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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-14
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1852
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17Ü rung aller Staaterl, mit den Einzelstaaten selbst, und daher ist auch der Eingangs gedachte Jrrthum entstanden. Das einzig Wahre an der Sache ist nämlich, daß die Einzelnstaaten (Staat New- york, Pennsylvanien, Maryland rc.) zur Zeit noch nichts für den Bedarf der Unionsregierung in Washington zu bezahlen haben, weil die von dieser zu bestreitenden Ausgaben von dem Einkommen des Eingangszolles und dem Erlöse, den man bei dem Verkaufe der Staatsländereien, deren die Union in fast noch allen Vereins staaten besitzt, macht, gedeckt werden, und daß zur Zeit in den Einzelstaaten zu Begünstigung des verhältnißmäßig dem Handel und den Gewerben gegenüber noch vernachlässigten Ackerbaues (denn Amerika ist jetzt in der Hauptsache ein Handelsstaat) von den Land leuten (Farmern) nur eine geringe Abgabe gefordert wird. Ganz frei von Abgaben sind auch diese nicht. Sonst giebt es Abgaben, Taxen rc. wie überall, und sie sind theils Staats-, theils Grafschafts- (Bezirks-), theils Stadt- oder Gemeindeabgaben. Wovon sollten sonst Staatsbauten ausgeführt, Gerichtshäuser errichtet, Beamtete besoldet, Straßen erbaut und überhaupt das hergestellt werden, was in jedem Staate und in jeder Stadt unumgänglich nöthig ist? Je nachdem der Staat und die Stadt, wo man wohnt, verschuldet ist, oder Staatsbauten (Straßen, Canäle rc.) und dergleichen untemimmt, um desto köher muffen natürlich die Abgaben sein, welche die Einwohner zu be zahlen haben. Dies muß doch Jedermann einleuchten. Man hat die sogenannte Vermögens - und Einkommensteuer eingeführt, und weiß sich da, ohne dem Abgabenpflichtigen so weit in den Beutel zu gucken, als man dies anderwärts zum Nachtheil der Geschäfte und mit Gefährdung der Moralität gethan hat, recht gut zu helfen. Die Steuerbeamten gehen herum, besehen sich die Besitzung der Pflichtigen, überschlagen deren Ertrag, fragen nach den Vermö- gensverhältniffen, wobei sie oft so weit in das Specielle eingehen, daß sie nach dem Besitze von Silberzeug, Uhren und dergleichen forschen, ziehen dann sonst noch behusige Erkundigung ein und dätnach erfolgt die Abschätzung. Bei dieser beruhigt man sich in der Regel und die Steuerbeamten holen die Steuern von den Zah lenden ab. Reste werden unnachsichtlich durch Pfändung und Verkauf der Grundstücke beigetrieben, wobei ein sehr kurzes Ver fahren stattfindet. In Pennsylvanien z. B., wo man viel Canäle, Eisenbahnen rc. auf Staatskosten erbaut hat, sind die Abgaben nicht unbedeutend, und in Städten, die, wie St. Louis, immer noch im Entstehen begriffen sind, sehr hohe. Diese Abgaben werden übrigens noch dadurch oft zu einer enor men Höhe gesteigert, daß der Grund und Boden in den Städten meist in festen Händen ist und von den Eigenthümern Bauplätze nur gegen hohen Laaszins ausgegeben werden. In St. Louis ist der Grundbesitz sehr hoch besteuert und weiß ich, daß von nur mittelmäßigen Häusern (von drei Fenster Breite) außer den ge wöhnlichen Abgaben noch eine Grundrente (Laaszins) von 100 bis 200 Dollars jährlich an den Grundeigenthümer zu bezahlen ist. Aehnlich in Baltimore. So sähe ich ganz in der Nähe dieser Stadt eine Bretschneidemühle als Ruine. Als ich nach der Ursache davon fragte, erhielt ich die Antwort, daß für den Platz, worauf die Mühle stand, und einen Platz zur Lagerung der zu schneidenden Baumstämme ein jährlicher Laaszins von 500 Dollars zu bezahlen gewesen sei, und daß der Besitzer, weil seine Spekulation mißlungen, davon gegangen sei und seine Mühle verlassen habe. Das Laaszinsverhältniß wird gewöhnlich auf 90 Jahre abge schlossen und räumt man dem, der ein Haus auf dem Grund und Boden gebaut hat, gewöhnlich ein Vorzugsrecht ein. Viele Laas- zinscontracte dauern auch blos 20 oder 30 Jahre. So hatte in St. Louis ein Altenburger auf einer für 20 Jahre erworbenen Baustelle einen Blumengarten eingerichtet mit der ziemlichen Ge wißheit, daß er diHe nach 20 Jahren werde als reicher Mann verlassen können. Wird der Contract nach abgelaufener Zeit nicht emeuert, muß der Besitzer des Hauses dieses wegreißen, oder es wird dasselbe taxirt und die Taxsumme vom Grundeigenthümer bezahlt. Wer daher ein Haus kaufen will, hat sich genau darnach zu erkundigen und festzusetzen, ob er auch den Grund und Boden mit erkauft oder daS bloße Haus. Für gewisse Gewerbe muß eine besondere Abgabe bezahlt wer den. So kann - B. zwar Jedermann eine Schankwirthschaft, Trinkstube errichm^er hat aber dafür eine doppelte Abgabe, und zwar an dm «e-ikk (Regierung) und an den Ort (Stadt), wo er isie »errichtet, M tezahl-n, auch muß dieselbe bei Verlust des Rechtes pränumeri«'«erden. Auch Dienste sind zu leisten. So Wegebaudienste. Die Sach ist so. Es besteht die Vorschrift, daß durch jede Grafschaft (Be zirk) eine Hauptstraße gebaut und unterhalten werden muß. Die Verpflichtung hierzu liegt den sämmtlichen Bewohnern ob. Ein wohlbestallter Straßenmeister bestellt dazu die betreffenden Be wohner, nimmt für die, welche nicht erscheinen, sofort Lohnarbeiter an und klagt die bezahlten Löhne ohne Weiteres ein. Gewöhnlich aber verrichten die Staatsbürger ihre Dienste in Person und fin den darin nicht das Drückende und Entehrende, was man bei uns so häufig darin finden will. Ablösungsgesetze giebt es zur Zeit noch nicht und überlaßt man derartige Ausgleichungen der Privatübereinkunft unter den Be theiligten, der Staat weiß aber auch die Berechtigten zu schützen und die widerspenstigen Verpflichteten äußersten Falls mit bewaff neter Hand zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen. Es kann nicht ausbleiben, daß mit der zunehmenden Bevölke rung, bei vermehrten Staatsbedürfnissen, wenn zumal die Staats- ländereien werden verkauft sein, aus politischen Gründen vielleicht die Eingangszölle vermindert, zu Handhabung der Ordnung größere stehende Heere gehalten und Amerika gar in langwierige Kriege verwickelt werden sollte u. f. w. — auch die Abaaben noch mehr steigen müssen. Der Grund, warum über das Abgabenwesen in Amerika nicht so viel Geschrei wie bei uns erhoben wird, liegt darin, daß der Staat bei verhältnißmäßig großen Hülfsquellen weniger Ausgaben zu bestreiten hat, der Amerikaner bei gutem Verdienste leichter zahlen kann und so verständig ist, einzusehen, daß die Staats - oder Stadtbehörde ohne Geld nicht regieren kann. Bei vorliegender Nothwendigkeit wird der Congreß schon Steuern für die Union ausschreiben, und ebendies werden auch die Einzelregierungen mit den Volksvertretern für die Einzelstaaten thun. Es lasse sich daher ja Niemand durch den lächerlichen Wahn, als könnten die amerikanischen Staats- oder Stadtbeam ten, ohne Abgaben zu verlangen, reaieren, zur Auswanderung ver locken, er würde dort bald eines Ändern belehrt werden. Man erwäge nur, daß Nordamerika außer der CentralreHierung noch so viele Regierungen, Gouverneure, Senate, Repräsentantenhäuser sammt den sonstigen Staatsbeamten, Richtern rc. hat, als eS Staaten zählt, und diese alle bezahlt sein wollen! Ein Volksabgeordneter in den Einzelstaaten erhält täglich 3 bis 5 Dollars Auslösung, ein Congreßmitglied der Union täglich 8 Dollars und selbst die Mitglieder der Stadträthe und der Stadt verordneten arbeiten nicht unentgeldlich, denn sie erhalten für jede Sitzung eine festgestellte Auslösung. Man kennt dort nicht den erbärmlichen Wettstreit, daß man unentgeldlich (gratis) arbeiten soll und will, weil man nicht vergeblich (1ru8tra) arbeitet! Stadtthcater ?u Leipzig. Wir sahen am Abend des Sonntags wieder einmal das fünf- actige Drama von Delavigne „Ludwigs XI. letzte Tage" über die Breter gehen. Dieses Bühnenstück darf nicht als Drama nach allgemeinem Verständniß betrachtet werden. Es ist kein Drama, weil alle Nebenpartien unabgeschloffen bleiben und daher von einem in sich bis zur Weltform vollendeten Ganzen nicht die Rede sein kann. Es ist nicht mehr, als ein Stück dramatisirter Biographie; als solches aber enthält es wegen geschickter Sceni- rung, kraftvoller Entwickelung der Hauptpartie und sehr lebendiger und treuer Schilderung der historischen Personen volle Berechtigung für die Bühne. Die Charakterisirung Ludwigs, welche die Hauptsache des Stücks ausmacht, ist aus dem Roman „Not re Dame" von Victor Hugo genommen. Wer sich das Ver gnügen macht, in diesem Romane das fünfzehnte Capitel, über- fchrieben „Ludwig XI. in der Bastille," zu lesen, findet in Hugo' s urkräftiger, bewunderungswürdiger Schilderung das ganze Drama des Delavigne. Wir machen Delavigne wegen der Benutzung der fremden Schöpfung keinen Vorwurf, desto weniger, da seine Arbeit keineswegs eine ungeschickte zu nennen ist, aber wir wünschen, daß Victor Hugo der ihm gebührende Theil von der Ehre der Schöpfung zu Theil werde. Die Darstellung, mit großem Uebergewicht auf Herrn Kläger (König Ludwig) ruhend, war eine sehr gute. Herr Kläger stellte mit einer Wahrheit und Schärfe dar, wie wir sie bei Copk- rung historischer Personen stets auf der deutschen Buhne finden möchten. Fräulein Schäfer gab die Person des jungen Dau phin; da aber ihre Partie eben so wie jede andere außer der des Königs nur eine Skizze war, so kam fi- wenig zum Spiel, «och
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