fehlen. Indem wir Solches hiermit in Erinnerung bringen, machen wir zugleich auf die einschlaaenden Strafbestimmungen, wie solche i « Gesetz wegen Bestrafung der münzpolizeilichen Uebertretungen vom 22. Juli 1840 (Gesetz- und Verord nungsblatt vom Jahre 184V, Seite 18 l) enthalten und nachstehend abgedruckt find, aufmerksam 1) Münzen, deren Umlauf ui hiesigen Landen durch ausdrückliches Verbot untersagt ist, unterliegen, wenn sie zur Zahlung im Jnlande eingebracht oder angeschafft werden, der EonfiScation. 2> LeberdieS hat derjenige, welcher sich des Einbringens oder AuSgebenS solcher verbote nen Münzen schuldig macht, eine dem vierfachen Betrage resp. des Nennwerths der rin gebrachten Münzen oder des WerthS, für welchen sie ausgegeben worden sind, gleich kommende Geldstrafe zu erlegen. Letztere ist in Wiederholungsfällen annoch durch ein- Vis achtwöchentliches Gefängniß zu verschärfen Personen, welche diese Neogehnng gewerbmL-ig betreiben, find nach H. GGG deS GriminalgesetzbuchS zu bestrafen. Leipzig den 18. September 1851. Der Rath der Ätadt Leipzig. Koch. Jphofen. Landtag. Zweite Kammer. (Sechste ö^ntliche Sitzung den 2. Jan.) Tagesordnung: Berathung des Berichts der ersten Deputation über de« Gesetzentwurf, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pensionen der Militärpersonen und deren Hinterlassenen vom 17. December 1837 betreffend. Gleichzeitig mit dem unterm 24. April 1851 oublicirten Ge setze, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Verhältnisse der CivilstaatSdiener vom 7. März 1835 betreffend, wurde der vorigen Ständeversammluug auch ein Gesetzentwurf über Abänderung einiger Bestimmungen de- MilitärpensionSgesetzes vom 17. December 1837 vorgelegt. Nach dessen verfassungsmäßiger Berathung erklärte dieselbe in der Schrift vom 1V. April 1851 zu Erlassung deS Gesetzes nur unter mehrfach beschlossenen Modifi kationen ihre Zustimmung, und erlangten auch letztere die Geneh migung der Regierung mit Ausnahme eine- einzigen Punktes. Dieser Punct betraf den tz. 2 deS Gesetzentwurfs, nach welchem Hie Pension nach dem durchschnittlichen Betrage deS in den der Penstonlrung vorhergegangenen drei Jahren wirklich bezogenen Diensteinkommens ermittelt werden sollte, während die zweite Kam mer der vorigen Ständeversammlung die Feststellung der Pension (wie bei den EivilstaatSdienern) nach einem fünfjährigen Durch schnitte deS wirklich bezogenen GehalteS beantragte. Die erste Deputation der gegenwärtigen Kammer (Referent Adg. Anton) trat in ihrem Gutachten allentbalben den Ansichten und Beschlüssen der vorig« zweit« Kammer bei. Die Schlußabstimmung über die ganze Vorlage konnte wegen deS noch zu erledigenden tz. 2 heute nicht vorgenommen werden. Verhandlungen der Stadtoerardneten am 2. Januar 18S2. Nachdem sich die ausscheidenden, die verbleibenden und die neu- eintretenden Mitglieder deS Collegiums heute Abend 6 Uhr im Sitzungssaale auf der ersten Bürgerschule versammelt hatten, tra ten, eingeführt durch den bisherigen Vorsteher, Adv. Cichorius die Deputirten deS StadtrathS, Dicebürgermeister Berger und die Stadträthe vr. Lippert gen. und Raimund Härtel ein und nahmen am Directorialtische Platz. Von hier aus ergriff Vice- bürgermeister Berger das Wort. Er gedachte der mannichfachen, zum Wohle der Gemeinde in Eintracht zwischen Rath und Stadt verordneten im verflossenen Jahre gefaßten Beschlüsse, wie- die neugewählten Mitglieder in die mit dankenSwerther Bereitwilliakeit übernommen« Functionen ein, erwähnte mit anerkennenden Wor ten der Wirksamkeit der ausscheidenden Mitglieder unv schloß mit einem herzlich« Wunsche für da- fernere Gedeihen unserer Stadt. Nach ihm erhob sich Adv. Cichorius. DeS zwischen beiden Collegi« fortwährend bestandenen aut« Einvermhmens, welche- er als die festeste Basis für das städtische Gemeinwohl bezeichnete, gedenkend, erwähnte er in einem Rückblicke auf da- vergangene Jahr de- betrübenden HinscheidenS deS StadtrathS vr. Seeburg und deS Gt.-V. Oehlschtäger, erinnerte an die wichtig«, in
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