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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185204093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-04
- Tag1852-04-09
- Monat1852-04
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. i«o. Freitag den s. April. 1852 Landtag. Erste Kammer. (31. öffentliche Sitzung den 6. April.) Bevor zur Tagesordnung (fortgesetzte Berathung des Gesetzes über Militalrpflicht) übergegangen wird, ergreift Herr v. Friesen das Wort, um der Kammer anzuzeigen, daß die Finanzdeputation bereit sei, auf Grund des von der zweiten Kammer anher gelangten Protocollextracts über die dort gefaßten Beschlüsse hinsichtlich des Rechenschaftsberichts für die Finanzperiode 1846/48 münd lich oder schriftlich Bericht zu erstatten. Rach einer länger« De batte, ob dieser Bericht ein schriftlicher oder ein mündlicher sein solle, und nachdem ein Antrag des Herrn Bürgermeister Koch auf Vorlegung eines gedruckten Berichts mit 21 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden war, entscheidet sich die Kammer für mündliche Berichterstattung, worauf Herr v. Friesen die Rednerbühne be steigt und den in der zweiten Kammer durch Herrn Abg. Georg! erstatteten Bericht nebst den dort gefaßten BeAlüssen mit dem Bemerken vertragt, daß die diesseitige zweite Deoutation sich in ihren Ansichten hierüber nicht zu einigen vermocht, sondern in Majorität und Minorität gespalten have. Die zweite Kümmer hat bekanntlich in der Hauptsache unter Geltendmachung der An sicht, daß wegen des nahe bevorstehenden Schlusses de-Landtages eine der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechende gründliche Prü fung auf gegenwärtigem Landtage kaum noch möglich sei, dm Beschluß gefaßt: die Staatsregierung zu ersuchen, den mittelst DecretS vom 13. Februar an die Stände gebrachten Rechenschafts bericht für die Finanzveriode 1846/48 ausnahmsweise dem bevor stehenden außerordentlichen Landtage zur Prüfung und Genehmi gung vorrulegen. Die Majorität räch an, den Beschlüssen der zweiten Kammer beizutreten, während die Minorität diese Be schlüsse abgelehnt und den Rechenschaftsbericht noch auf dem der malem Landtage berathen wissen will. Nach langer Debatte wird bei der Abstimmung die erste Frage auf den Majorität-an trag gerichtet; derselbe (und mit ihm der Beschluß der zweiten Kammer) wird mit 18 gegen 13 Stimmen abgelehnt, der Minoritätsantrag (Berathung des Rechen schaftsberichts auf dem dermaligen Landtage) aber sodann gegen 15 Stimmen von der Kammer angenommen. — (32. öffentliche Sitzung den 7. April.) Es konnte heute sofort zur Tagesordnung übergegangen und der Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf: einige Abänderungen des Gesetzes über Militairpflicht vom 9. Novbr. 1848 betr., zur Erledigung gebracht werden. Die noch zu berathenden tztz. 19 bis 37 wurdm allenthalben nach den Anträgen der Depu tation, die nur im tz. 26 eine wesentliche Abweichung von der Regierungsvorlage enthaltm, ohne sehr erhebliche Debatte geneh migt, und schließlich fand in namentlicher Abstimmung der ganze Gesetzentwurf mit den beschlossenen Abänderungen und Ausätzen bei der Kammer einstimmige Annahme. Zugleich genehmigte sodann die Kammer einstimmig den von der Deputation vorgeschlagenen Antrag: „in der ständischen Schrift die StaatSregierung zu ersuchen, der Publikation des vorliegenden Gesetze- einen Abdruck der beiden frühem Gesetze vom I.Aug. 1846 und S. Novbr. 1848 beifügen zu wollen," worauf die Sitzung mit Borlesung und Vollziehung de- Protokoll- geschloffen wird. Zweite Kammer. (50. öffentliche Sitzung den 7. April. Erster Gegenstand der Tagesordnung w«r die Berathung de- Be richts der zweitm Deputation über Position 10 de- außer ordentlichen Budget-: fernerer außerordentlicher Bauaufwand wegen Umgestaltung der Untergerichte. Die Regierung beabsichtigt, 32 Bezirksgerichte herzustellen. Von dem ursprünglichen, in dem Gesetze vom 28. Novbr. 1848 enthaltenen Plane haben jedoch Abweichungen stattsinden müssen, indem örtliche Verhältnisse, die mehr oder minder dichte Bevölke rung und der Zug der Landesgrenze zu berücksichtigen waren, so daß eS, abgesehen von den beiden Bezirksgerichten in Dresden, ein Bezirksgericht für 83,000 EinwcHner in Zittau, auch eins dergleichen für 38,000 Einwohner in Großenhain geben wird. In Städten und volkreichen Dörfern, welche vom Sitze de- Gerichts zu weit entfernt liegen, sollen zur Erleichterung der Gerichtsbefoh lenen und de- Geschäftsganges einzelne Gerichte hergestellt werden. Man nimmt an, daß dergleichen Einzelgerichte eine Seelenzahl haben werden, die nach der Oertlichkeit und der Bevölkerung ver schieden 8000, auch wohl 16,000 bettagen kann. Die Staats regierung beabsichtigt, 85 Einzelgerlchte herzustellen. Sie hat mit mehreren Gemeinden im Lande Verträge atzaeßchloffen, in deren Folge dieselben theils Bauplätze, theilS Gebäude unentgeltlich an den Ätaat abgetreten, theils sich zu bestimmten Beiträgen zu Her stellung von Gerichtslocalen oder zu Ausführung solcher gegen eine Vergütung aus Staatskassen verpflichtet haben. 56 Einzelgerichte sind vereitS hergestellt, 8 dergleichen im Baue begriffen, für 21 ist jedoch der Bau noch nicht in Angriff genom men. Die Bezirksgerichte anlangend, so giebt eS Lokalitäten, welche nur einen geringem Aufwand erheischen, um für den bestimmten Zweck benutzt werden zu können. Von GerlchtSgebäuden dieser Gattung ist das eine bereit- vollendet, 8 sind im Bau begriffen, bei 5 jedoch hat der Bau noch nicht begonnen. Größere und um fänglichere Baue werden aber erforderlich für 18 Bezirksgerichte. Hiervon sind 10 bereit- begonnen und 8 sind noch nicht in Angriff genommen. Eine Verzögerung der Gewährung der erforderlichen Mittel, sagt die Deputation, ein Hinausschieben der Bewilligung könnte gegenwärtig, wo das Bauwesen schon so weit vorgeschritten ist, nichts mehr nützen, sondern nur aufhältlich und nachtheilig auf das Zustandekommen und da- in- Lebentreten unserer neuen Justiz- Verfassung einwirken. Ein solches Hinausschieben der Bewilligung sei übrigens mit finanziellen Vortheilen auch gar nicht verbunden. Endlich konnte die Deputation nicht umhin, noch einen Um stand bei ihren Vorberathungen h-rvorzuheben. ES ergiebt sich nämlich aus den Unterlagen, daß, während alle Gemeinden de« Lande-, Ln deren Mitte GertchtSgebäude hergestellt werden, einen Beitrag zu den Kosten entweder durch Abtretung von Gebäuden, Bauplätzen oder Gewähmng von Baarmitteln leisten, von der Stadt Lewzig eine derartige Beihülfe nicht aufgeführt worden ist. Die Deputation erbat sich hierüber von den Herren Regie- rungScommiffarien nähere Auskunft. Sie erhielt die Erklärung, daß die Stadt Leipzig keineswegs die Absicht an den Tag gelegt habe, eine solche Beihülfe zu versagen, im Gegentheil seien Aner bieten von der Stadtaemetnde Leipzig erfolgt, indem man sowohl Gebäude zu billigem Preise, als auch einm Bauplatz der Regie rung für diese Zwecke zur Verfügung gestellt habe. Die Regie rung babe jedoch von dielen Anerbietungen keinen Gebrauch gemacht, da, obgleich die Stadt vereit war, durch billige und theilweise un entgeltiche UeberlassunK von Grundstücken Opfer zu dringen, die )
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