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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520513
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- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-13
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1852
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und Anzeiger. * 134. Donnerstag den 13. Mai. 1852. Landtag. Erste Kammer. (48. öffentliche Sitzung am 11. Mai.) Erster Gegenstand ist die Berathung des Bericht- der Finanzdepu tation über Abtheilung I. des Ausgabebudgets: Beiträge zu den Ausgaben de- Deutschen Bundes. Die Deputation hat zu ihrem Vortrage den Bericht der Finanzdeputation der zwei ten Kammer benutzt. Gegen den ersten Theil, Position 75», 12,000 Thlr. Beitrag zur Unterhaltung der Deutschen Centralge walt, so wie gegen dm zweiten, Position 75 d, 8000 Thlr. ma- tricularmäßige Beitrage nach den zu erwartenden Umlagen zur Dotation der Bundesfestungen Mainz und Luxemburg und zu allgemeinen Bundeszwecken vermag die Deputation eben so wenig wie die zweite Kammer ein Bedenken aufzustellen, sie empfiehlt vielmehr beide Summen zur Genehmigung: Anlangend den hier bei im jenseitigen Berichte erwähnten Antrag, welcher dabin geht, „die hohe Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu «Schaffung einer kräftigen, da- gesammte Deutschland umfassenden Cenkralge- walt für gleichzeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeine« Vertretung de- deutsche» Volks Sorge tragen," so muß die De putation mit der im jenseitigen Berichte ausgedrückten Meinung übereinftimmeu, daß nach den über diese Angelegenheit stattgehabten Verhandlungen und dm von unserer Staatsregierung angewendeten vergeblichen Bemühungen, ei» den Wünschen der vorigen Stände versammlung entsprechendes Resultat zu erreichen, für jetzt ein Er folg in dieser Sache nicht zu erwarten sei. Die Deputation glaubt vielmehr und hofft, hierin auf da- Einverständniß der ersten Kam mer rechnen zu können, daß diese Angelegenheit zu denjenigen Fragen gerechnet werden muffe, deren Lösung nur der zukünftigen Gestal tung der Dinge und der Einsicht dex hohen Staatsregierung anheim gegeben werdm kann. Eine Debatte hierüber fand in der Kammer nicht statt, und bei der Abstimmung wurden die obigen beiden Postulate einstimmig bewilligt. Position 75 e, matricularmäßiger Beitrag zum Bau der Bun- desfestungm Ulm und Rastatt, wird nach dem Vorschläge der Deputation in Übereinstimmung mit der zweiten Kammer mit 13,733 Thlr. etatmäßig und 13,733 Thlr. transitorisch und zwar ebenfalls ohne Debatte bewilligt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Fi nanzdeputation über Position 10 deS außerordentlichen Budget-: fernerer außerordentlicher Bauaufwand wegen Um gestaltung der Untergerichte. Au endlicher Ausführung der noch rückständigen Baue so wie zur Erfüllung eingegangmer con- tractlicher Verbindlichkeiten hat jetzt die Slaatsreaierung die Summe von 640,000 Thlr. auf dem außerordentlichen Budget postulirt. Die zweite Kammer hat da-Postulatnach Höhe von 600,000 Thlr. auf da- außerordentliche Budget bewilligt, wogegen die darüber geforderten 40,000 Thlr. von denjenigen 90,000 Thlr. bestritten werdm sollen, welche am Landtage 1850 auf die verflossene Finanz periode bei Position 86 des ordentlichen Budgets für Reubaue zu Justizzwrcken bewilligt worden warm. Die Regierung hat sich hiermit einverstanden erklärt und die diesseitige Deputation räch der Kammer an: 1) dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten." Die Befürchtung, daß man mit der Bewilligung die Ansichten der Regierung über die Art und Weise der künftigen Einrichtung indirekt anerkenne, kann die Deputation schon an sich nicht, noch weniger aber um deswillen im vorliegmdm Falle selten lassen, weil der königliche Herr Commiffar ausdrücklich erklärt hat, daß es keineswegs in der Absicht der Regierung liege, daß sich die Kam mern durch die Bewilligung irgendwie präiudiciren sollen. Um aber auch nach dieser Richtung hin etwaige Bedenken zu beseitigen, beantragt die Deputation 2), daß in die ständische Schrift folgende Verwahrung ausgenommen werde: „Die Kammer erklärt, daß sie durch die ausgesprochene Bewilligung der 600,000 Thlr. der Frage, in welcher Art und Weise die Organisation der Justiz zu erfolgen habe, in keiner Weise präjudicire." Bei der Abstimmung werden beide Anträge der Deputation von der Kammer einstimmig angenommen. Diesem folgt die Berathung des Bericht- derselben Deputation über Position 9 des außerordentlichen Budgets, dieBeschaffung her Lokalitäten für die künftigen Bezirksverwal- tunasbehörden betreffend. Die Staalsregierung fordert zu Beschaffung von Lokalitäten r die künftigen Verwaltungsbehörden die Summe von 100,000 Thlr. io zweite Kammer hat das Postulat jedoch nur nach Höhe von >,000 Thlr, mit welcher Abminderung die Staatsregierung sich einverstanden -erklärt hat, bewilligt, daran aber noch zwei Be dingungen geknüpft: 1) daß di« Verwendung derselben nur im dringenden Nothfall, wo besondere Dorthetle für die Staatskasse aus der beschleunigten Erwerbung oder Herstellung der betreffenden Baulichkeiten erwachsen würden, erfolge ; 2) daß da-Ministerium des Innern schon bei dem nächsten außerordentlichen Landtage Nachweis über die für diese Zwecke verausgabte Summe gicbt und deren Verwendung rechtfertigt. Die Deputation hat sich bei Prü fung diese- Postulats vor Allem die Frage stellen müssen, ob sich jetzt und so lang« die Art und Weise der künftigen Justizorgani sation nicht definitiv entschieden sei, die Bewilligung rechtfertigen lasse? Di« Majorität der Deputation spricht sich für die For derung auS, die Minorität gegen dieselbe, und wird die Bewilli gung des Postulat- schließlich nach längerer Debatte mit 16 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Zweite Kammer. (70. öffentliche Sitzung am 11. Mai.) Berathung des Bericht- der ersten Deputation über den Gesetzent wurf, einige Abänderungen des Gesetzes überMilitair- p flicht vom 9. November 1848 betreffend. Die Hauptgrundsätze de- vorliegenden Gesetzentwurfs, welcher bereits in der ersten Kammer zur Erledigung gebracht worden ist, sind: es soll I. die Stellvertretung wieder emgefuhrt werden, und zwar sowohl die in Friedenszeiten bei Zahlung einer Summe von 200 Thlr. für einen Stellvertreter vom königl. Krieg-Ministerium zu vermittelnde, als die in Kriegsreiten auf freier gegenseitiger Uebereinkunft des Einstellers und Einstehers beruhend, tz. 1—30,— II. die Eintheilung der aktiven Armee in zwei Abtheilungen wieder aufhören, tz. 31, — III. die Krie^sreserve nicht mehr als ein be sonderer Truppenkörper behandelt werden, §. 34, — uüd IV. die Dtenstveserve insofern einen Zuwachs erhalten, als dazu die in dem Gesetze vom 1. August 1846 tz. 32 aufgefkhrten Kategorien Militairpflichtiger wieder gerechnet werden sollen. Unter Bezugnahme auf den Seiten de- Landtags von 18^/21 an die Regierung gebrachten ständischen Antrag, die Wiederein führung der Stellvertretung bei der Armee betreffend, sagt alsdann die Deputation: Die gegenwärtige Ständeversammlung ist zwar
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