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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-28
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1852
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Tageblatt und Anzeiger. ^ 28. Mittwoch den 28. Januar. 1852. Landtag. Erste Kammer. (9. öffentliche Sitzung den 26. Januar.) Die Registrande brachte eine Petition der Bürgerschaft zu Zwickau um Wiederherstellung und Zurückgabe des Jagdrechts, und eine Petition des verordneten Landesältesten des Markgrasthums Ober- lausitz, Herrn v. Thielau's, um ständische Jntercession für Er lassung einer gesetzlichen Bestimmung, daß durch die Hypotheken behörden den Realgläubigern und namentlich der landständischen Hypothekenbank zu Budissin die Veränderungen in der Person des Besitzers der verpfändeten Grundstücke, die Zwangsversteigerungen der letztem und die Eröffnung der zu dem Vermögen der Real schuldner ausgebrochenen Concurse angezeigt werde. Zur Tagesordnung übergegangen wird die Berathung des Ge setzentwurfs über Erwerbung und Verlust deS Untertha- nen rechts fortgesetzt. Die Berathung beginnt bei tz. 14 des Gesetzentwurfs. Bei der Schlußabstimmung über den ganzen Gesetzentwurf fanden die tzh. 14 bis 27 ebenfalls die einstimmige Genehmigung der Kammer. Hieran schloß sich die Berathung über den Gesetzentwurf, einige Zusätze zum Heimathsgesetz vom 26. November 18S4, in- aleichen zum Erläuterungsgesetz vom 12. Oktober 1846 betreffend. Die allgemeine Debatte war nur von kurzer Dauer. Herr Secre- tair Starke äußerte nämlich gegen die hohe Staatsregierung dm Wunsch und beziehendlich die Anfrage, ob nicht von der Erlassung der vorliegenden Nachtragsgesetze abzusehen und dagegen vielmehr unter Zusammenstellung der vorhandenen, hierher gehörigen gesetz lichen Bestimmungen und des Nachtragsgesetzes eine neue Redaction des Heimathsgesetzes eintreten zu lassen sei? Durch die bisherige Praxis wären eine Menge Präjudicien hervorgerufen worden, wo durch bei den Unterbehörden in vielfacher Beziehung Zweifel über die Giltigkeit der einen oder der andem Bestimmung entstehen könn ten. Herr Staatsminister v. Friesen bemerkte hierzu, daß die beregte Frage auch im Ministerium in Erwägung gezogen worden sei, allein man sei doch zu dem Resultate gekommm, daß es das Beste sei, diejenigen Bestimmungen, welche daS vorliegende Gesetz nothwendia mache, als ein Nachtragsgesetz unverweilt folgen zu lassen. Alsdann sei es auch sehr bedenklich, ein Gesetz, wie das Heimathsgesetz, einer ganz neuen Redaction zu unterwerfen und damit vielleicht durch eine oder die andere kleine Einschaltung und Aenderung das, was jetzt sicher und unzweifelhaft sei, erst zu er schüttern. Die Ansicht, daß rückfichtlich des Heimathsgesetzes eine Menge Zweifel existieren, könne er nicht theilen, denn es habe sich längst sowohl bei den Ober- als auch bei den Unterbehördm eine feststehende Praxis ausgebildet. Nach einigen Bemerkungeü des königlichen Herrn Commiffars und einer kurzen Erwiderung des Herrn Secretair Starke wurde die allgemeine Debatte geschloffen. Uedergegangen -u der Specialberathung wurden die Paragra phen 1, S, 5 und v unverändert angenommm. Bei der Abstim mung mit Namensaufruf endlich erlangte nach kurzer Debatte der ganze Entwurf die einstimmige Gmehmigung der Kammer. ^ (Dr. I.) Das Lugeden bei dm Sausteutm. Die Frage de- Zugebens zur Weihnachtszeit von Seiten der hiesigen Eotonialwaarenhändler ist zwar vor Kurzem wieder einmal m Anregung gekommm z da inzwischen in jenem Aufsätze einzig das Verlangen nach endlicher Abschaffung dieses Unwesens ausge sprochen war, ohne alle Angabe von Vorschlägen zur Beseitigung, so finde ich mich der Wichtigkeit der Sache halber veranlaßt, die selbe hiermit in etwa- größerer Ausdehnung zu behandeln und den Versuch zu wagen, erstens dem Publicum ein richtig gezeichnetes Bild der widrigen Gestalt dieses Unwesms vor Augen zu stellen und sodann meinen College», den Kramern, ein Mittel zu be zeichnen, welches hinreichende Kraft in sich trägt, das Uebel in der Wurzel zu ertödten. Weit entfernt, durch Schilderung der unverschämten Ansprüche eines großen Theils des Publikums dem billiger denkenden Theile desselben, welcher letztere in einer kleinen Gabe nichts anderes als eine Aufmerksamkeit des Kaufmanns erblickt, zu nahe treten zu wollen, lege ich, auf mehrjährige Erfahrung gestützt, zuvörderst hiermit in offener Weise dar, nach welchem ungefähren Maaßstabe der Colonialwaarenhändler, soll er auf die Erhaltung seiner Kund schaft hoffen dürfen, seine Gaben einrichten muß. Bei Familien, deren jährliche Waarenentnahme von einigem Belange ist, muß gespendet werden: V für die Herrschaft 2 Pfd. Chocolade » 15 Ngr. 1 Thlr. — Ngr., für die Kinder an Confituren . . . — - 15 - für die Köchin ein Tuch im Werthe von . — - 26 - für die Jungemagd ein Tuch im Werthe vou — -15- für das Kindermädchen ein Tuch im Werthe von— - 16 - zusammen 3 Thlr. —Ngr., welche Aufstellung nur in sofern der vollen Richtigkeit ermangeln kann, als einzelne Kaufleute, an die Erweiterung ihrer Geschäfte alle- Mögliche setzend, statt der obenbezeichneten Gegenstände der Herrschaft einige Flaschen feinen Rum oder Punsch-Essenz verehren und dem Dienstpersonal Kleider oder seidene Schürzen verabreichen, wodurch aber natürlich daS Opfer ein noch bedeutenderes wird. Bei der kleineren Kundschaft und namentlich bei der Land kundschaft sind diese Opfer verhältnißma'ßig noch größer; denn diese kleineres Abnehmer, das Weihnachtsgeschenk das ganze Jahr hin durch im Auge habend, kaufen ihre kleinen Bedürfnisse bald hier bald da, doch meist nur in solchen Handlungen, wo seiner Zeit etwas Wesentliches zu erwarten steht; dabei scheuen sie, namentlich vor der Weihnachtszeit, keine Wege, sondern kaufen fast jeden kleinen Gegenstand einzeln, um durch recht häufiges Erscheinen das Ansehen bedeutender und treuer Kunden zu gewinnen. Die Schilderung solcherlei Gebahrens von Seiten eines be trächtlichen Theils der Platzkundschaft schließend, muß ich nur noch erwähnen, daß unter der Frauenwelt der Landleute die Ansprüche am allerbedeutendsten sind; denn obwohl die Käuferinyen vom Lande daS ganze Jahr hindurch bei jedem einzelnen Besuche, nach Berhältniß des Einkaufs, entweder einige Loth Kaffee oder etwa- Auckerwaarrn für die Kinder erhalten, so ist zu Weihnachten ihren Anforderungen dennoch nur selten volle Genüge zu leisten, und finden sie sich nicht befriedigt, so geben sie die Geschenke zurück, ja in manchen Fällen werfen sie solche zurück und zwar unter höchst gemeinen Aeußerungen. In welchem Grade unter solchen Umständen daS Uebel nebenbei auch auf die Sittlichkeit jener Classe nachtheilia wirkt, ist wohl kaum zu verkennen. Vorstehende Darlegung glaubte ich besonder- demjenigen Theile der hiesigen Einwohnerschaft schuldig zu sein, welche in dem lang jährigen Bestehen diese- Mißbrauchs eine gewisse Berechtigung auf Erkenntlichkeit de- Kaufmanns zu erblicken pflegt. Diese ver-
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