Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-11
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1852
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt und Anzeiger. II. Sonntag den 11. Januar. 1852. Bekanntmachung. Im Interesse der Gasbeleuchtungs«Anstalt, so wie zur Erleichterung der Privat-Gasconsumenten ist beschlossen worden, von dem im h. 5. der mit letzteren geschlossenen Contracte ersichtlichen Vorbehalte kürzerer Zahlungstermine Gebrauch zu machen, und wird daher Folgendes zur Nachachtung der Interessenten hiermit bekannt gemacht. 1 Vom I. Januar 1852 an treten an, dir Stelle der bisherigen Tertiale acht Termine, und es werden die Privat- Gasrechnungen auf Grund der Gaszähler oder beziehendlich der am Ende jedes Monats eingeholten Brennstunden-Ler- zeichniffe von der Expedition der Gasanstalt gefertigt und den Interessenten zugestellt am Schluß der Monate Januar, Februar, März, Mät (für April und Mai), August (für Juni, Juli und August), Oktober (für September und Oetober), November und Deeember. 2. Der Geldbetrag dieser Rechnungen ist nicht mehr an die Raths-Einnahmestube, sondern unmittelbar an die Expedition der Gasanstalt abrutragen, und zwar, wie bereits nach tz. 5. der fraglichen Eontracte seither zu geschehen hatte, jedesmal längstens binnen s Tagen vom Empfange der Rechnung an gerechnet. 3. Zur Erleichterung der Cpnsumenten ist der Ueberbringer der Rechnungen ermächtigt, die ausfallenden Geldbeträge gegen Aushändigung der von dem Casfirer der Gasanstalt im Voraus vollzogenen Separatquittungen sofort zu erheben. 4 Die Beamten der Gasanstalt sind verpflichtet, denjenigen Consumenten, welche ihre Zahlungen innerhalb der drei tägigen Frist nicht leisten, nach einmaliger erfolgloser Erinnerung, unbeschadet weiterer Maßnahmen zu gerichtlicher Gel» tendmachung der Forderung, das Gas durch Verschließen der Zuleitungsröhren ohne Weiteres zu entziehen. Leipzig den 31. December 1851. Der Ruth der Stadt Leipzig. Berger. Städtisches. Bei der letzten Generalversammlung des Bazarvereins sprach Herr Buchheim als Vorsitzender einige Worte, welche wir, da sie auch für das größere Publicum nicht ohne Interesse sein dürften, im Auszuge mittheilen. „Indem ich heute Gelegenheit nehme, den Bazarverein durch die hier versammelten Mitglieder zu begrüßen und im Namen des Comite zum neuangetretenen Jahre die herzlichsten Glückwünsche ausspreche, erfülle ich zugleich die mir obliegende Pflicht, einen kurzen Bericht über den letzten Bazar zu geben. Das Jahr 1851 endete für unsern Verein mit dem 13. Bazar, den wir im Laufe der Zeit in verschiedenen Localen abgehalten habm. Nur wenige der Mitglieder sind es wohl, die sich noch lebhaft daran erinnem können, welche große Mühe es gekostet, unsern Verein vor dreizehn Jahren zusammen zu bringen und den Bazar, in s Leben treten zu lassen. Wohl kaum ahnete damals Jemand, daß es möglich fei, in offenen Räumen seine Waaren, vielleicht die Erzeugnisse seines Fleißes von einem ganzen Jahre, frei dem Nachbar hinwlegen, und doch zeigte fich die Möglichkeit gar bald, die man Anfangs durch strenge Gesetze und im Verein gemachte Statuten zu erzielen gesucht, Ja! es wurde zur mora lischen Ueberzeugung, daß das gegenseitige Vertrauen ein noch mächtigerer Schutz als alle jene gesetzlichen Bestimmungen sei ; ein Jeder wußte ohne die letzteren des Andern Eiaenthum zu achten, weil er die Ueberzeugung gewonnm, daß auch sein Eigenthum von den Andern geschützt und geachtet werde. So manche- Mitglied ist im Laufe der Zeit in Folge verän derter Verhältnisse au- unserm Verein geschieden, aber immer füllten sich bald die entstandenen Lücken wieder aus; es traten neue Mitglieder mit ihren Waaren dem Bazar bei, und ohne die Gesetze des Vereins zu kennen, waren sie doch schon im Voraus von der Ueberzeugung durchdrungen, daß hier durch gegenseitiges Vertrauen das Eigenthum geschützt werde und es Pflicht eimS Jeden sei, das Eigenthum Anderer wie das seine zu achten und in Schutz zu nehmen. Gehen wir ferner zu den Besitzern der Locale über, in welchen bisher unser Bazar abgehalten wurde, so können wir nicht umhin, uns dem Herm Sellier, der zugleich mit Einigen aus unserm Verein denselben in s Leben ries, zu großem Danke verpflichtet zu fühlen; allein Sie werden gewiß mit mir darin übereinsttmmen, daß auch der Besitzer unseres jetzigen Locals, der Herr Stadtrath Lurgenstein, gleich seinem Vorgänger, wed-r Zeit und Mühe, noch Geld und manches große Opfer sparte, um den Bazar der Zeit gemäß in glänzenderer Gestalt erscheinen zn lassen, auf daß er ein immer bedeutenderer Anziehungspunkt für das kauf- und schaulustige Publicum werde. Der letzte Bazar im großen Unions saale gewährte wirklich einen recht imposanten Anblick, eine reiche Auswahl von Waaren bot sich dm Besuchenden dar, für leibliche Genüsse hatte Hetr Reu sch gesorgt, Musik ertönte. und die Gallerien gaben die Gelegenheit, mit einem Male die nett deco- rirten Räume zu überblicken. Wenn fu Alles gethan war, den Erwartungen des Publikums, wie nur irgend möglich, zu ent sprechen, so wurden wir zugleich auch durch eine in dieser Jahres zeit so selten günstige Witterung unterstützt. Was brachten nun aber alle diese günstigen Umstande uns Verkäufern? O daß ich doch darauf für uns alle die Antwort geben könnte: „Zufrieden heit!" Leider ist dem aber nicht so; denn so Mancher hatte Ur-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite