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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-13
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1852
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Anzeiger. L. 195. Dienstag den 13. Juli. 1852. Bekanntmachung. Der Bau im ttütel äe ?ru88e macht die zeitweilige Absperrung des Schrötergäßchens nach dem Roßplatze zu noth- wendig; wir bringen dieß hiermit zur Kenntniß des Publikums. Leipzig den 9. Juli 1852. Der Ikath der Stadt Leipzig. Koch. Fiir's Recht und allgemeine Wohl. Unter dieser Überschrift hat ein mir Unbekannter in Nr. 18Z des Tagebl. eine „Dorfgeschichte" erzählt, die in denjenigen Kreisen, welche vorzugsweise in derselben Erwähnung finden, nicht gerade großen Beifall geerntet haben dürste. Es muß, so lange das Gegentheil nicht erwiesen ist, angenommen werden, daß der Ver fasser der Dorfgeschichte in redlicher Absicht die Feder ergriffen hat, um einige vermeintliche Uebelstände, die freilich theilweise nur in seiner Phantasie existiren, der öffentlichen Besprechung und Be- urtheilung anheimzugeben, und nur der Glaube an die Redlichkeit seiner Absicht kann mich abhalten, über die Vorwürfe und Be schuldigungen, die er einem ganzen zahlreichen Gewerk ohne achße Rücksicht entgegen schleudert, nicht ein so hartes Urtheil zu fallen, als die Dorfgeschichte sonst vielleicht verdiente. Es ist viel mehr mein Bestreben, in Nachstehendem eine ruhige, bloS den Gegenstand und nicht die Person des Gegners ins Auge fassende Erwiderung auf den mehrgenannten Aussatz zu bringen, indem ich die sichere Hoffnung hege, daß jeder Unparteiische, von Vorurtheilen nicht Geblendete, meine Darlegung der nähern Untersuchung und Beachtung werch halten wird. Der Gegner behauptet, daß die Bäcker in den zunächst der Stadt Leipzig gelegenen Dorffchaften den größten Theil ihrer Waare nach der Stadt bringen, daß sie zu diesem Zwecke, da sie hier eine Controle zu fürchten hätten, nur Backstücke auswählen, welche daS vorschriftmäßige Gewicht haben, und daß also ganz natürlich, da beim Abmessen (!) nicht immer genau das gesetzliche Gewicht getroffen werde, auf dem Dorfe alle leichtere Waare, und zwar -um vollen Preise, verkauft werde. Diese Behauptungen beruhen auf völliger Unkenntniß der einschlagenden Verhältnisse. Ein sehr großer Theil der Stadtbewohner, welche ihr Gebäck von den Dorf- bäckekn zu entnehmen gewöhnt sind, scheut den Weg nicht und läßt das Gebäck aus dem betreffende« Dorfe holen und nach der Grabt bringen, und eS wäre sonach sehr wahrscheinlich, das ein zietNllcher Theil der ungesetzlich leichten Waare, über die der Ber^ffrd. der Dorfgeschichte sich „entsetzt," an die Stadtbe wohner mit adgeaeben würde. Wären nun die Klagen über diese entsetzlich leicht« Waare wirklich so begründet, so wäre jedenfalls schon «ngst die ganz natürliche Folge jener Ungesetzlichkeit einge treten d. h. die Stadtbewohner würden sich sehr hüten, dm weitM Weg aufs Dorf zu machen oder machen zu lassen, um dafür — mit leichtererBackwaare sich anführen zu lasse»! Diese einfachen thatsächbschen Verhältnisse allein scheinen vollständig hinzureichcn, UM den Behauptungen des Gegners sehr viel von ihrem Gewicht s« benehmen und dieselben auf eine und dieselbe Stufe mit der leichten Waare zu stellen, über di« er klagt. Der Gegner scheint auch über einen sehr wichtigen Punkt, der hierbei ins Spiel kommt, 1« bedauerlicher Unkenntnis zu sein. Er scheint zu glauben, daß der Leig, aus dem Brod oder Semmeln producirt werdm sollen, mit der Elle abgemessen werde; zur Steuer der Wahrheit be- Merch ich, daß wir Bäcker denselben n«r ab wiegen. Der Gegner geht sodann auf die Mittel und Wege über, wie diesen entsetzlichen Zuständen abzuhelfen sei, und dabei führt ihn sein blinder Eifer zu Ausdrücken, die mindestens voreilig genannt werden müssen und die strengste Rüge verdienen. Er meint, „so lange der Geist der Habsucht und deS Betrugs nicht auSgestorben sei," müsse jeder Hauswirth für sich und seine Miethbewohner eine Waage anschaffen, d. h. zu deutsch: um die „habsüchtigen und betrügerischen Bäcker" controliren zu können. Ei, ei! mit solchen Vorwürfen ein ganzes Gewerk ohne Weiteres zu tractiren, das zeugt eben so wenig von allzugroßer Wahrheitsliebe, als von besonderer Kenntniß des Anstandes und der Regeln des Schicklichen. Wenn ein, oder drei, oder zehn Bäcker zu leichte Waare backen, wohlan, geht hin und zeigt sie bei der Behörde an, damit sie ihre verdiente Strafe erhalten. Aber gleich alle Bäcker in eine und dieselbe Kategorie zu werfen, weil ein Einzelner nicht recht und gesetzlich gehandelt hat, das ist leichtsinnig und wirft kein schmeichelhaftes Licht auf den Herrn Gegner. Mit der Ehre und dem guten Namen einer ganzen zahlreichen Classe von Staatsbürgern muß man nicht spielen. Das Publicum verfolge jeden Einzelnen von uns, der die Vor schrift des Gesetzes verletzt, ohne alle Barmherzigkeit; man hüte sich aber, über alle seine Gewerksgenoffen ohne Grund dasselbe Urtheil zu fällen, was nur jener Einzelne verdient hat*). — Daß in jeder Familie eine Waage vorhanden sei, ist sehr wünschenS- werth, nicht blos der Bäcker und ihres Gebäcks wAen. Daß die Hauswirthe für ihre sämmtlichen Hausgenossen Waagen bereit halten sollen, ist ein Vorschlag, der in der Praxis sich nicht recht bewähren wird, schon wegen der leicht verlierbaren Gewichte u. s. w. Daß die Taxe der Backwaaren öffentlich bekannt gemacht werde, ist ein Wunsch, der bereits fast vollständig erfüllt ist; die Taxen findet man an öffentlichen Orten angeschlagen, in Lokalblättern abgedruckt rc., auch darf man verlangen, daß jeder Käufer sich bemühen werde, die Taxe kennen zu lernen. Zum Schluß erlaube ich mir aber auch selbst einen Vorwurf dem Publicum zu machen, und dieser betrifft die übereilte Härte, mit welcher ein zu leicht befundenes Stück Gebäck verurtheilt und von diesem einen Stück auf alle übrigen geschloffen wird, — eine Härte, von der auch die gesetzlichen Bestimmungen über die Be strafung wegen leichten Gebäcks nicht ganz frei zu sprechen sind. Man sei nur gerecht! Der Bäcker bäckt z. B. 10V Stück Sem meln; 90 davon haben nicht nur daS gesetzliche Gewicht, sondern großentheils auch noch etwas darüber, die übrigen 10 sind nicht ganz vollwichtig. Wegen dieser 10 Semmeln, an denen vielleicht eine winzige Kleinigkeit fehlt, wird der Bäcker von der Behörde gestraft, vom Publicum falsch beurtheilt; von dm überwichtigen Semmeln — schweigt die Geschichte. Und doch kann der Bäcker da gegen nicht-thun. Ja, wer daS reine Material wiegt, ss.B. Kaffee, *) Ueberhanpt glaube man nur» daß ein Bäcker nur dann ke-chen kann, wenn er reell arbeitet und sein Publicum gut bedient. Das alte Sprüchwort heißt: „Backs Brod groß, dann rvlist Dn's los!
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