Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185204077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-04
- Tag1852-04-07
- Monat1852-04
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1852
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
UN- Anzeiger. «e- ^ 98. Mittwoch den 7. April. 1852. Bekanntmachung, die Aufhebung des leiheafsenfreien Einbringens von Nutzholz betr. Im Jahre 1834 wurde laut unsrer Bekanntmachung vom 11. Januar desselben Jahres die Bestimmung getroffen, daß Breter, Latten, Pfosten, Pfähle, Dachrinnen, Reisen und anderes Nutzholz von der Leihcassen- oder Consümtions- abzabe dann befreit sein sollten, wenn dergleichen Gegenstände für hiesige Bürger zu Hausbauen, oder für hiesige Künstler und Handwerker zu ihren Gewerben erweislich eingebracht würden. Da jedoch diese Ausnahmebestimmung zu maynich- fachen Ungleichheiten, Mißbräuchen und Hinterziehungen Veranlassung gegeben hat, so haben wir beschlossen, diese seitdem bestandene Vergünstigung wieder aufzuheben. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentliche« Kenntniß, daß die erwähnte Befreiung von der Leihcaffenabgabe von und mit dem 17. April d. I. an wegfällt. Leipzig den 31. März 18L2. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landtag. Zweite Kammer. (48. öffentliche Sitzung den 5. April.) Erster Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der ersten Deputation über de« Gesetzentwurf zu Ergänzung des Gesetzes vom 24. April 1651, die Pensionen der Civilstaatsdlener bettestend» Deputation schlägt bei tz. 1 des Entwurfs dm Wegfall der Worte vor: „nach den Bestimmungen de- Gesetzes vom 24. April 1851 zu beurtheilenden" und „der fraglichen Art." Mit diesen Modifikationen empfiehlt sie alsdann die Annahme der zwei Paragraphen der Gesetzvorlage, was auch geschieht. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung: Bericht der dritten De putation über die das Jajgdrecht betreffenden Petitionen. Es sind deren 130 eingegangen, und zwar: a) 12 dergleichen mit 780 Unterschriften, worunter dje der Stadtrathe zu Zittau und Zwickau, auf Wiederherstellung der durch die Grundrechte ent zogenen Jagdgerechtsame, beziehendlich eventuell auf Entschädigung, d) 8 dergleichen mit 29 Unterschriften, worunter die de- Stadt- raths zu Rochlitz, auf Rückgabe oder Entschädigung vom FlscuS, beziehendlich, waS die Petition H. Schmidts in Daubnitz an langt, von Privatpersonen erworbener Jagdgerechtsame, e) 5 der gleichen mit 112 Unterschriften, worunter die der Ritterschaft des voigtländischen Kreises und des StadtrathS und der Stadtverord neten zu Budisfin, blos aus Entschädigung, und 6) 105 dergleichen mit einer sehr großen Anzahl Unterschriften aus mehr als 1200 ver schiedenen, zum bei weitem größten Theile ländlichen Ortschaften, ^ " '" altung de- hinsichtlich der Jagdgerechtfame dermalen kechtszustandes gerichtet. lt« Deputation hat sich zu einem übereinstimmenden Beschlüsse nicht vereiyjgen können, sondern ist in eine Majorität und in eine Minorität auseinander gegangm. Die Majorität beantragt: „1) die von der ersten Kammer ' llte» Anträge unter ». und d. abzulebnen, dagegen aber 2) die ierung m ersuchen, dm Kammern ein Gesetz vorzuleaen, durch he- die Bestimmung ini tz. 22 der Verordnung vom 13. Mai 1851 wonach die eine Hälfte des Betrags für Ausstellung der Jagd karten dm betreffenden Ortsarmencchsen zufließt, wieder aufgehoben Wird und die aesammten Einnahmen für die Jagdkarten für einen nach Bedürfiriß zu bemessenden H-itraum zu einer Entschädigung für diejenigen Jagdderechtigten, welche in Folge der Publikation der Grundrechte in Sachsen Jaadgerechtsame verlorm haben, und nach Befinden noch andere Entschädigungsmittel, letztere jedoch nur in so weit, als das Budget dadurch nicht belastet wird, angewiesen werden, auch 8) denjenigen vormaligen Jaadberechtigten, welche vom StaatSfiscuS Jagden erkauft oder sonst unter einem lästigen RechtstUel erworben haben, die ihnen in Folge der Publikation de- Grundrechte ohne Entschädigung entzogen worden sind, über die nach dem Anträge unter 2. ausfallende Entschädigung, so Weit nöthig, noch eine weitere, nach den Umständen zu bemrssende ent- sprechende Entschädigung, jedoch nur in so weit, al- sie dle ur sprünglichen Erwerber der verloren gegangenen Gerechtsame find, aus Staatsmitteln gewährt, und 4) die ganze Jagd-Entschädigung- frage überhaupt nn Sinne der unter Nr. v. und VI. des Berichts an deuteten Vorschläge definitiv erledigt wird; 5) die eingegangenen Petitionen durch die Beschlüsse unter 1. bis 4. als erledigt anzu- ehen, dieselben jtdoch, so weit sie zugleich an die erste Kammer mit gerichtet und nicht schon früher an dieselbe gelangt sind, noch dahin abzugeben." V. Die Minorität beantragt: „die'StaatSregierung zu er suchen, noch auf dem gegenwärtigen Landtage ein Gesetz vorzu legen, durch welches denen, welchen Jagdbefugnisse in Folge der Publikation der Grundrechte de- deutschen Voltes entzogen worden sind, diese Jagdbefugttiffe zurückgegeden, zugleich aber auch de» Eigenthümern der belasteten Fluren Entschädigung für diese Zurück gabe auS Staatsmitteln gewährt werde ; im Uebrigen den Antrag der ersten Kammer pbzuLehnen." Nach dem Vorträge der Gutachten der Majorität und Miyorität ergriff Herr Bicepräsident v. Criegern das Wort und beantragte die Vertagung der Berathung auf morgm, welchem Vorschläge die Kammer einstimmig ihren Beifall schenkte. Die Motiven, welche beide Theile gegeben habe«, sind sehr interessant, doch müssen- wir wegen Mangel an RauW unsere Leser auf die LandtagSmitthellungeN selbst Hinweisen. Die sociale« Zustande i» Frankreich. Wir haben einen nur sehr unvollkommenen Begriff von der äußersten Armuth, in der sich ein sehr großer'Thekt der französischen Landbevölkerung befindet und von den schweren Entbehrungen, unter Venen sie schmachtet. Ihre eigenen Schriftsteller Machen davon die herzzerreißendsten Beschreibungen; Fleisch genießen diese Unglücklichen, wie wir wissen, nur sehr selten üttd die boNsumeion der Kartoffeln nimmt reißender zuein unverkennbare- Zeichen sich verschlechterndes Zustände. Wir wollen hier eM paar UtziM-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite