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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185206138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520613
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520613
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-06
- Tag1852-06-13
- Monat1852-06
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1852
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und ^ I«s. Anzeiger. Sonntag den 13. Juni. Bekanntmachung. 1852. Es ist in neuester Zeit vielfach mißfällig zu bemerken gewesen, daß die unserer Anordnung gemäß zum Wegfangen der ohne Steuerzeichen herumlaufenden Hunde angewiesenen Cavillerknechte in der Ausübung dieses Geschäftes von un befugt sich einmischenden Personen nicht nur behindert, sondern auch gröblich insultirt worden sind. Solchem Ungebühr- niffe können und dürfen wir aber um so weniger nachseben, als die pünktlichste Handhabung der gedachten, von unS angeordneten Maaßregcl im wohlfahrtspolizeilichen Interesse dringend geboten ist, da erfahrungsmäßig herrenlose Hunde am häufigsten von der Hundswuth befallen werden. Wir haben daher unsere Diener angewiesen, Alle, welche bei der obengerügten unbefugten Einmischung und Widersetzlichkeit gegen die Ausführung unsrer erwähnten Anordnung betroffen werden, sofort zur Haft zu bringen und werden die Schuldigen unnachfichtlich zur nachdrücklichen Strafe ziehen, bezie hentlich sie zur Bestrafung an das Criminalamt abgeben. Leipzig, den 28. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am V. Juni 1852 Beim Vortrage aus -er Rezistrande ^nehmigte -aS Collegium die Penstoninmg -er Spinnlehrerin Jgst. Köhler am Ardeit-Haufe für Freiwillige mir einem Ruhegehalte von 40 Thlr. jährl. An deren Stelle soll eine zweite Ausseherin für da- Wäscheausbeffern an der selben Anstalt mit 130 Thlr. jährlichen Gehaltes angestellt werden. Diese Einrichtung beruht darin, daß die Zahl der Spinnschüler innen bis auf 10 geschmolzen ist, während die neubegründete Wäsch- Ausdefferungs - Anstalt nahe an 130 Zöglinge zählt. Kemer gab das Plenum zur Ablösung mehrerer, von der Stadt- caffe und dem Johannishospital an das Universitäts-Rentamt zu gewährender Geldgefälle durch Zahlung des zwanzigfachen Betrags mit 44 Thlr. 14 Ngr., so wie zur Ablösung der Erb- und Natural zinsen, welche von allen, unter Jurisdiction des Landgerichts stehen de« Ortschaften an die Stadt zu zahlen find, seine Zustimmung Und genehmigte die Bestellung deS Vr. Wilhelm Riedel zum Actor der Commun in dieser Angelegenheit. Endlich trat das Col legium einem, zwischen der Commun als Eigenthümerin des Nach lasses deS ohne Erben allhier verstorbenen Ferdinand Hart mann, und den Erben der verehel. Kern getroffenen Vergleiche, wonach vön Letzteren statt der eingeklagten 100 Thlr. sammt Zinsen «Met Cvmpenstttion der Kosten 55 Thlr. zur Stadttaffe gezahlt werde« solle«, nach Lage der Sache einstimmig bei. Ans der Tagesordnung stand zunächst ein von vr. Kormann vorgerraaeistt Bericht der Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über die Rechnungen der Nicolai- und Thomas- kttche auf M Jahve 1048 ünd 1849, ingleicken über die bei Prü fung der Kkrchrechnuügen auf die Jahre 1845 — 1847 gezogenen Moniten «Nd dse Antwort des Raths auf dieselbe«. Das Collegium sprach die Justification der vorbedachten Rech nungen aus und erachtete die erwähnten Monika für erledigt. Hierauf trug Adv. Francke ein Gutachten der Deputation WM Quawieramte üb« de« Beschluß deS Raths vor, dem Ein nehmer und Musterschreiber Rothe für die in den Jahren 1850, 1051 «nd 1852 im Eimchartteeungsweien geleisteten und dis Ende dststs Jahres noch zu leistenden Arbeiten «im Remuneration von 400 Thlr. zu gewähren. Die Deputation war einstimmig der Ansicht, sich beim Solle aium für Gewährung einer Entschädigung an Rothe wegen seiner Leistung« beim Einquartierung-wesen in den Jahren 1850, 1851 «nd 1852 zu verwenden. WaS dageg« die Höhe dieser Entschä digung anlanat, so hatte sie sich in eine Mehrheit und Minderheit geschieden. Die Mehrheit der Deputation erachtete nämlich eine Boogütung von 200 Thlr. für genügend, während die Minderheit die vom Stadtrathe geforderten 400 Thlr. bewilligt wissen wollte. Die Mehrheit stichte ihre Ansicht darauf, daß in den letzteren Jahren, von 1850 an, die Einquartierung nicht so häufig stattge funden, als in den vorhergehenden, daß also auch die Arbeitslast nicht so bedeutend gewesen sei; daß für den Rest de- laufenden Jahres keine derartigen besonderen Lasten zu erwarten stehen; daß strner überhaupt diese Arbeiten nicht fortwährend, sondern vorüber gehend wöchig würden und daß der Gehalt, welchen der Muster- fchreibek Rothe im Uebrigen beziehe, ansehnlich genug sei, um die jetzt geforderte Vergütung nach Höhe von 200 Thlr. als genügend erscheinen zu lassen. Die l Minderheit machte hiergegen geltend, daß allerdings auch in den Jahren 1850 und 1851 bedeutende Einquartierungen statt gefunden, daß namentlich im Jahre 1850 bei der Mobilmachung des sächsischen Heeres und im Jahre; 1651 und 1852 bei den. Durchmärschen der österreichischen Truppen. die Arbeitslast sehr bedeutend gewesen, daß die vorübergehende Natur der Arbeiten keinen Grund zu der fraglichen Herabsetzung adgebe, weil während der wirklich« Dauer der Arbeiten auch die Anstrengung und die Geschäftslast eine außerordentliche sei, daß ferner, abgesehen von der schon erwähnt« Unannehmlichkeit unh Beschwerlichkeit dieser Arbeit« an sich, die fetzt geforderte Entschädigung ans die Zeit von drei voll« Jahr« ohnehin schon verh^Mißrnäßia geringer Erscheine, als die srüyer bewilligst Vergütung von 200 Thlr. auf. die Zelt von vierzehn MvnareN, und daß endlich das sonstige Einkommen Rothe's hier nicht in Betracht komme, indem es sich ^ lediglich da- rum handele, ob skr die gedachten außeryp^«ntlicht« Leiftang« eine Vergütung Ml eltta 11 Thtr. auf d« Monat aNgeMess« sei oder nicht. Endlich schlug die Deputation einstimmig vor, den Stadttath « erstrchen, derselbe möge dahin Fürsorge treffen, daß bezüglich der Acheltenim Emquartirrurwswes« derartige Extrabewlllrg ungen außer halb de- Budget- in Zukunst vernstedm würden. Der Antrag der Deputation unter 1. wurde einstimmig ange- Jum Anträge u«t« 2. bemerkte Vr. KoriNann, daß die un ermüdliche ThättMt mW Geschäststüchti-keit des Mußvtschreibe*- Rothe allgemeine Anerkennung finde und daß sich derselbe dem s »! ' 1 , !r >> >'. »i >
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