und Anzeiger. « * L.: .'- r. » , ^ . . « t >. , . ^ » , - .'» !S8. Mittwoch den 16. Juni. Bekanntmachung. Da es nemroiugs mehrfach vorgekommen ist, daß Almosenpercipienten und sonst unterstützte Arme Brotzeltet, fo wie Anweisungen auf die Waarenstube, auch Kleidungsstücke, welche ihnen zu Befriedigung ihre- dringenden Bedürfnisses ge währt worden, an andere Personen verkauft oder verpfändet haben, so sieht sich das Armendirectonum veranlaßt, auf die desfalls bestehenden gesetzlichen Vorschriften öffentlich aufmerksam zu machen. Die Armenordnung für das Königreich Sachsen vom 22. October l84v enthält nämlich in dieser BeziehlzlH fol gende Bestimmungen: 63. Alles, was der Arme an Kleidungsstücken, Nahrungsmitteln, Feuerungsmaterialien u. s. M. von dH* öffentlichen Armenversorgungsbehörde empfängt, ist ihm nur als tu eignem unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch gegeben zu betrachten und die Veräußerung oder Verpfandung dieser Gegenstände nach Befinden bei Verlust fernerer Unterstützung oder bei Gefängniß- oder Handarbeirsstrafe verboten." „h. 182. Die Armenbehörde ist berechtigt, von Demjenigen, der wissentlich von öffentlichen Armen Kleidungs stücke, Brot, Feuerungsmaterial und andere Gegenstände, welche denselben von der Armenbehörde zur Unter stützung gegeben worden sind, kauft, oder darauf Geld leiht, daS Gekaufte und Verpfändete «nsntaMich zurückzufordern, und verfällt derselbe noch überdies in eine der Armenkasse gehörige Geldstraft von Ginem dis zu Fünf Lhalern, oder, im Fall des Unvermögens, verhälmißmaßige Gefängnißstraft." .^rvt»r.Hinweisung hierauf warnen wir vor jedem derartigen Mißbrauche, indem wie uuftrer VerpskchßgDU gemäß jetz« ftttrerhüt st»» vorhMmsud«« Fall desselben der competenten Behörde zur gesetzlichen Bchrafung on^i--P Merhst». Hrrgßwch ßorder« »per alle gemeinsinnigen Bewohner auf, etwaige Wahrnehmungen in gedachter Bezieh»»- MNß «ich- vorzuenthatten. - - Leipzig, de» >2. Juni 18L2. Das Armen - Direeßprl«-». Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Hohen Verordnung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterricht- vom 26. August 1846 von den Percipienten nachbenannter Beneficie«: L) -eS Lrillersche«, 2) deS Doerer-Helfreichschen, 3» deS -teefsche« und 4) deS Hammerschen stiftung-mäßig zu bestehenden Prüfungen sollen den Sechsten Juli 1852 abaehaltm werde«, und werden die Herren Eommilitonen, welche sich gegenwärtig im Genuß eine- der voraufgeführte« vier Beneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich gedachtes Tages Nachmittags um 2 Uhr im Convictorio zu gedachte» Prüfungen einzufinden. Leipzig, dm IS. Juni 1852. Die Ephoren der Königliche« Stipendiaten das. Morgen Donnerstag den 17. Juni ». <-. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnliche« Locale. Lage-ordnuagr 4) Antrag der Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen, die Umgestaltung de< Berfahrev- kei Prüfung der Aufnahmegesuche in die Freischulen betreffend. 2) Nattrag der Deputation zum Vau-, Oekonomie- und Forstwesen, da- Pflasteruag-weftn betreffend. 3) LaNdidatmwahl für die zu besetzende besoldete Stadttath-stelle. Promenade«.. Am V. Juni d. I. brachte da- Tageblatt einen Aufsatz über «iyen schon oft gerügten, in neuester Aeit auch im Tageblatte zur Tppache gebrachtm, höchst empfindlichen Uebelstand, nämlich über de« UebsGuß an Staub auf unfern Promenaden und über die WNWlhßstm Maßregeln dagegen. Den Tag darauf herrschte wie- WMgroch T ^ ' " ' ' " ' ^ - unbedingt recht gäbe, und doch — an wem liegt den« nur die Schuld, daß nicht mehr geschieht für da-, woran Alle mehr oder weniger ein Interesse haben? 4» . » ' ' U ' Bemerkungen im öffentlichen Interesse. Die Mittheilungen über den polizeilichen Geschäftsbetrieb, über die erfolgten Bechastungen, über die in rvohssahrtspolizeilicher Hin sicht erstattete« Anzeigen und stattgefündenm Bestrafungen, wie sie