Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-22
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1852
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. 14S Sonnabend den 22. Mai. I8S2. Bekanntmachung. Es soll die Holzbahn an der Peterskirche wegen Schadhaftigkeit umaelegt und diese Arbeit künftigen Sonnabend den 22. d. M. und zwar von Nachmittag 4 Uhr an bis zum nächsten Morgen früh 9 Uhr auSgeführt werden. Da währ.nd dieser Zeit kein Fuhrwerk das Petersthor passiren kann, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Lelpzi-, den 20. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Landtag. Erste Kammer. (54. öffentliche Sitzung am 19. Mai.) Tagesordnung: Bericht der zweiten Deputation über das königl. Decret, den durch die Maßregeln zu Milderung des Nothstandes in den Jahren 1846—1848 herbeigeführ ten Aufwand betreffend. „Die Regierung ist, wie die Depu tation besonders anzuerkennen nicht umhin kann, mit großer Umsicht und Eifer verfahren, und ihr ist es vorzüglich zu danken, daß die ergriffenen Maßregeln von günstigem Erfolge begleitet gewesen und daß die Opfer, welche die Staatscaffe gebracht hat, in Rücksicht der damaligen mißlichen Verhältnisse keineswegs erheblich sind." Me Weite Kammer hat sich mit den Anträgen und Vorschlä gen der Regierung einverstanden erklärt. Die Deputation der dies seitigen Kammer empfiehlt den Beitritt hierzu und räth daher der Kammer an, die Verschreibung s) der bei Position 22 postulirten 175,172 Thlr. zur Abhilfe des Nothstandes im Jahre 1847, so wie b) der ebendaselbst postulirten 11,729 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. als Aufwand zur Abhilfe des Nothstandes im Jahre 1848 nach träglich zu genehmigen, und endlich e) die Verwendung des Baar- destandes an 3785 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. unter Hinzufügung der allmälig einaehenden Rückzahlungen auf die annoch 3350 Thlr. betragenden Vorschüsse zu Bildung eines Fonds für ähnliche Zwecke zu genehmigen, in Bezug auf diesen Fonds aber die ständische Cognition über stattgefundene Verwendung sich vorzubehalten. Die Anträge der Deputation werden ohne weitere Debatte von der Kammer einstimmig angenommen. Diesem folgt die Berathung des Berichts der zweiten Deputa tion über mehrere das Eisenbahnwesen betreffende Peti tionen. Bekanntlich ist bei gegenwärtiger Ständeversammlung eine Anzahl von Petitionen eingegangen, welche die Erbauung einer Eisenbahnverbindung auf Staatskosten 1) zwischen der Chemnitz- Riesaer und der sächsisch-baierschen Eisenbahn und II) von Dres den über Freiberg nach Chemnitz und Zwickau beantragen. Die diesseitige Deputation hat den < ericht der zweiten Depu tation der üveiten Kammer, so weit er sich auf die unter H. be- zeichneten Petitionen bezieht, wonach die Anlegung einer Eisen bahn von Dresden über Freiberg nach Chemnitz zur Zeit auf sich beruhen soll, vollständig zu dem ihrigen gemacht, vermag dagegen aber, was den ersten Theil jenes Berichts betrifft, überhaupt nicht fir rathsam zu halten, der künftigen Ständeversammlung in der Maße, wie in dem obigen Anträge geschieht, vorzugreifen und hat deshalb auch gedachtem Anträge sich anzuschließen nicht vermocht. Sie kann eS nicht für angemessen erachten, sich für die Erbauung einer Eisenbahnverbindung von Chemnitz nach der sächsisch-baier schm Eisenbahn im voraus zu erklären und die ständische Erklä rung dazu in Aussicht zu stellen, noch ehe die erforderlichen Vor arbeiten beendigt sind, die Regierung selbst einm Plan gefaßt hat, die Voranschläge vollendet, dieselben der Ständeversammlung mit- getheilt worden sind und zugleich näher dargelegt wordm, wie und woher die erforderlichen Geldmittel beschafft werben sollen. Die Deputation glaubt daher zu 1., daß die gegenwärtigen Stände sich darauf zu beschränken haben, „die Petitionen 8ud I. an die Staatsregierung zur Kenntnißmchme und Erwägung mit dem Anträge abzugeben, die Vollendung der eingeleitetcn Vorar beiten möglichst zu beschleunigen und über das Ergebniß dem näch sten ordentlichen Landtage Mittheilung zu machen," sie empfiehlt ihrer Kammer diesen Antrag zur Annahme, rathet dagegen die Ablehnung der von der zweiten Kammer gefaßten Anträge, insoweit sie weiter gehm, an. Bei der Abstimmung wird bezüglich der Petitionen unter I. der Antrag der Deputation mir großer MnjmMt angenommen. In Bezug auf die ob« «wer II. gedacht« Petitionen tritt so dann die Kammer ohne Debatte gegen 1 Stimme dem Beschlüsse der 'jenseitigen Kammer bei. Nach Erledigung dieses Gegenstandes referirt Herr v. Welck Namens der ersten Deputation über den Gesetzentwurf zu Abänderung des Gesetzes von 1848 über Militair- pflicht. Der zum Vortrag kommende anderweite Bericht der Deputation zerfällt in zwei Abheilungen, deren erste die in der zweiten Kammer auf Antrag des Herrn Abg. v. d. Planitz ge faßten Beschlüsse wegen Wiedereinführung der Loosziehung umfaßt. Die diesseitige Deputation kann bei der dermaligen Sachlage die Wiedereinführung der Loosziehung nicht empfehlen und räch der Kammer an, die desfallsiaen Beschlüsse der jenseitigen Kammer abzulehnen. Dieser Antrag der Deputation wird von der Kammer einstimmig angenommen. Der zweite Theil des Deputationsberichts betrifft diejenigen Beschlüsse der zweiten Kammer, in welchen, unabhängig von den v. Planitz'schen Anträgen, bezüglich der einzelnen Paragraphen der Gesetzvorlage Abweichungen zu den diesseitigen Beschlüssen sich er geben. Diese Differenzen waren nur untergeordneter Natur und sind durch die heutigen Beschlüsse der diesseitigen Kammer als ausaeglichen zu betrachten. Zum Schluß zeigt Herr Präsident v. Schönfels noch an, daß die von der Kammer erwählte Zwischendeputation sich constituirt habe und ihm die hohe Ehre zu Theil gewordm sei, zu deren Vorstand ernannt zu werdm. Zweite Kammer. (77. öffentliche Sitzung am 19. Mai.) Unter den Registrandeneingängen befanden sich abschriftlich zwei bei der ersten Kammer eingeganaene allerhöchste Decrete, betreffend a) den feierlichen Schluß deS Landtags und d) die allerhöchste Entschließung auf die ständische Beschlußfassung wegen der einzu berufenden Zwischendeputationen. Es wird in dem bezüglichen Decrete die Erwartung ausgesprochen, daß sich selbige noch wäh rend des gegenwärtigen Landtags förmlich constituiren möchten. Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite