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Marinewesen Officieller Ausstellungs-Bericht
- Titel
- Marinewesen
- Untertitel
- Bericht
- Verleger
- Druck und Verl. der K.K. Hof- und Staatsdruckerei
- Erscheinungsort
- Wien
- Bandzählung
- Gruppe 17, Sect. 1/4
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Umfang
- 133 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- WA:B163-8
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4740273252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id474027325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-474027325
- SLUB-Katalog (PPN)
- 474027325
- Sammlungen
- LDP: Chemnitz - Weltausstellung
- Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schiffe für Handelsmarine, Kriegsmarine und Binnengewässer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Mehrbändiges WerkOfficieller Ausstellungs-Bericht
- BandMarinewesen -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt -
- KapitelVorbemerkung 1
- KapitelUebersicht 2
- KapitelSchiffe für Handelsmarine, Kriegsmarine und Binnengewässer 4
- KapitelSchiffsmaschinen und Dampfkessel 40
- KapitelLeuchttürme und Warnzeichen 57
- KapitelSeebauten und Häfen 78
- KapitelSchlussbemerkung 132
- AbbildungFrisia I
- AbbildungPollux II
- AbbildungPollux ; Frisia III
- AbbildungBritannia IV
- AbbildungErzherzog Albrecht V
- AbbildungAlbrecht VI
- AbbildungLeitha ; Omnibus VIII
- AbbildungOrient VII
- AbbildungJpoly IX
- AbbildungMaros X
- AbbildungPollux XI
- AbbildungAbbildung XII
- AbbildungAbbildung XIII
- AbbildungLe Hâvre XIV
- AbbildungMarseille XV
- AbbildungBarcelona XVI
- AbbildungGenua ; Brindisi XVII
- AbbildungTriest XVIII
- AbbildungFiume XIX
- EinbandEinband -
- BandMarinewesen -
- Titel
- Marinewesen Officieller Ausstellungs-Bericht
- Autor
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Mar inewefen. 33 •Gefahr vorhanden ift , lleigen fie gar feiten wieder in den Schiffsraum hinab, um die Rettungsgürtel zu holen, können diefs auch meift gar nicht, weil die nach dem Deck flüchtenden Paffagiere die Stiege occupiren. Die Rettungsgürtel müfsten am Verdeck und dort nicht etwa in wohl verfehl offenen Killen, fondern in leicht zugänglicher Weife untergebracht fein. Die Eintheilung eines Schiffes in wafferdichte Compartiments ill im Principe eine vorzügliche Sicherheitsvorkehrung und follte für Perfonendampfer obligatorifch fein, doch müfste fie auch immer richtig durchgeführt werden. Die -Abtheilungswände find oft nicht feil genug und ill vorgekommen, dafs fie be eintretendem Wafferdrucke durchriffen. Jetzt find die Compartiments meift durch offene kleine Thüren oder Schieber in Verbindung; das geht noch an. wenn die Handhaben fleh in den oberen Schiffsräumen befinden, ill aber fehr bedenklich, wenn diefelben, wie mitunter der Fall, in den unterften Schiffsräumen an Stellen angebracht find, von denen dem Manne, der mit dem Schliefsen der Oeff- nungen beauftragt wird, während der Gefahr ein Entkommen fchwer erfcheint. Die Art und Weife, wie jetzt die Rettungsboote von den Schiffen in die See gelaffen werden, bietet viele Mängel. Bei unruhiger See ill Gefahr, dafs das Rettungsboot durch die Schwankungen des Schiffes während des Herablaffens an die Schiffswand anfehlägt und zerfchellt; berührt das Boot bereits die Waffer fläche, fo wäre es wichtig, dafs dasfelbe von den zwei Takeln, an denen es hängt gleichzeitig losgelöll werde, da fonft, befonders bei einem in Bewegung befindlichen Schiffe, das Rettungsboot, zumal wenn das vordere Seil zuerft gelöft wird, leicht mit dem Bug unters Waffer fahren oder umfchlagen kann; endlich find die Boote felbll nicht immer fo in Stand gefetzt, dafs fie im Momente des Bedarfes für die See vollkommen geeignet wären. Es waren nun diefsbezüglich mehrere Vorfchläge .zur Ausflellung gebracht, welche im Wesentlichen darauf hinzielten, dafs die beiden Haken , an welchen das Rettungsboot aufgehängt ift, gleichzeitig durch eine gemeinfchaftliche Zugleine von einem der mit dem Boote herabgelaffenen Leute gelöfl werden können. Der Hauptnachtheil diefer Vorrichtung ift, dafs, wenn der Mann im Boote die betreffende Zugleine anzieht, bevor noch das Rettungsboot im Waffer fchwimmt, ein Fall, der in den Momenten grofser Gefahr und grofser Verwirrung gar leicht Vorkommen kann, das Boot und die zu Rettenden erft recht verloren find. Die wefentliche Bedingung aber, dafs die Haken fleh zweifellos erft dann löfen können , wenn das Rettungsboot bereits im Waffer richtig fchwimmt, ill durch keinen der gemachten Vorfchläge realifirt. Rettungsboote und Rettungsgürtel kommen übrigens erft ins Treffen, wenn die anderen Sicherheitsvorkehrungen für das Schiff felbll nicht ausreichend waren. Unter diefen nun Spielen die Pumpen, welche für den Fall einer Leckbildung oder einer Ueberfluthung durch Sturzwellen das Waffer aus dem Kielraume zu Schaffen haben, die fogenannten S c h i f f s 1 e c k - P u m p e n, eine Hauptrolle. Für diefegilt ganz befonders, was früher angedeutet wurde, dafs fie nämlich nicht nur verläfslich wirken, fondern auch fo disponirt fein follten, dafs zu ihrer Ingangfetzung oder, wenn die Saugfiebe fleh verltopfen, zu deren Reinigung nicht erft in den Kielraum hineingekrochen werden mufs, denn in Momenten entfehiedener Gefahr bewahrt felbll der Befonnenfte doch nur an folchen Stellen feine Ruhe und hält nur dort aus , wo er beftimmte Hoffnung hat, für den Fall der Unwirk samkeit feiner bellen Bemühungen rafch ins Freie gelangen zu können. Die Ingang bringung einer Schiffsleck-Pumpe mufs in der einfachften Weife wie durch einen Ruck gefchehen können und darf nicht, wie fchon vorgekommen, ein Schiff defshalb untergehen, weil bei der Ingangfetzung der Dampfpumpe in der Eile ein Purgirhähnchen zu öffnen vergeffen und in Folge deffen der Cylinderdeckel durchgeftofsen und die Wafferförderung behindert wurde. Die Pumpe mufs fo befchaffen fein, dafs die Verunreinigungen des Kiehvaffers, wie Kohlen- Jklein u. dergl., welche das Saugfieb paffiren können, auch durch die Pumpe, ohne 3 *
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