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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185204220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-04
- Tag1852-04-22
- Monat1852-04
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1852
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. » < * r»r r, ^ - ^ 5 - ^ und Anzeiger. — US. Donnerstag den 22. April. I8S2. ,:l ran dt a g. Erste Kammer. (35. öffentliche Sitzung am 20. April.) Tagesordnung: Die Berathung des Berichts der Finanzdeputation über Position 8 des außerordentlichen Staatsbudgets, welche zum Baue eines Nebengebäudes für da- Schullehrer seminar in Grimma die Summe von 4000 Thalern fordert. Die zweite Kammer hat dieses Postulat bereit- bewilligt und die diesseitige Finanzdeputation rä'th ebenfalls die Bewilligung an, welchen Antrag auch die Kammer ohne Debatte einstimmig zum Beschluß erhob. Hierauf referirt Se. K. Hoheit Prinz Johann Namens der erste» Deputation über den Gesetzentwurf zu Ergänzung de- Ge setze- vom 24. April 1851, die Pensionen der Ciyil staats- dieuer betreffend.. Dieser Gesetzentwurf wurde nuy nach dem Vorschläge der Deputation, von der Kammer gegen 1 Stimme an genommen. Diesem folgte ein Bericht der ersten Deputation über den Ge- scheWtwurs -iu H. SO des Hypot-ekengesetzes^ Die zweite Kummer hat dtestn, eine Ergänzung des Hypothekengesetzes be zweckenden Gesetzentwurf unv«Lndert angenommen und auch die diesseitige Depntatio» die Annahme desselben unbedingt augerathen, was auch geschieht- - >" - * > Zweite Kammer. (54. öffentliche Sitzung am 20. April.) wird, stellt Herr Abg. beschließen, au raa zu richten, dieselbe wolle den §. 152 der provisorischen LandtagSordnung dahin vervollkommnen, daß nach erfolgtem Zusammentritt der Kammern sowohl bei ordent lichen als auch außerordentlichen Landtagen sofort nach stattgefun- dmer Wahl der Deputationen eine theilweise Vertagung der Kam mern erfolgen könne." Dieser von der Kammer zahlreich unter stützte Antrag wirb. der dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen. Hierauf referirte Herr Abg. Georg!, als Vorstand der Fi nanzdeputation, über die Differenzen bei den Kammern in den Beschlüssen wegen de- Rechenschaftsberichts für die Finanz per Lode 1846/48. Die zweite Kammer hat bekanntlich in der Hauptsache den . Beschluß gefaßt, die Staatsregieruna zu ersuchen, den mittelst Decrets vom 1L. Februar an die Stande gebrachten Rechenschafts bericht dem bevorstehenden außerordentlichen Landtage zur Prüfung und Genehmigung vorsulegeu. Die erste Kammer aber hat ln ihrer LI. Sitzung dm Beitritt zu diesem Beschlüsse mit 18 gegen 15 Stimme» adaelehnt. Die Deputation hat zu keinem andem Vorschläge zu kommen vermocht, als der Kammer anzurathen, bei ihrem ersten Beschlüsse stehe» zu bleiben, und Hat die Kammer denselben einstimmig an genommen. Schutverhäitrüsse in Leip-ig. Entgegnung. Diese Ueberschrist haben wir gewählt, weit sie unser Gegner ebraucht hat, sonst würde sie Nicht paffen, denn wir haben weder rühet über die Leipziger Schulverhältnisse geschrieben, noch wollen wir es jetzt thun. 8 Das überlassen wir unseren Gegner, und da- Publicum wirb schon urtheilen und fragen, wer von un- Recht hat und bei der Sache geblieben ist. Schon nach der jetzt gegebenen Erklärung wird sich Herr kV It. nicht mehr wundem, daß er keine Besprechung der Leipziger Schul verhältnisse in den Aussätzen „Schulgeld" in Nr. 70 u. 90 d. Bl. efunden hat. Er hat sich die gehabte Täuschung selbst 'zuzu reiben, nicht uns. Wer hieß ihn mehr erwarten, als gegeben werden sollte? und warum darf man nicht allgemein sprechen, ohne daß Der oder Jener die Sache auf sich oder die Verhältnisse, in welchen gerade er lebt, bezieht? Die- zeugt entwstzer von großer Eitelkeit und Selbstliebe, oder eS trifft das Sprüchwort ein: „Wen'S juckt, der kratzt stch." Von unserm Gegner behaupten wir weder das Eine noch da- Andere, wkr fühlen vielmehr durch seinen Aufsatz hindurch, daß er rin «Utes Herz hat, daß er gern helfen möchte, nur daß er nicht zu wissen scheint, wie dies zu machen und womit anzufangen sei. Er gehört unbezwekfelt der Elaffe Menschen an, bei der Brü derlichkeit und Menschenfreundlichkeit mit im Spiele sind, nur daß sie nicht die Meuschenkeuntniß gelten lassen will, welche sich aus den einfachsten Lehren des Chnstenthums von selbst ergiebt. Wäre dir- der Fsckk, dam» würde ttz« H»S tn Nr. SO Gesagte nicht so strmd gewesen sein, als eS ihm war. Was versteht denn Httr kV LV unter Schulnoth? Darüber hätte er sich deutlicher ausjprechen sollen. Ist es die, welche die Kinder in der Schule zu bestehen haben, oder die, daß die Eltern überhaupt die Kinder noch ln die Schule zu schicken haben, oder die, daß letztere Schulgeld bezahlen müssen? Die letztere können und dürfen wir iynen nicht ganz abnehmen, und stimmt ja auch hierin unser geehrter Gegner mit uns überein, wenn er zugiebt, daß eb« die Noth da- feste Band in der Familie schürzt, welches uns so viele Freuden bereitet. ES ist wahr, Leipzig ist im Vergleich mit vielen Städten und Gegenden ein sehr glücklicher Ort, denn man kennt hier die Notd nicht, welche in andern Städten und Geaenden, z. B. im sächsi schen Erzgebirge herrscht; man lebt im Gegentheile hier allgemein ganz behäbig und ist dies an sich sehr erfreulich. Es wissen Viele ums Bezahlen de- Schulgelde- herum zu kommen, die sich ihr Töpfchen Bier, ihre Gose recht aut schmecken lassem. . Daß man in Leipzig zum Glück für alle Einwohner eine Noth nicht kennt, wie sie anderwärts existlrt, kommt einfach daher, daß Leipzig eine große Handelsstadt ist, wo es guten Verdienst gkebt, nicht aber au- dem von unserm Gegner behaupteten Leipziger Grund sätze, daß man eS verstehe, „Arme und Minderbegüterte vor Noth zu bewahren und ihnen, so weit möglich, Hülfe angedeihen zu lassen, ehe sie die Noth erfassen könne." So lange unS nicht besserer Beweis geführt worden ist, zwei feln wir an dem Bestehen eines solchen Grundsatzes Ln Leipzig und meinen, daß Herr kV K. bei Ni-derschreibung dieser Worte an nichts weiter gedacht hat als an irgend eine Casse, aus welcher man durch einzelne Gaben den Brüdern für immer helfen zu können wähnt. Es ist jetzt in Deutschland so gut wie in England «nd Frankreich geradezu unmöglich, solche vorbeugende Grundsätze aufstellen und so durchführen zu können, daß die menschenfreund liche Absicht unser- Gegners so, wie dies in Leipzig der Fall sein soll, erreicht werden könnte. Es giebt überhaupt nur einen Weg, auf welchem der menschlichen Noth, ganz allgemein gefaßt, ge steuert werden kann, und der ist, daß wir zu der Wahrheit zurück-
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