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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-08
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1852
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und An zeige». M ss. Sonntag den 8. Februar. 1852. Landtag. Erste Kammer. (15. öffentliche Sitzung den 6. Februar.) Erster Gegenstand der Tagesordnung ist ein Bericht der vierten Deputation über die Petition mehrerer Dorfhaydwerksmeister der Leipziger Gegend, um Abänderung der Bestimmungen tz. 16 u. 17 des Gesetzes vom 9. Oktober 1840, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, so wie um völlige Gleichstellung der Stadt- und Landmeister rücksichtlich des Meisterstücks und Erlassung strengerer Bestimmungen über das letztere. — Die Deputation gelangt nach einer ausführlichen Beleuchtung der Sache m dem Schlüsse, daß durch das Gesetz vom 9. Oktober 1840 für die Bedürfnisse der Bewohner des platten Landes ausreichend ge sorgt sei und keine Erfahrungen vorliegen, die dafür sprechen, dasselbe lediglich zur Förderung der Interessen der Landmeister zu erweitern. Sie beantragt daher die obenbezeichnete Petition in ihren sämmt- llchen drei Punkten „auf sich beruhen zu lassen." Herr Domkapitular Friederici, so wie die Herren v. Welck und v. Egidy bevorworteten das Deputationsgutachten. Ihnen schlossen sich die Herren v. Posern, v. Heynitz-Heynitz und v. Rochow an. DaS Deputationsgutachten, sämmtliche Punkte des Petitum- auf sich beruhen zu lassen, wurde einstimmig ange nommen. Diesem folgte die Berathung des Berichts der ersten Deputa tion über da- königliche Dekret vom 13. Januar d. I., die Fixa tion der Brandcassenbeiträge auf die Jahre 1852, 1853 und 1854 betreffend. Bei dem Landtage 1849 hatten Regierung und Kammern sich dahin geeinigt, daß von jedem 100 Thaler Versicherungssumme jährlich 8 Ngr. Brandcaffenbeitrag erhoben werden solle, doch hatten die Kammem in der betreffenden ständischen Schrift hieran den Antrag geknüpft: daß die Regierung, wenn es irgend möglich sei, im letzten Jahre (1851) nur den in der vorhergehenden Periode bestandenen Satz von 72 Pfennigen jährlich von 100 Thaler er heben möchte. In dieser Weise sind nun auch die Beiträge in den letzten drei Jahren erhoben worden. Nach den Beilagen des königl. Dekrets betrug die gesammte Einnahme 1,635,642 Thlr. S Ngr. 3 Pf., die Ausgabe 1,372,219 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf., und ergiebt sich nach Abzug einiger noch zu tilgen gewesenen, in den gedachten Beilagen verzeichneten Posten ein reiner Ueberschuß von 215,994 Thlr. 15 Ngr. 9»/» Pf., excl. des durch tz. 71 des an gezogenen Gesetze- begründeten und auf 161,585 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. angewachsenen Vorschuß- oder Reservefonds. Die königliche Brandversicherungscommission hat vorgeschlagen, diesen Ueberschuß dem bis auf 500,000 Thlr. zu bildenden Re servefond hinzuzuschlagen, um diesen bald auf eine Höhe zu bringen, die fortwährende Schwankungen der Brandversicherungsbeiträge für die Zukunft vermeiden läßt, und für die Jahre 1852, 1853 und 1854 einen jährlichen Beitrag von 6 Ngr. 4 Pf. von je 100 Thlr. Versicherungssumme, und, wmn die Ergebnisse der ersten beiden Jahre ein Herabgehen mit den Beiträgen gestatten sollten, auf das letzte Jahr, nach Befinden auf den zweiten Termin dessel ben, einen Beitrag von 5 Ngr. 6 Pf. vom Hundert jährlich zu erhebm. Schließlich wurde nach verschiedenen Erörterungen dem Vor schläge der Deputation gemäß dem königlichen Dekrete seinem gan zen Inhalte nach die Zustimmung der Kammer ertheilt. (Dr. I.) Uebcr Wassers ersorgungranstaltcn in den Städten. Zweite Abtheilung. Von der Großartmkeit, mit welcher die Städte Philadelphia und New-Dork ihre Wasserleitungen hergestellt haben (die letztere kostet bekanntlich 16 Millionen Dollars, rentirt aber doch trotzdem sehr gut), sehen wir aanz ab; wir wollen blos von Städten, wie Baltimore und St. Louis, sprechen. Daselbst und sonst in andern Städten haben Privatgesellschaf ten große Wasserbehälter angelegt, welche sie entweder, wo es die örtliche Lage gestattet, durch dahin geleitete Flüsse oder vermittelst großer, sei es mit Dampf- oder Wasserkraft getriebener Maschinen füllen. Aus diesen auf den höchsten Punkten der Stadt oder, wo die Stadt, wie New-Orleans, auf einer Ebene liegt, auf einer durch die Kunst hergestellten Erhöhung befindlichen großen Wasser behältern (kleinen Teichen) wird dann das Wasser vermittelst de- natürlichen Falles und folglich auf die leichteste Weise nach allen Theilen der Stadt fortgeleitet, und sehr gewöhnlich hat es einen solchen Fall, daß man es bis in die 2. und 3. Etage steigen lassen kann, was denn auch nicht selten benutzt wird. Fast zu jedem Hause sind diese Wasserleitungen geführt. Ge wöhnlich steht im Hofe ein kurzer Ständer von Holz oder Guß eisen, in welchem sich eine etwa 1i/r di- 2 Ellen über die Erde in die Höhe geführte Röhre befindet, aus welcher vermittelst eines Hahnes das Wasser beliebig herausgelassen werden kann. Mit leichter Mühe läßt sich da eine Vorrichtung treffen, an welche Schläuche angeschraubt und so der Wasserzuflüß nach Be darf an die Stellen im Hause gebracht werden kann, wo man eben davon Gebrauch machen will. Eine ganz vortreffliche Einrichtung ist femer die, daß auch auf den Seiten der Straßen in bestimmten Entfernungen und an passenden Plätzen kurze, mit Schrauben von einerlei Gewinde versehene Ständer angebracht sind, welche nur bei Feuersgefahr von den. Spritzenführern geöffnet und an welche in der gewöhn lichen Weise Schläuche befestigt und so für die bei dem Feuer thätigen Spritzen Wasserzubringer hergestellt werden, welche ohne alles weitere Authun von Menschen viel mehr leisten, als die bei uns bekannten Wasserzubringer zu leisten im Stande sind. Die so gebotenen Vortheile, hauptsächlich bestehend in der schnellen und ausdauemden Herbeischaffung de- unentbehrlichen Löschmittels, sind so einleuchtend, daß eS nicht erst noch einer weitern Auseinan dersetzung und Anpreisung derselben bedarf. Sehr oft schon ist durch die Leichtigkeit, mit welcher man vom Hausbrunnen aus schnell eine größere Menge Wasser in einzelne Theile de- Hauses bringen kann, ein Schadenfeuer im Entstehen erstickt (gelöscht) worden, und kann man mit Sicherheit behaupten, daß bei der Feuergefährlichkeit, mit welcher die meisten Häuser in N.-A. erbaut werden, und bei der anscheinenden Fahrlässigkeit im Gebahren mit Feuer und Licht die so häufigen Schadenfeuer weit größere Ver wüstungen anrichten würden, hätte man nicht so für schnell zu erlabendes und ausreichendes Wasser zum Löschen derselben gesorgt.*) Weil der Nordamerikaner den Grundsatz hat, das Wasser nicht zu sparen, so weit es nützlich nicht blos für sein Gewerbe, sodann auch zur Reinhaltung des Körper- rc. anzuwenden ist, so benutzt man dort dasselbe sehr häufig auch zu Bädern im Hause, zu *) Man denke hier an die vielen schmalen hölzernen Treppen in Leipzig und an dis engen Höfe mit den vielen Ginbauten von Holz.
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