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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-02
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1852
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und Anzeiger. VIF I2S. Sonntag dm 2. Mai. 1852. Landtag. Erste Kammer. (40. öffentliche Sitzung am 30. April.) Herrn Bürgermeister Koch wird auf sein Ansuchen ein dreiwöchent licher Urlaub, Herrn Domcapitular vr. Frie derlei ein solcher bis Mitte Mai ertheilt. Zur Tagesordnung überaegangen, berichtet zuvörderst Herr Vicepräsident Gottschald Namen- der vierten Deputation über den Antrag des Herm Abg. v. Nostitz, die Aufhebung des Instituts der Communalgarde betreffend, und die hiermit in Beziehung stehenden Petitionen. Die Deputation hat den jenseitigen Deputationsbericht zu dem ihrigen gemacht und räth der Kammer an, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizu- treten, welcher dahin geht: dem Anträge de- Herrn v. Nostitz keine Folge zu geben und die in diesem Betreff bei der Stände versammlung eingegangenen Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Die Herren v. Beschwitz, v. Welck, v. Friesen, v. Egidy, v. Posern, v. Rochow, Graf Stolberg, v. Heynitz-Weicha erklären, dem Anträge der Deputation zwar nicht entge-mzutreten, bemerken jedoch, daß sie diese Erklärung keineswegs als eine Zu stimmung zu alle» Punkten de- Deputation-bericht- angesehen wissen wollen, auch nicht au- Sympathien für da- Institut der Communalgarde zu dieser Entschließung gelangt seien, vielmehr einen Antrag auf Aufhebung der Communalgarde nur au- dem Grunde jetzt nicht an der Zeit halten, weil einerseits die seit Er lassung de- Gesetze- von 1851 gemachten Erfahrungen nicht al- auSreichend hierzu zu betrachten seien und andererseits die Zeit diese Krage hoffentlich ganz von selbst erledigen werden. Herr Graf v. Riesch erklärt sich gegen den Antrag der Depu tation und bringt folgenden Antrag ein: „die Staatsregierung zu ersuchen, dem nächsten ordentlichen Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auf die Hauptprincipien der englischen Polizeigesetz- gebuna basirr und das Communalgardeninstitut durch ein militärisch organisirte- und besoldete- Constablerinstitut ersetzt." — Auf An trag de- Herrn v. ErdmannSdorf beschließt die Kammer, die sen Antrag der dritten Deputation zur Vorberathung zu über weisen. Nachdem Herr Graf v. SokmS-WildenfelS und Herr v. Schönberg-Purschenstein mit einiaen Worten ihre Ab stimmung gegm den Deputation-antrag motwirt haben und dieser von Herm v. Metzsch und dem Referenten nochmal- vertheidigt worden ist, wird derselbe bei der Abstimmung gegm L Stimmen von der Kammer angmommm, und die Position „für da- Com munalgardeninstitut" in der postulirten Höhe von 3600 Thlr. von der Kammer bewilligt. Diesem folgt der Bericht der drittm Deputation über die von Herm v^ Friesen und Genossen eingereichte Petition, die Auf hebung der Stifter Meißen und Wurzen betr. Ueber diesen Gegenstand entspann sich eine sehr umfängliche und gewich tige Debatte, worüber wir später berichten werden. Zweite Kammer. (6L Berathung des Bericht- der echey Dreret, da- Provinzi-lstatut a» M ApM KO a«-rh!ch-e g-LyornM- tz-r -a^holis^en^Kirchengemeinde» in^zr ObßrlaissiH tza- treffend dem Ende, damit Vorlegung de- genannte» Statuttß erfolgt nur zu sich die allgemeine Ständeversan sammlung darüber erklären könne, ob ihr in Rücksicht auf die Verfassung und das Interesse de- gesummten Staat- em Bedenken gegen die Erlassung he- ProvinzialstatutS beigehe, es hat sich daher auch die Depu tation auf diesen Gesichtspunkt zu beschränken gehabt. Bedenken der gedachten Art sind nun aber nach Ansicht der Deputation durchaus nicht vorhanden und sie empfiehlt daher der Kammer, im Einverständnisse mit der ersten Kammer, zu erklären: „daß die Ständeversammkung gegen den beabsichtigten Erlaß des fraglichen ProvinzialstatutS über die Vertretung der katholischen Kirchenge meinden in der Obeblausitz etwas nicht einzunynden habe." Das Deputationsgutachten wurde ohne Debatte einstimmig zum Beschluß der Kammer erhoben. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des Berichts der dritten Deputation über mehrere, Beförderung der Sittlichkeit bezweckende Petitionen. Die gedachten Petitionen, in denen auf den Verfall der Zucht und Sitte in unserm Baterlande aufmerksam gemacht und an die versammelten Stände das Gesuch gerichtet wird: bei der Staats- regterung dafür stch z« verwenden daß letztere Mittet ergreife, wo durch diesem Sittemmderbniß Einhalt gethan und diesem Uedel- stande «-geholfen werde, sind bereits in der ersten Kammer berathen worden. ' Die mit der Vorberathung dieser Petitionen beauftragte Depu tation der diesseitigen Kammer — auf deren ausführlichen Bericht zurückzukommen wir un- Vorbehalten — sagt: daß die Klagen über Sittenverderbniß in unserm Vaterlande gegründet seien, lasse sich nicht leugnen. Der Wunsch, derselben zu steuern, sei daher gerechtfertigt und da- Streben, diesen Wunsch zu erfüllen, eine eben so würdige als nothwendige Aufgabe der Gegenwart. Bei tieferem Eingehen in die Sache selbst spricht sich die De putation dahin auS, daß das HauS, die Familie die Haupt stütze der Sittlichkeit sein müsse und daß dem Sittenverfall im Lande durch vereinzelte Maßnahmen und Mittel mit Erfolg gegen dessen Erscheinungen nicht abgeholfen werden könne. Sie konnte sich daher auch nicht entschließen, gegm letztere dergleichen vereinzelte Mittel und Maßnahmen vorzuschlagen und derartige Anträge an die Kammer und durch diese an die Staatsregierung zu bringen. Daher hat die Deputation die von den Petenten hin und wieder anempfohlenen Mittel, um diesem Sittenverfall abzuhelfen, so wenig als die, bei Berathung diese- hochwichtigen Gegenstandes in der ersten Kammer in dieser Beziehung gemachten Vorschläge, ob wohl in solchem Allen unverkennbar vieles höchst Beachtenswerthes enthalten sei, bevorworten mögen und rathet der Kammer an, dem Anträge der ersten Kammer in so weit, als er darauf gerichtet ist, „die StaatSregierung unter Ueberreichung der einaegangenen Petitionen zu ersuchen, dieselbe wolle seiten der Ministerien de- CultuS, der Justiz und de- Innern gemeinschaftliche Be- rathung darüber pflegen, welche Maßregeln zu ergreifen seien, um der immer mehr und mehr um sich greifenden Sittenver- derhniß entgegen zu wirken, und von dem Resultate dieser Be rathung der nächsten Stchldeversammlung Mittheilung machen," helzirtrttsn, dm darauf fbtgendrn Theil diese- Amrag- hin gegen, welcher dahin geht, „die Staat-rrgierung möge erwägen, ob nicht den einzelnen Kirchengemeinde» ein Organi-mu- zu geben sei, der geeignet wäre, christliche Zucht uno Ordnung in demselben zu fördern und zu handhaben^"
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