Leipziger und Anzeiger. Dienstag den 30. März. 1852. Bekanntmachung. Nach längst bestehender Vorschrift ist auf den Trottoirs und Fußwegen in hiesiger Stadt das Reiten, das Fahren mit Karren, Hand und andern Wagen, ingleichen daS Tragen umfangreicher Gegenstände, wie Trag- und Marktkörbe, Koffer, Kisten, Tragen, Fleischermulden und dergleichen bei Strafe verboten Häufige Contraventionen veranlassen uns, dieses Verbot hiermit in Erinnerung zu bringen. Leipzig d^n 19 März 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Herr Carl Gottlob Brückner, weiland Kammer-Commiffair zur Leipzig, hat in seinem am 1. September 1793 bei dem hiesigem Kreisamte errichteten Testamente zwei Stipendien gestiftet, welche zunächst an Studirende, die aus seiner Familie abstammen oder mit derselben verwandt sind, vergeben werden sollen. Bei dermalen eingetretener Vacanz eines dieser Stipendien werden alle diejenigen Studirenden, welche ihre Verwandtschaft mit dem Stifter derselben oder dessen Familie nachzuweisen im Stande sind, hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen und längstens den SL März LSSB bei der Unterzeichneten Collaturbehürde ihre Ansuchungsschrelbcn einzureichen, ihre Ansprüche durch glaubhafte Zeugnisse z« bescheinige«, auch über ihren Fleiß und ihr sittliches Verhalten gehörige Nachweisungen beizubringcn, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist das Stipendium in Gemäßheit der Stiftung an andere hülfsbedürftige Studirende vergeben »erden wird. Leipzig den 10. Februar 1852. Der arabemtsche Senat daselbst. 1). Friedrich Adolph Schilling, d. 3. Reetor. Böttger, 8. Bekanntmachung. Nachdem daS von Herrn Adv. Carl August He n nicke, weiland lur. prset. allhier, gestiftete Stipendium der malen zur Erledigung gekommen ist, in Folge der Verordnung des Stifters in dessen am 7. Oktober 1831 publicirten Testamente aber dieses Stipendium zunächst Studirenden von seiner Verwandtschaft, dafern solche auf hiesiger Universität sich anfhalten, verliehen werden soll, so werden alle diejenigen Studirenden, welche wegen Verwandtschaft mit dem Stifter de- Stipendii auf selbiges Ansprüche zu machen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen und längstens den SL März LSSB ihre Lusuchungsschrciben in der Universitäts - Canzlei abzugeben und ihre behauptete Verwandtschaft durch glaubhafte Zeugnisse nachzuweiseu. Würden sich binnen der gesetzte« Frist Anverwandte deS Stifters nicht melden oder ihre behauptete Verwandtschaft reicht bescheinigen, so wird da- Stipendium nach Vorschrift der Stiftung einem andern armen, gesitteten und fleißigen Studirenden verliehen werden. Leipzig den I I Februar 1852 Der akademische Senat daselbst. 1). Friedrich Adolph Schilling, d. Z. Rector. Böttger, 8. Morgen Mittwoch den 31. März ». Abends 6 Uhr Ist -ffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Lage-ordnung: Gutachten der Flnanzdeputation, das diesjährige Budget betr. ------- - - . Landtag. Aweite Kammer. (41. -ffentliche Sitzung dm 26. März.) (Schluß.) Herr Aba. v. Potenz motivirt unter Hinweis auf die Nach- chette, welche auS der Trennung der Justiz von der Verwaltung 1» der untern Instanz entspringen müßten, einen von der Kammer unterstützten Antrag deS Inhalts: die hohe Kammer wolle die Berathung und Beschlußfassung über den Bericht der zweiten De putation wegen Position S de- außerordentlichen Budget- so lange ausgesetzt sein lassen, bis über die von einigen Mitgliedern beider Kammern (worunter der Antragsteller selbst sich befindet) bei der ersten Kammer eingerelchte Petitton, die Sisttrung des Gesetzes vom 23. November 1848 und die Trennung der Justiz von der Verwaltung ln der untern Instanz betreffend, Beschluß gefaßt worden sein werde.