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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185203256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-03
- Tag1852-03-25
- Monat1852-03
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1852
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Leipziger » 4 und Anzeiger. Landtag. Erste Kammer. (24. öffentliche Sitzung den 23. März.) Die Registrande zeigte den Eingang deS gestern bereits erwähnten Allerhöchsten Dekretes, den Schluß de- Landtags betreffend, an. In Bezug auf dasselbe ergreift Herr v. Friesen das Wort, um als Vorstand der Finanzdeputation diese gegen etwaige Vorwürfe zu verwahren, falls es ihr bei der sehr großen Geschäftslast bis Ende April nicht möglich sein sollte, alle Vorlagen zu bewältigen. Tagesordnung: Berathung deS Berichts der zweiten Depu tation über Abtheilung V. des Ausgabebudgets, das De partement des Innern betreffend. Pos. 19, Ministerium deS Innern nebst Canzlei, wird in der geforderten und von der II. Kammer angenommenen Höhe von 52,918 Thlr. (incl. 5718 Thlr. transitorisch) bewilligt. Im Deputationsberichte wird hierbei bemerkt, daß in Sachsen der malen 135 cautionspflichtige und 41 nichtcautionspflichtige Zeit schriften erscheinen und die Eautionscaffe (am 6. MLrz> an Cautionen die Summe von 85,800 Thlr. (davon 55,100 Thlr. in StaatS- PMPieren und 80,700 Thlr. in baarem Gelde) zu verwalten hat. Pos. SO, die vier Kreisdirectionen nebst deren Canzlei, wird unverändert mit 70,158 Thlr. (incl. 3858 Thlr. transitvrisch) bewilligt. Ebenso Position 21, welche für die AmtShauptmannschasten 80,705 Thlr. (incl. S05 Thlr. transitorisch) fordert. Bei dieser Position hat die H. Kammer dm Antrag beschlossen: „Die Hobe Staatsregierung wolle bei eintretenden Vakanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amtshauvtmannschaften die Stellen nicht mehr definitiv, sondem nur provisorisch besetzen." — Die diesseitige Deputation hält die Fassung dieses Antrags für eine zu allgemeine und empfiehlt denselben in folgender Form ihrer Kammer zur Annahme: „die hohe Staatsregierung wolle bei ein tretenden Vakanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der AmtShauptmannschasten, insoweit es ohne Ungerechtigkeit gegen Personen und ohne daS Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist, die Stellen nicht mehr definitiv, sondem nur provisorisch besetzen." Herr Staatsminister v. Friesen erklärt unter Hinweisung auf seine in der jenseitigen Kammer abgegebme Erklärung, daß die Regierung den Antrag nicht für bedenklich erachte, worauf derselbe von der Kammer gegen 8 Stimmen genehmigt wird. Pos. 22, „zu Beförderung der Künste und Ge werbe," fordert unter a. für gewerbliche Zwecke und An stalten 71,000 Thlr., nämlich: ^ zu Belebung und Unterstützung der Industrie 27,000 Thlr., und 8. für daS Gewerbschulwesen 44,000 Thlr. DaS Postulat unter ist von der zweitm Kammer unver ändert, daS unter V. aber in Uebereinstimmung mit der StaatS- reaierung um 334 Thlr. vermindert und mit 43,666 Thlr. be willigt worden. Die diesseitige Deputation empfiehlt beide Pvstulate nach dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer zur Annahme, was auch geschieht. Die Positionen 22d, 20,800 Thlr. für die Landbeschäl anstalt; 22e, 17,340 Thlr. für die Generalcommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen; 22ä, 2000 Thlr. zu Unterstützungen bei Brand- und andern Unglücksfallen, und 22«, 2500 Thlr. für Steinbruch wesen undKohlenbergbau werden ohne Debatte in Ueberein stimmung mit den Beschlüssen der zweiten Kammer bewilligt. Zweite Kammer. (39. öffentliche Sitzung den 23. März). Nach dem Vortrag der Registrande, welche nichts von Belang enthielt, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Auf der Tages ordnung befand sich die Berathung des schriftlichen Berichts der vierten Deputation über die Petition des Adv. Kellermann in Dresden, daS Gesetz vom 23. Juli 1846 wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewisse Forde rungen betreffend. Die Deputation beantragt, vorstehende Pe tition als zur ständischen Bevorwortung ungeeignet auf sich be ruhen zu lassen. Das Deputationsgutachten wird einstimmig angenommen. Diesem folgt die Berathung des Berichts der Finanzdeputation über das königl. Decret, den durch die Maßregeln zu Mil derung deS NothstandeS in den Jahren 1846 bis 1848 herbeige führtenAufw and betreffend. Der im Rechenschafts berichte für 1846/48 unter Position W für diesen Zweck berechnete Aufwand beträgt 186,901 Thlr. 18 Ngr. 5 Pf. Die Deputation hat keinen der von der Regierung verrechneten Posten beanstandet und empfiehlt der Kammer: 1) die zur Abhülfe des NothstandeS im Jahre 1847 postulirten 175,172 Thlr. 2 Ngr. 8 Pf. nachträglich zu bewilligen; 2) in die Verschreibung von 11,729 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. als Aufwand zu Abhülfe des NothstandeS im Jahre 1848 einzu- willigen, so wie 3) die Verwendung deS Baarbestandes an 3785 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. unter Hinzufügung der allmälig eingehenden Rückzahlungen auf die annoch 3350 Thlr. betragenden Vorschüsse zu Bildung eine- Fonds für ähnliche Zwecke zu genehmigen, in Bezug auf diesen Donds aber die ständische Cognition über stattgefundene Verwendung sich vorzubehaltm. Ausw anderung. Es sind bereits zu wiederholten Malen im Tageblatt so wie in andern Zeitschriften die deutschen Auswanderer gewarnt worden, auf ihrer Reise nach Amerika ihren Weg über England (Liverpool) zu nehmen. Ein erneuerter Angriff in Nr. 80 d. Bl. zwingt den Unter zeichneten zu einigen Worten der Entgegnung. Der namenlose Einsender begründet seine Wamung auf die naive Bemerkung, daß „die deutschen Schiffe, namentlich die Bre mer ohne Ausnahme besser sind alS die Englischen." Hättt der Herr Einsender gewußt, daß jedes englische AuSwan- dererschiff nach der letzten ParlamentSacte zum Schutze der Aus wanderer ein Schiff I. Classe sein muß; daß sich die englischen Confirlate in Amerika der von einem englischen Hafen auS ver schifften Passagiere kräftigst anzunehmen und ihnen den mächtigen Schutz Englands zu gewähren verpflichtet sind; hätte er ferner be dacht, daß Liverpool der New-Pork und andern amerikanischen Landungsplätzen zunächst gelegene europäische Hafen und die Ueber- fahrt die kürzeste und sicherste ist, indem von dort die so sehr ge fahrvolle Fahrt durch den brittischen Canal, die Küstenfahrt und dir Sandbänke (Ovoä^n Lemäv, OuukleeHi Lemäs u. A.) ver-
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