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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-19
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1852
- Autor
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Anzeiger. so. Donnerstag den IS. Februar. 1852 Bekanntmachung. DaS zweite Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 8, Verordnung, die Abfassung der Berichte über Begnadigungsgesuche betreffend; vom 31. Januar 1852. Nr. S, Verordnung, die von Ausländern in Sachsen zu schließenden Ehen betreffend; vom 5. Februar 1852. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 4. k. M. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig den 16. Februar 1852. Der Nlath der Stavt Leipzig. Koch. Landtag. Zweite Kammer. (23. öffentliche Sitzung den 17. Februar.) Auf der Registrande befand sich ein königl. Decret vom 13. Februar, durch welches den Kammern der Rechenschaftsbericht für die Finanz periode von 1846/48 vorgelegt wird; eS wurde dasselbe der zweiten Deputation überwiesen. Von den übrigen Eingängen erwähnen wir sechs Petitionen gegen Entziehung der Jagdgerechtsame und eine Petition de- Justizamtmanns Förster in AugustuSburg um Verwendung für die im Amtsbezirke AugustuSburg bestehende Ret tung«- und WaisenerziehuncBanstalt. Erster Gegenstand d« Tagesordnung ist die Berathung des anderweiten Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pen sionen der Militaiwersonen und deren Hinterlaffenen vom 17. De- cember 1837 betreffend. AlS der gedachte Gesetzentwurf in der ersten Kammer zur Be rathung kam, ist von derselben u) eine Abänderung und b) die Aufnahme eines Antrags in die ständische Schrift beschlossen, in allen übrigen Puncten hingegen der Gesetzentwurf in der von der zweiten Kammer beantragten Fassung angenommen worden. Was nun zuvörderst die beantragte Abänderung betrifft, so be zieht sich dieselbe auf H. 21 des Entwurfs und ist dahin gerichtet, daß dort statt der Worte: „seit dem 15. October 1848", gesetzt werde: „seit dem Erscheinen dieses Gesetzes." Der Gesetzentwurf verfügt an jener Stelle, daß die darin enthaltenen Bestimmungen über die Pensionirung der Officiere nur auf die seit dem 15. Octo ber 1848 angestellten und auf die ältern, welche seitdem in eine Gehaltserhöhung eingetreten sind, nur hinsichtlich ihres Mehrein kommen- angewendet werden sollen. Die Deputation kann, so sehr sie es auch zu beklagen haben würde, wenn an der hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit wider Berhoffen abermals das Zustandekommen des Gesetzes scheiterte, doch ihrer Ueberzeugung gemäß nickt umhin, der Kammer amu- rathen: „die von der ersten Kammer beschlossene Ab änderung abzulrhnen." Hiernächst hatte die erste Kammer beschlossen, in der einzu reichenden ständischen Schrift einen ausdrücklichen Antrag dahin zu stellen: „die Staatsregierung wolle bei allen Besetzungen der untem Eivilstaatsdienersteüen so viel nur irgend möglich vorzugsweise auf Unterofficiere und Soldaten Rücksicht nehmen." Von Seiten der Regierung ist darauf erklärt worden, daß hiergegen zwar kein Be denken obwalte, dem jedoch, worauf der Antrag gerichtet ist, schon jetzt ln dm verschiedenen Departementsministerien nachgegangen werde, und die Deputation schlägt daher hier ebenfalls vor, den Beitritt zu dem gedachten Beschlüsse zu versagen. Beide Anträge der Deputation wurden ohne Debatte von der Kammer einstimmig angenommen, nachdem ersterm der Herr Abg. Heyn, letzterm aber der Herr Regierungscommiffar einige erläu ternde Bemerkungen beigefügt hatten. Hierauf folgte ein mündlicher Vortrag der vierten Deputation (Ref. Herr Abg. v. Schönfels auf Ruppertsgrün) über die Pe tition I. Bartke's aus Oppitz, um Auszahlung rückständi ger Löhnung oder Aussetzung einer Pension. Auf Anrathen der Deputation wird beschlossen, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Ein gleicher Beschluß wurde über die Petition des Schul lehrers Haufe zu Reichenbach, einen Nachtrag zu dem Ge setze über Ablösung der Naturalleistung an Geist liche rc. betreffend, gefaßt. Herr Abg. I)r. Wahle erstattete alsdann im Aufträge der vierten Deputation einm mündlichen Bericht über die Beschwerde Franke'- und Genossen zu Grumbach, wegen angeblich verzö gerter Rechrshülfe rc. Die Kammer beschließt auf Anrathen der Deputation, besagte Beschwerde als formell unstatthaft zurück zuweisen. Ein anderweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Bera thung des Berichts der dritten Deputation (Referent Herr Abg. schramm), über die Petition des kaufmännischen Ver eins zu Chemnitz um Errichtung eines Handelsgerichts, in gleichen von Fabrik- und Gewerbegerichten für Chemnitz und Um gegend und Erlassung eines Gesetzes über Muster- und Markenschutz. Die Petenten beantragen: „die hohe Ständeversammlung wolle bei der Staatsregierung dahin wirken, daß für Chemnitz und die mit dieser Stadt im unmittelbarsten Verkehre stehenden Orte der Umgegend ») ein Handelsgericht nach Verfassung des Leipziger Han delsgerichts, jedoch unter Berücksichtigung der localen Verhältnisse und der in neuerer Zeit bezüglich dieser Institute gemachten Er fahrungen, ingleichen d) Fabrik - und Gewerbegerichte nach Art der französischen, belgischen oder rheinpreußischen baldigst errichtet, so wie für den gesammten Staat e) ein Gesetz über Muster- und Markenschutz in ähnlicher Weise, wie solche- in Frankreich und Rheinpreußen besteht, erlassen werde." Die Deputation hat von dem Herrn Regierungscommiffar die Versicherung erhalten, daß die in der Petition ausgedrückten Wün sche bei der Einführung der neum Civilproceßordaung und einer, neuen Gewerbeordnung Berücksichtigung finden werden, und emvfiehlt daher „besagte Petition an die hohe Staatsreaierung unter Bevor wortung baldiger Vorlesung der betreffenden Gesetze abzugeben." . Hierauf wurde zur Berathung des Bericht- der dritten Depu tation über die Petition Schmidts aus Bautzen und Genossen, die Ertheilung der Erlaubniß zur Ausübung der Augenheil kunde an dm Mühlenbesitzer Johann Traugott Paul zu Groß schweidnitz bei Löbau betreffend, übergegangen. Da Paul, so viel der Deputation bekannt, beharrlich die Mit theilung seine- Geheimmittels verweigert und- dadurch die gesetzliche Prüfung und nach Befinden Approbation unmöglich macht, ft
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