Leipziger und Anzeiger. M' 33. Montag dm 2. Februar. I8S2. Eriimerimg a» Abentrichtung der Grnndsteuem re. In Gemäßheit der allerhöchsten Verordnung vom 15. December 1851 sind für das Jahr 1852 an Grundsteuern, einschließlich des außerordentlichen Zuschlags, überhaupt Eilf Pfennige von jeder Steuereinheit zu erheben und zu berechnen. Da nun nach dieser Verordnung der diesjährige Aste GrundsteuerErrurin mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit den L. Februar d. I. .. fällig wird, so werden die hiesigen Grundsteuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Rea schoß- und Communanlagen spätestens binnen 14 Lagen nach obgedachtem Termine bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig den 31. Januar 1852. Der Rath der Ttadt Leipzig. .K o ch, ——— - Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Verordnung des hohen Ministeriums deS CultuS und öffentlichen Unterrichts vom 23. August 1848 von den Percipienten nachbenannter Beneficien: 1) des Amthorschen, > 2) des Lrillerschen, 3) des Doerer-Helfreichschen, 4) deS Neefschen und 5) des Hammerschen - stjftungsmäßig zu bestehenden Prüfungen sollen Mittwoch den L8. Februar LSLd abgehalten werden, und werden die Herren Commilitonen, welche sich gegenwärtig im Genuß eines der voraufgeführten fünf Beneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich gedachten Tages Nachmittags um 3 Uhr im Convirtorio zu gedachten Prüfungen einzufinden. Leipzig, den 2 Februar 1852 Die Gphoren der Königlichen Stipendiaten das. . . —> . Bekanntmachung. In Gemäßheit des h. 13 der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier all jährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die gedachten Herren Studirenden hiermit unter der in dem beregten tzphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten längstens bis z« 8nde de- Monats Februar d. I. in der Expedition des Universitäts-Gericht- zu produciren und sich Veö Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerklich gemacht, daß vom Ersten März bS. JrS. an die bisher ausgefertigten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, den 2. Februar >852. Das UniverfitätS - Gericht daselbst. Vr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Landtag. Erste Kammer. (12. öffentliche Sitzung dm 31. Januar.) Aus der Registraeebe war nur eine Anschlußecklärung an die bei der hohen Kammer emgegangmen Petitionen, die strengere Gesetz gebung wegen der Vergehen wider Zucht und Sitte betreffend, zum Borttage zu bringen. Der Tagesordnung gemäß wurde nun in der Berathung und Beschlußfassung über den Bauetat fortgefahren und erlangten ohne irgendwelche Debatte oder Beanstandung unter Position 87 für die Regierungs-, Land- und Forstgebäude die postulirten 147,660 Thlr. etatmäßig und 10V Thlr. transitorisch, ferner unter Position 87 für den Wafferbauetat im Ganzm 38,404 Tblr., unter Position 88 für die Brandversicherungsbeittäge 7000 Thlr. und endlich unter Position 8S für allgemeine Eismbahn- und andere technische Zwecke die verlangten 3000 Thlr. die einstimmige Ge nehmigung der Kammer. i Bei der zuletzt erwähnten Position nimmt Herr Bicepräsident Gottschald unter Bezugnahme auf das durch da- Frankfurter Journal verbreitete und bereits widerlegte Gerücht, daß die Gölsch- thalüberbrückung einen Riß bekommen, Veranlassung, geaen die Staatsregierung dm Wunsch auszusprrchen, durch ihre Organe auch im StLndesaale auszusprechen, daß jenes Gerücht alln Begründung ermangele. Herr Staatsminister. B e h r bemerkte hierauf, daß er sogleich, als er von jener Zeitungsnachricht Mit theilung erhalten, Gelegenheit aenommen, einen zuverlWgen Techniker, welcher sich erst am Tage vorher an Ort und Stelle befunden, darüber zu beftagm, und derselbe habe versichert, daß