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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185203275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-03
- Tag1852-03-27
- Monat1852-03
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1852
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Anzeiger. 87. Sonnabend den 27. März. 1852. —-^-^^SSSSSSSSSSSSSS^^ Bekanntmachung. Das 4te Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 17, Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse zu Sayda; vom 7. Januar 1852. Nr. 18, Bekanntmachung, den Durchmesser, die Legirung und die äußerste Fehlergrenze der neuen Eindrittel- thalerftücke betreffend; vom 6. März >852. Nr. 19, Bekanntmachung über das Quotalverhaltniß, nach welchem für jetzt Abschlagszahlungen auf festgestellte Entschädigungsansprüche für weggefallene gutsherrliche Rechte zu leisten sind; vom 28. Februar 1852 Nr. 2V, Verordnung zu Bekanntmachuna der mit dem Senate der freien Stadt Frankfurt wegen der Kosten für Requisitionen in Strafrechtsfallen und Armensachen abgeschlossenen Uebereinkunft; vom 5 März 1852. Nr. 21, Bekanntmachung, den Deutsch - Oesterreichischen Trlegrapkenverein betreffend; vom 29 Februar 1852. Nr 22, Bekanntmachung, die Bestimmung der Brandvrrsicherungsbeiträge für die Jahre 1852, 1853 und 1854 betreffend; vom 10. '/'»ärz 1852. Nr. 23, Decret wegen Bestätigung der Sparcaffenordnung der Stadt Werdau; vom 25. Februar 1852. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 9. April d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnabme öffentlich auS- hängen. Leipzig den 22. März 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung Rach längst bestehender Vorschrift ist auf den Trottoir- und Fußwegen in hiesiger Stadt das Reiten, das Fahren mit Karren, Hand- und andem Wagen, ingleichen das Tragen umfangreicher Gegenstände, wie Trag- und Marktkörbe, Koffer, Kisten, Tragen, Fleischermulden und dergleichen bei Strafe verboten Häufige Contraventionen veranlassen uns, dieses Verbot hiermit in Erinnerung zu bringen. Leipzig den 19 März 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Die Diaconifsenanstall in Dresden. Vielm unserer Mitbürger ist eS sicher bekannt, daß seit dem Jahre 1844 in Dresden eine Diaconissenanstalt, d. h. eine Anstalt verbunden mit einem Krankenhause, besteht, welche sich die Auf gabe gestellt hat, tüchtige Krankenpflegerinnen nicht bloS für Hospi täler, sondern auch für einzelne Familien heranzubilden. Lange schon war dieses Bedürfniß gefühlt worden, lange schon hatten die Aerzte darüber geklagt, wie schwer eS sei, christlich gesinnte Pflegerinnen zu finden, welche die nöthige Einsicht, Geduld und Liebe vereinigten, ohne dabei auf den bloßen Geldgewinn zu sehen, und welche im Stande wärm, aus Liebe zu ihren Nebenmenschen die vielm Unannehmlichkeiten zu überwinden, welche so manche Kranke, freilich dazu häufig von großen Schmerzen verleitet, ihren Pflegern verursachen. Wie sehr diest« Mangel durch die bi- dahin bestandenen Dia- conissmanstalEn in Kaiserswerth a. Rh., Straßburg, Utrecht u. s. w. abgeyotfm wordm war, lag sichtbar vor Augen; die meisten Pro ben davon warm jedoch von erstgenannter Anstalt, welche vom Wirrer Fli ebner daselbst gegründet wordm ist, bekannt, sie ist aber auch die erste Anstalt dieser Art in der evangel. Kirche und hat jetzt schon über 100 Diakonissen gebildet. In Eingangs genanntem Jahre trat nun ein Verein zum Zwecke der Begmndung einer solchen Diaconissenanstalt in Dresden zusammen, miethete ein Hau- auf der böhmischen Gasse und erbat sich von der Kaiserswerther Anstalt 2 geübte Diakonissen, welcher Bitte auch der Pastor Fli ebner bereitwillig entsprach. Am 19. Mai 1844 wurde die Anstalt mit 2 Diakonissen und 2 kran ken Frauen mit nur 200 Thlr. Vermögen eröffnet. Im zweitm Jahre wurden auch kranke Männer ausgenommen und zugleich ein HülfSwärter angestellt. Es fanden sich auch nach und nach christliche Jungfrauen, die als Probeschwestern in die Anstalt ein- tratm. Die fähigen und bewährten wurden nach vollendeter Probe zeit in daS Diaconiffenamt eingesegnet. Die wachsende Zahl der Kranken machte es jedoch schon im Jahre 1846 zum dringenden Bedürfniß, ein größere-, auch in anderer Hinsicht passenderes Local zu gewinnen. Es wurde gerade um diese Zeit ein Haus auf der Bautzmer Straße Nr. 38 mit einem großen Garten, ganz für diesm Zweck geeignet, zum Kauf angeboren; allein, so sehr dasselbe auch geeignet war, dem Mangel abzuhelfen, so waren doch keine Geldmittel dazü vorhanden. Lange wurde darüber im Gebete ge kämpft, waS man thun solle, endlich siegte der Glaube und man schritt zum Ankauf desselben, und zwar für den von allen Sach verständigen als billig anerkannten Preis von 14,000 Thlr. Bald zeigte Gott, daß er den auf ihn gesetzten Glauben recht- fertigen wollte; es fanden sich bald mehrere wohlhabende Men schenfreunde, welche Gaben von 100, 50, 25 Thlr. rc. der Anstalt schenkten. Se. Maj. unser theurer König gab zu dem Ankäufe de- Grundstücks 300 Thlr. und auf ein Schreiben der vorstehen» den Diakonissin an S. M. den König von Preußen erfolgte auch von diesem ein Geschenk von 300 Thlr. zu demselben Zwecke, und außerdem wurde noch von dem hohm Ministerio eine Landescollecte bewilligt, welche nahe an 2500 Thlr. einbrachte. Unter GotteS gnädigem Schutze gedieh die Anstalt sichtbar; es fandm sich nach und nach immer mehr christliche Jungfrauen, die dm Diaconiffenberuf mit Freudigkeit ergriffen, und so wurde es
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