Tageblatt und Anzeiger. ^ S2. Sonntag den 1. Februar. 1852. Bekanntmachung. Durch die Bekanntmachung der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuer-Direktion vom 24. dieses Monats im 24. Stück der Leipziger Zeitung ist das gewerbtreibende Publicum davon in Kenntniß gesetzt worden, daß die Vorschriften der Zollordnung über die Maaren-Controls im Binnenlande, soweit sich dieselben auf die, h 93 unter 1. bis mit 5. genannten Artikel beziehen, vom 1. künftigen Mts. an außer Kraft treten und nur für Versendungen von Branntwein fortbestehrn sollen. . Da aber dieselbe objektive Beschränkung fraglicher Controls, Inhalts einer von obengenannter Behörde an das Unter zeichnete Amt ergangenen Verordnung nicht in allen übrigen Staaten deS Zollvereins eintreten, in einigen derselben viel mehr, entweder für alle oder nur einige der in dem angezogenen h 93 aufgesührten Waarengattungen, allgemein oder auch nur für gewisse LandeStheile, die Binnen - Controls auch fernerhin ausrecht erhalten werden wird, so liegt für die betreffenden Gewerbtreibenden, als worauf dieselben hierdurch aufmerksam gemacht werden, die Nothwendigkeit vor, bei ihren Versendungen von Artikeln der in Rede stehenden Art nach anderen Vereinsstaaten den in den tztz. 93 bis mit 97 der Zollordnung enthaltenen Vorschriften bis auf Weiteres auch fernerhin zu genügen. Leipzig, am 31. Januar 1852 Königlich Sächsisches Harrptfteueramt. - - - — - - ... . . , Landtag. I tober 1848" gesetzt werde „seit dem Erscheinen dieses Gesetzes." .. «s>.«8»,?—«LL-r'LL' 2L L -->» - - «" W'"L !L PL SSÄ xm .L", NLS diesen, bereit« auf vorigem Landtage gründlich erörterten Gegen-1 ^"akhung der Ah stand enthaltm und in ihrem Berichte sich auf di- Beleuchtung I Auschlagssteuem in ihrer vollen Höhe zu bewilligen, oder den Bau einiger Straßentracte annoch zu verschieben? Da ihm bei Beant- wm gestaltet Nach Vortraa deS allgemeinen Theils des Deputationsberichts schlägt Herr v. ErdmannSdorf der Kammer vor, in der stän dischen Schrift folgenden Antrag rung wolle bei allen Besetzungen »°uch »°rrug««.is. gtdimt. Unterofficier., Bei der Abstimmung wurde unter Verwerfung de« v. Z.hmen- " v "vm. Ischen Antrags mit 19 gegen 18 Stimmen das volle Postulat von t 80,000 Thlr bewilligt. Zugleich fand aber auch der hier von der mannSdorf gegen 1 Stimme von der Kammer an^nommen.^ ^ ^^rn Kammer angenommene und an^die hohe Staatsregierung Der Gesetzentwurf selbst wurde in seinen einzelnen Paragraphen ^ meist ohne Debatte und einstimmig angenommen, nammtlich auch I . oZ chst B ^ ^ g A- ^ Ä mit ollpn non d-r i»ns»itia»n I .^Erhaupt, einstimmige Einnahme. Die übrigen Postulats daS Interesse di mun, d«r Gewährung einer dreijLhrigen Durchschnitttperiode ge-»Djx Slaani über das verspätete Seiakten der Sand- «ah« bleibt. Eben ft wurde bei §. 10 der von der zweiten Kam- " " . ^ mer beschlossene Zusatz wegen der Aufhebung der Bestimmung in l , wernerrecyNUNgeN. dem Schlußsätze in tz. 47 de- Gesetze- vom 7. März 1888 ein-I 1. stimmig genehmigt. Bei dem Schlußparagraphen (tz. 21) brachte I Eine solche Klage — nicht die erste dieser Art — hat sich wie- Herr v. ErdmannSdorf im Hinblick auf die in den letzten Iah-1 der einmal in diesem Blatte vernehmen lassen. Jedermann wird rm von der Armee bewiesene Hingebung und ehrenvolle Haltung, I dieselbe als sehr triftig und begründet anerkennen. Wundem muß der man noch am letzten Landtage einen Dank votirt habe, und in l man sich nur, daß die Betheiligten sich immerfort bloß aufs Klagen Erwägung, daß es unter diesen Umständen nicht füglich und billig I legen, statt selbst etwa- dafür zu tbun, daß der beregte Uebelstand erscheine, dem Gesetze rückwirkende Kraft zu geben, einen dahin I verschwinde. Oder wäre die- nicht möglich? Wir sollten doch meinen, gehenden Antrag ein, daß in tz. 21 für die Worte „seit dem 18. Oc- > E- giebt unser- Erachten- zwei Wege, die dazu führen könnten. de- Dienste- durch die bekannte Ausnahmebestim-