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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185203142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-03
- Tag1852-03-14
- Monat1852-03
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1852
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Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. ^ 74. Sonntag den 14. März. 1852. Landtag. Erste Kammer. (22. öffentliche Sitzung den II. ML«.) Zur Tagesordnung übergegangen berLlh die Kammer den Be- richt ihrer dritten Deputation über mehrere der Ständeversamm- lung vorliegende Petitionen christlicher Kaufleute und Gewerbtrei- bender, da- gefährliche Ueberhandnehmen de- jüdi schen Einflusses auf Handel und Gewerbe betreffend. Der Deputation haben zwei Petitionen zur Beautachtung vorgeleaen. Die erste, auSgegangen von mehrern Kauf- und andel-leuten der voigtländischen Städte Plauen, OelSnitz, Adorf, eukirchen und Auerbach, beantragt: „die Ständeversammlung wolle bei der Staatsregierung dahin zu wirken suchen, daß dem elngerissenen israelitischen, dem christ lichen Handel und Verkehr so verderblich gewordenen Schacher und Handelsunfug so bald als möglich gesteuert, und der Han delsverkehr der Israeliten auf da- Maß beschränkt werden möge, wie solches in dem Gesetze vom 16. August 1838 vorgeschrie ben ist." Diese Petition hat die zweite Kammer bereit- berathen und darauf den Beschluß gefaßt: „selbige lü der Hauptsache auf sich beruhen zu lassen, im Uebri- gen aber an die StaatSregierung zur Kenntnißnahme abzugeben und zugleich dieselbe zu ersuchen, wo möglich auf dem nächsten ordentlichen Landtage eine Gesetzvorlage an die Kammern ge langen zu lassen, wodurch die in der Petition berührten Ver hältnisse der ausländischen Juden definitiv geregelt werden." Die zweite Petition ist ein Bittgesuch der Schnittwaarenhändler und Handelsweber zu Zwickau, den Jahrmarkt-Handel der den AollvereinSländetn ungehörigen Juden betreffend, und in der zwei ten Kammer noch nicht zur Berathung gelangt. Die Petenten erblicken ein Hauptübel in der durch die Annahme der Grundrechte und durch da- Gesetz vom 12. Mai 1851 erfolgten Gleichstellung der inländischen Juden Mit den christlichen Einwohnem de- LandeS und den auS dieser Gleichstellung für die Juden der ZollvereinS- staaten sich ergebenden Consequenzett und stellen da- Gesuch: „daß die bürgerlichen und gewerblichen Verhältnisse der Jude» wieder in den Stand, der ihnen durch btt Gesetzgebung vom 16. August 1838 und die dazu gehörige Ausführungsverordnung angewiesen gewesen ist, zurückversetzt werden möchten und dem gemäß der Handel aus unfern Jahrmärkten wenigsten- den aus ländischen Juden verboten werde." Die diesseitige Deputation pflichtet dem Beschlüsse der zweitm Kammer nicht bei, sondem stellt sich die Fragen: 1) Ist der jüdische Handel in Sachsen seit der Zeit, wo durch Publikation der Grundrechte die Juden mit den Christen gleichge stellt wurden, wirklich so anaewachsen, daß er gefährlich für den soliden und die Gewerbgeschä'fte geregelten Handel christlicher Unter- thanen geworden ist, daß er bei seinem Fortschreiten droht, dm natürlichen, geschichtlichen und organischen Nutzen einer konservativ monarchischen Staatsordnung in dem Gewerbebetrieb der Innun gen und Handwerfermeister zu störe«? — Diese Frage, meint die Deputatioi 2) Welche u beachte«, age zu bejahm elde gegeben Uebels gewahrt, und da- letztere, wenn nicht ganz gehoben, doch wesentlich erleichtert werden könnte? Die Deputation glaubt hier ein Iurückgehen auf die Gesetz gebung von 1838 und 1839 alS das einzige zum Ziele führende Mittel betrachten zu müssen. „Unsere Constitution und Artikel 18 de- Zollverein-Vertrags — heißt eS im Deputationsberichte — legen den Willen der hohen Staatsregierung hinsichtlich eines Aurückgehens auf die bewährte. voller Zuversicht zu bejahen. AollvereinSstaaten dieselben Rechte wie unsere Unterthanen genießen sollen. Die Rechte der eignen Unterthanen zu beschränken ist keinem Einzelstaat durch den Zollverein verwehrt. Eine solche Beschrän kung de- freien Willen- ist nirgend- darin ausgesprochen. Dieser Wille der Staatsregierung sollte, nach Ansicht der De putation, auch noch hervorgerufen werden durch Betrachtungen der Gleichstellung von Juden und Christen vom politisch-religiösen Standpunkt. ES führt die- 3) zu der Frage: Verlangt nicht eine vorsichtige weise Politik schleunige Abhülfe diese- immer mehr hervortretenden allgemein gefürchteten Uebels? Hier sagt der Deputationsbericht: „Unser Staat soll und muß in seiner Gesetzgebung, in seinen Institutionen, in seinen Sitten und Gewohnheiten das Gepräge des Christen thums tragen, weil er auf dessen Grundprincipien begründet und erbaut ist. Es liegt in der Pflicht und im Interesse des Staates, vorzugsweise christliche Unterthanen zu bilden und zu erziehen, nicht bloS christliche, wie andere, zu dulden. ES ist aber eine seit ge raumer Zeit zu Tage getretene christliche Schwäche, welche man mit dem schönen Namen „Humanität" zu belegen pflegt, den ganzen Unterschied zwischen Christen und Nichtchristen aufzuheben. Einem solchen Einflüsse ist die Gesetzgebung in vielen Staaten schon seit Jahren auSaesetzt gewesen und die Folge davon war naturnothwendiger Weise jener beklagenswerthe Jndifferentismus, jene Lauheit in Glaubenssachen, an deren Aurückbauung scharf blickende Regierungen erst in der neuesten Zeit gearbeitet haben, während andere ihnen noch fortwährend freien Lauf lassen." Hat nun auch die Deputation Bedenken getragen, der Kammer schon jetzt einen Vorschlag an die Staatsregierung auf Aufhebung der den inländischen Juden durch da- Gesetz vom 12. Mai 1851 provisorisch ertheilten Rechte und Befugnisse vorzuschlagen, so schlägt sie doch vor: den Beschluß der zweiten Kammer in der vorliegenden Fassung abzulehnen uyd dagegen zu beschließen: „in Verbindung mit der zweiten Kammer die eingegangenen Petitionen an die Staatsregierung mit dem Anträge abzugeben, selbige wolle zum nächsten ordentlichen Landtage eine die Ver hältnisse sowohl der inländischen gls der ausländischen Juden definitiv regelnde Vorlage an die Stände bringen und dabei den Klagen der christlichen Bevölkerung über zunehmenden Einfluß der Juden in Handel und Gewerbe möglichst thunliche Abhülfe verschaffen." Herr Staat-minister v. Friesen findet zwar den Antrag un bedenklich, bezweifelt aber, daß die Erfahrungen der letzten Jahre die Klagen der Petenten hinreichend rechtfertigen dürften. Herr Bürgermeister Koch siigt dem von dem Herrn Staats- minister gemachten statistischen Mittheilungen noch einige, die Stadt Angaben bei, aus k Leipzig betreffende denen hervorgeht, daß sich die
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