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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185206299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520629
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520629
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-06
- Tag1852-06-29
- Monat1852-06
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1852
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2490 Bekanntmachung, die unentgeldliche Gttziimpfuiig der Schutzpocken betreffend. Die unentgeldliche Impfung der Schutzpockrn wird auch in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt, den Vorstädten und den zur Stadt, dem Königlichen KreiSamte und der Universität gehörigen Dörfern wohnen, hiermit angeboten. Dieselbe soll vom 16. dieses Monats an während eines Zeitraums von sechs Wochen und zwar in jeder Woche Mittwochs Nachmittags von S bis S Uhr im großen Saale der ersten Etage der alten Waage am Markte Hierselbst stattfinden. Leipzig den 8. Juni 1852. Dev Rath der Stadt Leipzig. Koch. . Schleißner. Bekanntmachung. Zu Ende vorigen Monats ist auf unsere Anordnung ein der Tollwut!) verdächtiger Hund, so wie mehrere andere, von diesem gebissene Hunde auS hiesiger Stadt aus die Scharfrichtern gebracht worden, und es har die Beobachtung, beziehentlich Section, das unzweifelhafte Resultat ergeben, daß sowohl bei dem erstgedachten, als auch bei einem der zuletzterwähnten Hunde in der That besagte Krankheit zum Ausbruche gekommen ist. Da nvn die Möglichkeit, daß von diesen Hunden noch andere gebissen worden, vorhanden ist, so bringen 'wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und fordern alle Besitzer von Hunden auf, dieselben auf das Genaueste zu beobachten und, im Fall sie irgend welche verdächtige oder ungewöhnliche Verhalten ihrer Hunde bemerken, dieselben sofort auf die Scharfrichterei bringen zu lassen und bei der Rathsstube Anzeige zu erstatten. Leipzig, den 26. Juni 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. . Koch. Schleißner. F Ueber die Bekanntmachung der hiesigen drei Eisenbahnen bezüglich desWiegens der Güter und Anfertigen s von normalmäßigen Frachtbriefen, laut Beilage d. Bl. Nr. 118, 120 und 122. Au wiederholten Malen schon sind derartige Bekanntmachungen von einzelnen Bahnen erlassen worden, haben aber bis jetzt noch nie eine vollständige Geltung erlangen köncken. So sehr wir den betreffenden Direktionen, von der Zweckmäßigkeit obiger Bekannt machung überzeugt, zu Dank verpflichtet find, so sehr müssen wir bedauem, daß eine consequente Durchführung auch hier noch nicht realisirt wordm. — Wenn dies nicht der Fall, so liegt es nur an den Bahnen selbst, d. h. an dem daselbst angestellten Personale, welches die fragliche Bekanntmachung bis diesen Augenblick noch nicht respectirt hat. Jeder Behörde muß daran liegen, ihre Verordnungen durch - geführt zu sehen, und warum dies hierbei nicht geschehen, ist mir um so unbegreiflicher, als dem meiner Ansicht nach nicht das ge ringste Hinderniß entgegensteht. Die betreffenden Direktionen hät ten das Personal nur streng anzuweisen, daß ungewogene und mit unrichtigem oder gar keinem Frachtbrief versehene Güter durchaus nicht angenommen würden. Dem entgegen werden jedoch bis diesen Augenblick noch unge wogene Güter angenommen, auf den Güterböden gegen eine Ver gütung gewogen und mit Frachtbrief versehen, ja man gestattete sogar in voriger Ostermeffe den fremden Spediteuren, ihre sämmt- lichen Expeditionen so wie ihre schriftlichen Arbeiten auf den Güter böden zu machen. Welche bedeutenden Nachtheile solches Treiben auf den Güter verkehr der Bahnen selbst ausüben muß, wird Jedem klar sein, der nur einigermaßen Sachkenner ist, und ich mag nicht unter suchen, wie viele Fehler bereits in Folge dessen vorgekommen und wie viele Schäden-den betreffenden Bahnen erwachsen sind. — Welche Verwirrung aber müßte erst dann entstehen, wenn alle Versender sich der gebotenen Erleichterungen bedienen wollten? — ES ist natürlich, daß die Uebernahme zum Versandt unvorbe reiteter Güter viel mehr Arbeit und Zeit erfordert als außerdem nöthig wäre, und das Personal der Bahn dürfte bei den über häuften Arbeiten vorzüglich während der Meßzeit wohl kaum im Stande sein, ihrer eigentlichen Function die gehörige Aufmerksam keit zu widüien, was alsdann auf die Pünktlichkeit des Güterver kehr- nachtheilkgek Einfluß haben muß. Andemtheils aber könn ten auch dem Staate resp. den Gesellschaften nicht unbedeutende Spesen durch Wegtzill überflüssiger Besoldungen erspart werden. Ferner sind Gewichtsdifferenzen bei dem einmaligen Wiegen der Güter auf der Bahn lelchkr als dann, wenn da- Wiegen daselbst bloß eine Controle de- bereit- im Frachtbriefe bemerkten GewichtS ist. Der Waagemeister kann sich im erstem Falle recht wohl ein mal versehen, und wie leicht könnte alsdann die Bahir, sobald da- Gewicht auf der Unterwegstour nicht controlirt worden, chikanö- sen Empfängern gegenüber in den Fall einer Ersatzverbindlichkeit kommen. Alsdann ist es auch gewiß sehr unangenehm für das Publikum und störend für den allgemeinen Güterverkehr, wenn man gezwun gen ist, mit der Ablieferung der Güter stundenlang (um nicht zu sagen halbe Tage, wie dies auch der Fall gewesen) warten zu müs sen, bis die Beamten hie zum Versandt der Güter nöchigen Vor arbeiten beendet haben, mit denen solche eigentlich zur Bahn ge führt werden sollten. Weiter ist auch zu bedenken, daß das bisherige Verfahren der Bahnen den Spediteuren, die doch zur Erleichterung de- Güter verkehrs stets wesentlich beigetragen, so wie auch der hiesigen Rathswaage bedeutenden Schaden bringt, da es außer Zweifel steht, daß der größte Theil de- Publikum-, welcher die Versandt güter jetzt auf der Bahn wiegen läßt, die RathSwaage benutzen müßte, wenn anders er solche dem Spediteur nicht übergeben iM. Ebenso würde den Brückenwaagenfabrikanten durch Festhaltung oben erwähnter Bekanntmachung ein Vortheil erwachsen, indem sich wohl mancher Versender, der sich jetzt nur darauf stützt, daß die Bahn ungewogene Güter annimmt, genöthigt sehen würde, sich selbst mit Brückenwaage zu versehen. Schließlich ist noch zu bemerken, daß die von der Bahn zum Abholen gelieferten Geschirre oft stundenlang auf Einpacken der Waaren, Emballiren der Kisten rc. warten müssen, eine Verzöge rung, die nothwendigermaßen für den Gütewerkehr nachtheilia sein muß und auf die sich die Bahn durchaus nicht Linlaffen dürfte; dann würde auch der Rollfuhrverein bessere Rechnung finden. Es sollte uns angenehm sein, wenn es unS durch Aufzählung dieser Uebelstände gelungen sein sollte, die verehrlichen Bahndirectio- nen zu bewegen, mehrerwähnte Bekanntmachuna ernstlich durchzufüh ren, und wir sind fest überzeugt, daß diese Maßregel bezüglich de- Güterverkehrs einen befriedigenden Erfolg haben wird. Lriminalrechtsfall. Vor dem königl. Gerichte zu Döbeln hat sich im verflossenen Jahre nachstehender merkwürdiger Criminalrechtsfall zugetragen. Am 16. Juni 1851 wird die Ehefrau de- HauSbesitzetS und Tagelöhners Christian Friedrich Prager- zu Mannsdorf bei Döbeln, während der Ehemann, ebengen. Prager, in der Nähe sich auf Arbeit befindet, in ihrem Hause ermordet gefunden. Im Laufe der Untersuchung kommt dieser, ein stiller, in sich gekehrter und verschlossener Mann, der mit seiüer Frau friedlich gelebt hat, in dm Verdacht, der Mörder seiner Frau zu sein. Nach sech-monatlicher Haft, und nachdem ihm Hau- und Hof >
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