Leipziger UN- Anzeiger. ^ 45. Sonnabend den 14. Februar. 1852. Bekanntmachung. Das erste Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 1, Verordnung an sämmtliche Untergerichte, die tabellarische Form gewisser Bekanntmachungen betreffend; vom 30. December 1851. Nr. 2, Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschuffes zu Verwaltung der Staats schulden betreffend; vom 16. Januar 1852. r Nr. 3, Gesetz, einige Abänderungen bei der Gewerbe- und Personalsteuer betreffend; vom 31. Januar 1852. Nr. 4, Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 31. Januar 1852, einige Abänderungen bei der Gewerbe- und Personalsteuer betreffend; vom 31 Januar 1852. Nr. 5, Verordnung, die Erweiterung des Paßkartenrayons betreffend; vom 26. Januar 1852. Nr. 6, Verordnung, die Einrichtung von Maturitätsprüfungen bei der polytechnischen Schule in Dresden be treffend; vom 17. Januar 1852. Nr. 7, Verordnung, die Ablösung von Geldgefällen an Kirchen, Schulen, Geistliche, Kirchendiener und Schul, lehier betreffend; vom 26. Januar 1852. ist bei unS eingegangen und wird bis zum 26. d. M. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntni-nahme öffentlich aushängen. Leipzig den 11. Februar 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Herr Earl Gottlob Brückner, weiland Kammer-Comnnffair zur Leipzig, hat in seinem am I. September 1703 bei dem hiesigem Kreisamte errichteten Testamente zwei Stipendien gestiftet, welche zunächst an Studirende, die aus seiner Familie abstammen oder mit derselben verwandt sind, vergeben werden sollen. Gei dermalen eingetretener Vaeanz eines dieser Stipendien werden alle diejenigen Studirenden, welche ihre Verwandtschaft mit dem Stifter derselben oder dessen Familie nachzuweisen im Stande sind, hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen und längstens den SL März L8ÜS bei der Unterzeichneten Collaturbehörde ihre Ansuchungsschreiben einzureichen, ihre Ansprüche durch glaubhafte Zeugnisse zu bescheinigen, auch über ihren Fleiß und ihr sittliches Verhalten gehörige Nachweisungen beizubringen, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist das Stipendium in Gemäßheit der Stiftung an andere hülfsbedürftige Studirende vergeben «erden wird. Leipzig den 10. Februar 1852. Der akademische Senat daselbst. 0. Friedrich Adolph Schilling, d. Z. Rector. Bött-rr, 8. Landtag. Zweite Kammer. (21. öffentliche Sitzung dm 12. Februar.) Tagesordnung: Fortgesetzte Berathung des Berichts der Finanz deputation über Abteilung v. des ordentlichen Staatsbudgets, das Departement des Innern betreffend. Bei der in der letzten Sitzung erledigten Position 23d.I. hatte die Minorität der Deputation dm Antrag gestellt, die bei der Kammer eingegangenen Petitionen um Vermehrung der Gens- darmerie der StaatSreaieruna zur Prüfung und geeigneten Berück sichtigung z« überweisen. Dieser Antrag wurde bei der heutigen Abstimmung mit 36 Stimmen abgelehnt. Position 23d.II., bei welcher die heutige Berathung beginnt, postulirt 1126 Thlr. für da- Polizeibureau in Bodenbach. Dieses Postulat erscheint zum erstenmale im Ausgabebudget. Die Einrichtung eines PolizeibureauS in Bodenbach wird als auf dem Staat-vertrage mit Oesterreich wegen der sächsisch-böhmischen Eisen bahn beruhend, von der Dmutation als gerechtfertigt anerkannt, und in Rücksicht auf die große Ausdehnung des Verkehrs auf der gedachten Bahn daS volle Postulat zur Bewilligung empfohlen, was nach einigen Bemerkung« des Abg. Ta sch geschieht. Position Ao. betrifft einige auf allgemeine Versor gungsanstalten Bezug habende Ausgaben und ist in Summe mit 3814 Thlr. anaesetzt (darunter 674 Thlr. 21 Ngr. Pf. wegen des bei dem St. Jaeobshospitale zur Berthelluug kommend« PaxbroteS, und 3120 Thlr. Beittag zur Unterhaltung des Krankenhauses für den Zwickauer KreLSdirectionSbezirk). Die Deputation räch an, dasselbe unverkürzt zu bewillig«, und die Kammer trat dem nach einig« Bemerkung« des Herrn Abg. v. Nostitz-Drzewiecki, die der Herr Regierungscommiffar als bei Position 24 einschlagend bezeichnete, einstimmig hei. Position 23ä.: „für medieinalpolizeiliche Zwecke" zerfällt in drei Unterabtheilungen und fordert 1) fürdiechirurgisch-medtcinische Akademie2v,000Thlr., 2) für Bezirks-, Mediciual- und Veterinärbeamte, ingleichen zu Beihülfm für Armenärzte 18,426 Thlr., 3) zu Entfernung von Epidemien und Viehseuchen 2500 Thlr. Diese drei Post« stimmen mit den letzten Bewilligungen übeoetn. Die Deputation empfiehlt dieselb« zur Annahme, welche auch erfolgt. Position 2Se., zu Prämien für LedenSrettungen, wird in der gefordert« frühem Höhe von jährlich 250 Thlr. ohne De batte einstimmig bewilligt.