F 7. Mittwoch den 7. Januar. 1852. s ,<> ' 1' -- ^ ^ 's." . ...» ^ .7 577) e- Bekanntmachung. Uflfer Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom I. dieses Monats (Nr. 33H, 343, 347 des Leivziaer blajtes von jtzrrl) finden wir uns veranlaßt, im Betreff der beim Verkaufe von Kohlen und andern fpvk- kenen Waaren in hiesiger Stadt zu gebrguchepden Gemässe fernerweit Folgendes zur Nachachtung hier mit bekannt zu machen: 1) Gemäße, welche vom Boden aus nach oben spitz zulaufen, dürfen nicht geführt werden. 2) Außer cylindrisch geformten ist lediglich die Führung solcher Gemäße gestattet, welche vom obern Rande nach dem Boden spitz zulaufen. Doch darf auch hierbei der Unterschied deS größten und kleinsten Durchmessers nicht mehr betragen, als: beim ganzen Scheffel 2 Zoll, - halben - I - - Viertel und der Metze */r Zoll. 3) Der Durchmesser cyjindrischep und der kleinste Durchmesser konischer Gemäße, insoweit letztere nach Vor stehendem statthaft sind, darf nicht kleiner sein, als: beim ganzen Scheffel 27 Zoll, - halben - 21 - ' - Viertel - 1b - bei der Metze 1b - 4) M Gemäße müsse» dem Inhalte nach richtig und mit deutlich erkennbarem, durch Abnutzung nicht ver wischtem RaH-sternpej versehe« sein. Die fittmpxluna gLstdieht bei per Expedition deS MaMllrS nach yorgAngjgn Prüfung mittelst der daselbst befindlichen R^rmalmaaße und gegen die übliche Gebühr. 5) We den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden, in Verkaufs- phex Geschäftslocalen oder an Ver- kaufsstävden sich vorfindenden, zum Messen von Kohlen oder andern trocken«* Waaren bestimmten Gemäße unterliegen der Eonfiscation, und es werden deren Inhaber außerdem unnachfichtlich in Geld- oder Gefäng- nißstraft genommen werden. Leipzig de« Sb. December 1851. Der Math -e- Stabt Leipzig. , /. ^ Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Dgß HMey-Hjerzeichniß derjeDigrn Herren Studirenden, welche durch Verordnung des hohen Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts öe öato Dresden den 6. December 1851 Stipendien oder Gratificationen gnädigst couftrirt Wochen, ist in dem Eonvicte und an dem äußern schwarzen Brett angeschlagen, und kann auch in der Expedition des Univerfitäts-Gericht- eingesehen werden. Leipzig, den? Januar 1852^ Die Gpkoren de» Königliche« Stipendiaten das. Erste Kammer. (4. öffentliche Sitzung den 5. Januar.) ») W PetiMM Erstellung''einer vop Ehemnlb nach d/r Achfisck-bäterschen Staatselsen- s», ^ -M Antrag des Herrn Bärg.ettneister Müller an die /ite Kammtr ^bMeben wtzd; d) -int PetWn um Verschärfung U oer Machen wider Zucht ^ 'M P'kMon uw ?wMb!zung -ntjo^ener M/ erstattete Herr Freiherr v. Welck -KoHrgg über das königliche Decret AbHidexUpg von tz. likl der -and- >. Pie in Per zeither befolgten Landtags- len Bestimmungen über das Verfahren t>el^!8^äitunj de- AlffwandeS der Ständeversammlung haben sich nicht allenthalben al- zweckmäßig bewährt. Die StaatSregie taa-orv rung erachtet daher die Abänderung jener h. lüs für nothwendig und legt mittelst obigm Decret- einen Entwurf aüderer Bestim mungen vor, welche an die Stelle dex angezogenen 8- M irrten sollen. Dir hauptsächlichste dieser Bestimmungen geht Pa hin, daß zu Besorgung des Cassenwesen- bei per StändeverfamnsiiMg von der StaatSregierung em Beamter bestellt oder beauftragt' wird, welcher sowohl die Tage- und Reisegelder dex Kammermitglieder au-zuzahten, al- den durch die Kanzlei und Bedienung der Kam mern und durch den Druck der,Larchtagsqcten entstehenden Auf wand zu bestreiten hat. Nachdem die Kammer jm EhrpexALndniß mit der Staat-xegierung die sofortige Bexgthung .diese- Gegen standes beschlossen hatte, wurde der Antrag einstimmig genchmigt.