Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-28
- Monat1852-02
- Jahr1852
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1852
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Anzeiger. ^ ss. Tonnabend den 28. Februar. 1852. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bezeichnung der Druckanstalt auf gewissen nichtperiodlschen Druckschriften betreffend, vom 16. Februar 1852. Es ist mehrfach die Bemerkung zu machen gewesen, daß bei nichtperiodischen Druckschriften, welche in einer Reihe von Heften, Stücken oder einzelnen Bogen erscheinen, ohne daß diese selbst sich als selbstständige, mit dem für die Druckschrift bestimmten Titel bezeichnet- Theile eines Werks charakterisiren, erst auf dem letzten Hefte, Stücke oder Bogen, welcher von einem solchen Werke erschie nen, die Angabe der Druckanstalt, auS der daS Werk hervorgegangen, enthalten war, die sämmtlichen vorausgegangenen Hefte, Stücke oder Bogen des Werks dagegen dieser Angabe ermangelten. Um nun den Uebelstölnden zu begegnen, welche eine derartige verspätete Angabe der Druckanstalt bei Werken der gedachten Art mit sich führt, bestimmt daS Ministerium deS Innern hierdurch, daß bei nichtperiodischen Druckschriften, welche in einer Reihe von Heften, Stücken oder einzelnen Bogen erscheinen, von nun an, dem Sinne der im tz. 2 des Gesetzes vom 14. März vorigen Jahre-, Üe Angelegenheiten der Presse betreffend, enthaltmen gesetzlichen Vorschrift entsprechend, stets auf dem ersten davon ausgegebenen Hefte, Stücke oder Bogm die Angabe der Druckanstalt, auS welcher das Werk hervorgeht, anzubringen, auch diese Angabe, dafern vor Vollendung der gänzlichen Herausgabe der Druck de- Werk- an eine andere Druckanstalt übergeht, in jedem derartigen Falle auf dem ersten Hefte, Stücke oder Bogen, welcher au- der neuen Druckanstalt hervorgeht, zu wiederholen sei. Sämmtliche Herausgeber, Verleger und Drucker derartiger nichtperiodischer Druckschriften haben hiernach, bei Vermeidung der in tz. 5 de- --gedachten Gesetze- für ContravMtionen gegen die in Htz. 2—4 des Gesetzes enthaltenen Vorschriften festgesetzten Strafen, sich zu achtey, die Polizeibehörden aber darüber, daß der vorstehenden Anordnung allenthalben nachgegangen werde, gebührende Obsicht zu führen. Gegenwärtige Verordnung ist in sämmtlichen, im tz. 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 1«. Februar 1852. Ministerium des Inner». von Friese». Bekanntmachung. Nachdem wir den bisherigen Meß-Wechsel-Mäkler Herrn Jacob Darrziger seiner gedachten Function in Folge freiwilliger Niederlegung derselben enthoben haben, so bringen wir dies hierdurch in Gemäßheit der Mäklerordnung zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig den 24 Februar I«L2. Der Rath der Ttadt Leipzig. Koch. Kittler. Behuf- der gesetzlichen halbjährlichen Revision der Universitätsbibliothek werden alle Diejmigen, welche Bücher aus derselben entlehnt haben, hiermit aufgefordert, die ihnen geliehenm Bücher m der Zeit vom 1 v. März m dm gewöhnlichen OeffnungSstunden an die Universitätsbibliothek abzugeben. Zugleich wird bemerkt, daß in der Zeit vom 1. bis IS. März Bücher der Universitätsbibliothek nicht verliehen werdm können. Leipzig dm 27. Februar. Die Universitätsbibliothek. 4 Stimmen und resp. einstimmig angenommen, so daß nunmehr auch hinsichtlich dieses Gegenstandes ln den Beschlüssen beider Kammern volle Uebereinstimmung erzielt worden ist. Tagesordnung: Berathung de- Berichts der zweiten Deputa tion über da- konigl. Decret, den Bau eine- neuen Gebäu de- für die Entbindungsschule bei der Universität Leipzig betreffend, vom 18. December 1851. (Referent ist Herr BürgermMer Löhr.) Die Majorität der Deputation empfiehlt den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer (vergl. Nr. 38), welcher dahin geht: „die geforderten 18,000 Thlr. zum Bau eines neuen Ge bäudes für die Entbindungsschule bei der Universität zu Leipzig - " < Landtag. Erste Kammer. (19. öffentliche Sitzung dm 26. Februar.) Dir Registrande enthielt ein allerhöchste- Decret vom 28. Februar, dm Entwurf eine- Gesetze- wegen einiger Abänderungen de- Ge setze- über Militairpfllcht vom S. November 1848 betreffend, und eine Vetttlo» Herrn v. Friesen auf Rötha, de- Inhalts, daß mit «ußfühnmg -er 1» dem Gesetze vom 23. November 1848 nach ihre» Haaptgrundsch^m festgestellten Organisation (der GerichtSver- faspmg) his »ach Erlassung der in dem allerhöchsten Decrete vom 12. Januar b. I. bezelchnrtm, hierher gehörigen Gesetze Anstand genommen werdm möge. ' Bevor zur Berathung VeS auf der Tagesordnung angesetztm Gegenstandes übemezangm wird, erstattet Ge. König!. Hoheit P«nz Jo Han» Namen- der ersten Deputation eium mündlichen Bericht Üher die Differenzpuncte, welche in dm Beschlüssen der beide» Kammer» i» Bezug aus da- neue MilltairpensionS- gesetz noch o-walden. Nachdem. Herr v. König «nd Herr v. ErdmannSdorf einige Worte gesprochen, wurde der Antrag der Deputation gegen zu bewilligen, die Bestimmung darüber aber, wie und wovon dieser Aufwand bestritten werden soll, bis nach Beendigung der Bera thungen des ordentlichen und außerordentlichen Budget- sich vor- zubehaLtm." Cm Mitalied der Deputation dagegen (Herr v. Zeh men) glaubt dem Gutachten der Majorität der Deputation nicht hei treren zu können, und beantragt die Ablehnung der postulirten 18,000 Thlr.
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