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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-16
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger ^ IS7. Sonntag den 16. Mai. 1852. Bekanntmachung. Mehrere Hundert Abraumhaufen sollen auf dem diesjährigen Krhau des Connewitzer Reviers in der Probstei bei veißen Brücke meistbietend verkauft werden. Kauflustige haben sich hierzu Montag- den 1» Mai d. I., früh » Uhr, der weißen am genannten Orte einzufinden Leipzig den 8. Mai 1852. Des Raths der Stadt Leipzig Oekonoiule-Deprrtatlon« Landtag. Erste Kammer. (50. öffentliche Sitzung am 14. Mai.) Die Sitzung beginnt nach 12 Uhr. Eine heute eingegangene Pe tition mehrerer Gastwirthe auS Leipzig, Plätzer und Genossen, beschließt die Kammer in Hinblick auf den nahen Schluß des Landtag- zu afferviren und den Petenten anheimzuaeb«, ob sie nach Zusammentritt der Awischendeputation ihr Gesuch bei dieser wiederholen wollen. Herr v. Römer und Herr v. Watzdorf referiren über die in Bezug auf die Differenzen de- Vereint Kammerbeschl lrffen über da- Budget da- Departement rrn und den Penfionsetat. E- find diese Differenz« jetzt stlmMtltch und zwar in der Hauptsache durch den Beitritt d« zwei ten Kammer zu den Beschlüssen der ersten Kammer ausgeglichen worden. Herr Secretair v. Aehmen zeigt an, daß in Bezug auf den von der diesseitigen Kammer beschlossenen Antrag wegen Ein ziehung der an die Löbau-Aittauer Eisenbahngesellschaft aus Staats kassen gemachten Vorschüsse, dem die zweite Kammer nicht beigetreten ist, nach stattgehabtem Vereinigungsverfahren die Finanzdeputation anräth: diesen Beschluß fallen zu lassen. Ueber Position 9 des außerordentlichen Budgets, 60,000 Thlr. »u Einrichtung von Lokalitäten für die künftigen Bezirksverwaltungsbehörden (welchesPostulat in der ersten Berathung von der zweiten Kammer bewilligt, von der ersten Kam mer aber mit 16 geben 14 Stimmen abgelehnt worden war) hat ebenfalls das Vereinigungsverfahren stattgefunden. Die Bereini gungsdeputation (mit Ausnahme des Herrn Secretair v. Zeh men, der bei der Ablehnung stehen bleiben will) räch die Bewilligung die ser 60,000 Thlr. an, und dieser Antrag fand heute mit 17 gegen 11 Stimmen in der Kammer Annahme. Hinsichtlich der unter Position 5 des außerordentlichen Budgets zur Wiederherstellung des Zwingers geforderten 130,0W Thlr. beschließt die Kammer in Folge des stattgehabten Vereinigungsver fahrens, nunmehr (statt der bereits bewilligten 90,000 Thlr.) das volle Postulat zu bewilligen (gegen 3 Stimmen), jedoch nur unter der Bedingung, daß ein Nachpostulat vermieden und im Laufe der jetzigen Finanzperiode nicht mehr als 90,000 Thlr. ver wendet werden. Beim Einnahmebudget sind im Vereinigungsverfahren die meist« der noch bestandenen Differenzen (über gegenseitige Anträge) ebenfalls ausgeglichen worden. In Bezug auf das „Dresdner mrnal" ist die diesseitige Kammer einstimmig bei ihrem ersten Journal" ist Beschlüsse ste öeschlusse stehen geblieben. Herr Bürgermeister Löhr berichtet Namen- der Finanzdeputa- ion über eine (au-gesetzt gebliebene) Unterabtheilung des Ausgabe- twn uoer eme ^auogejeyr geoueoene- unreraoryeuung budget- für da- Departement des Cultus und öffentlichen Unterricht-. ES ist die- die Position 66e, 8000 Thlr. Be rech«mg-s«mme zu allgemein kirchlichen Zweck«. Die Kammer ist dem schon mitgetheilten Anträge der zweiten Kammer rücksicht lich des Kirchen- und Schulblattes beigetreten. Zweite Kammer. (73. öffentliche Sitzung am 14. Mai.) Zunächst referirte Herr Abg. Kölz über die rücksichtlich de- Oeh- michensch« Antrags wegen Abänderung de- tz. 152 der provisori schen Landtagsordnung ob schwebenden Differenzen. Dieselben sind ausgeglichen worden, indem die diesseitige Kammer einem von der erst« Kammer beschlossen« Zusätze beigetreten ist. Hieraus fotzte die Berathung de- Bericht- der dritten Depu tation über die Petition der Landgemeinden zu Neukkrchen und noch elf anderer Ortschaften um Gleichstellung der Rittergüter mit andern Wr«*dstücken bei Vertheilung derArmen- an lagen. Die begutachtende Deputation hatte sich zu folgendem Vor schläge vereinigt: „die Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung behufs der definitiven Reguli rung der Beitragspflicht eximirter Grundstücke zu den Armenan lagen eine anderweite gesetzliche Bestimmung und zu dem Ende die gleichzeitig mit den zu erwartenden, die Organisation der Verwal tungsbehörden ordnenden Gesetzen zu bringende Vorlage eines hierauf bezüglichen Gesetzentwurfs beantragen." Femer rathet die Deputation an, die vorliegenden Petitionen, insoweit sie sich durch vorstehenden Antrag nicht erledigen, auf sich beruhen zu lassen, jedoch dieselben noch an die erste Kammer ab zugeben. Das Deputationsgutachten wurde in allen sein« Theilen ein stimmig angenommen. Ein anderweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Be rathung des schriftlichen Berichts der viert« Deputation über die Petition deS landwirthschaftlichen Verein- zu Olbernhau, den Eingangszoll auf Roheisen betreffend. Die Deputation ist, im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen wegen der deutschen Zoll - und Handelsverhältnisse und die dadurch gebotene Vorsicht in der Behandlung der angeregt« Frage, auf das Materielle der Sache nicht eingHang«, sondern hat nach Vernehmung mit einem königlichen Commiffar sich darauf be schränkt, der Kammer anzurathen, die gedachte Petition an die Staatsregierung abzugeben. Das Deputationsgutachten fand ohne Debatte einstimmige Annahme. Anlangend alSdann das allerhöchste Dekret vom 30. April 1852, die Ausloosung-termine bei dem Staatsschuldenwe sen betreffend, so wurde ohne Debatte dem in der jenseitigen Kammer gefaßten Beschlüsse einstimmig beigetreten. Derselbe lautet: die Kammer beschließt, der im allerhöchsten Dekrete vorgeschlagenen Abänderung der Instruction des LandtagsauSschusses zu Verwal tung der Staatsschuld« tz. 18 dahin, „daß die planmäßige Aus lösung der zu tilgenden Staat-schulden jedesmal beziehendlich am >!
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