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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-15
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 197. Donnerstag de« 15. Juli. 1852. Das Nathhaus Leipzig. Das Rathhaus ist ein sehr altes und solid gebautes Haus un- serer Stadt, dessen Grund schon im 13. Jahrhundert gelegt worden sein und bei dem Neubau unter dem berühmten Bürgermeister Hieronymus Lotter im Jahre 1556 zwar den neugothischen Styl erhalten haben soll, ohne daß jedoch, wie die lateinische Inschrift in dem Thurmknopfe des Rathhauses besagt, das Mauerwerk nik< dergerissen zu werden brauchte. Allerdings hat man nachher von Zeit zu Zeit, wie Chroniken berichten und wir aus eigner Lebens erfahrung wissen, Reparaturen einzelner Theile des Hauses vor nehmen müssen. Die Solidität des alten Gebäudes aber, zusammen gehalten mit der Klugheit und Betriebsamkeit des Bürgermeisters, welcher während des Baues in Abweichung von der damaligen Rathsverfassung allein zwei Jahre, 1555 und 1556, nach einander regierte und mit der Geschicklichkeit und dem Fleiße der Gewerken jener Zeit beweist, daß der Bau nicht vorgenommen wurde wegen der Baufälligkeit und Wandelbarkeit des ganzen Gebäudes, son dern weil man dessen Räumlichkeiten nach dem veränderten Be dürfnisse einer neu angebrochenen Zeit neu einzurichten und anders als vorher benutzen zu müssen überzeugt und weise genug war, um einzusehen, daß zur Befriedigung der öffentlichen und gemein samen Bedürfnisse der Stadt und Bürgerschaft kein Ort besser geeignet sein kann als daS Stadt- oder Rathhaus unmittelbar an dem großen Hauptmarkte des weltberühmten Meßverkehrs in der Mitte der Stadt. Noch jetzt muß man die Weisheit der Gründer unseres Markts mit Dank und Bewunderung anerkennen, daß sie dem Markte einen solchen Umfang (er ist 450 Fuß lang und 242 Fuß breit) gaben, daß er seiner Bestimmung noch jetzt entsprechend größer ist alS alle europäische Marktplätze, mit Ausnahme zweier, welche Gretschel in seiner Schrift über Leipzig nennt. Hier, wo der Herz schlag des Verkehrs ist, hat die Weisheit der Altvordern das Haus mit seiner Fronte auf der Ostseite des Marktes angelegt und jenem die ganze Fläche zwischen der Grimma'schen Straße und dem Salz- gäßchen gewidmet. Die neuere Zeit hat noch in dem Rücken des großen Stadthauses Börse, Polizeiamt so wie Criminalamt und Stockhaus ausgestellt. Der Umbau von 1556, wie wir ihn nach den architektonischen Ueberlieferungen richtiger zu bezeichnen glauben, war durch die Be dürfnisse der ReformationSzeit nöthig geworden. Die Capelle, welche früherhin in dem Rathhause begriffen und mehrern Heiligen ge widmet war, von Bischof und Pabst (1391) wahrscheinlich wegen her.Nähe der Strömung der Menschen zu dem Markte auch Ahi- laßbriefe erhielt, war mit diesen Attributen mehr als entbehrlich geworden. Hierzu kam die große Erweiterung theils der Verwal tungsgeschäfte in Folge der Erwerbung mehrerer sehr umfänglicher säcularifirter Klssterguter aus der Hand des großen Kussursten Moritz, theilS des Landgerichtsstandes wegen deS Zuwachses der an die Stadt ebenfalls 1543 von dem Fürsten überlassenen Dorf- schaften Connewitz, Probstheida, Panitzsch, Hirschfeld, Sommer feld, Alten, Cleuden mit der Wehrbrücher Mark, Mölkau mit der Melscher Mark, Anaer, Baalsdorf rc. Allerdings hatte der Rath für die Stadt das Dorf Eutritzsch schon seit 1381 und Lindenau seit 1518 schon früher besessen und, wenn er die städtische und länd liche Gerichtsbarkeit trennte, dann schon eine Land(gerichtS)ftube auf dem Rathhause bereits früher eingerichtet. Jene Ausdehnung der Geschäfte heischte aber ohne Zweifel eine umfänglichere Verän derung der inner» Räumlichkeißm des der Verwaltung und dem Gerichte gewidmeten Hauses. Und später, als man 1569 Taucha, 1666 Cunnersdorf, zu Ende des vorigen Jahrhunderts auch Gohlis erwarb, fand man die von dem Bürgermeister Hieronymus Lotter getroffene Einrichtung auch noch bei ausgedehnteren Verhältnissen wohl berechnet und denselben angemessen. Man kann aber aus der Art, wie Lotter des HauseS Raum zu verwenden verstand und aus der Energie, mit welcher man die Ausführung des Planes betrieb, dm Geist des Mannes und seiner College» erkennen. Der Rath zog zu Anfänge des JahreS 1556 auf die Waage und streckte sich so lange nach der eng bemessenen Decke, bis das Haus fertig war. Gewiß ist aber auch zu keiner Zeit ein Bau des Raths schneller vollendet worden alS dieser höchst bedeutende und ansehnliche. Im Frühjahr begann man den Bau und neun Monate später noch in demselben Jahre war daS Hau- unter Dach und Fach. Der innere Bau der Gemächer aber wurde 1557 vollendet. DaS Haus war aber geräumig genug, um außer der Raths- stube mit Zubehör zur Verwaltung, und außer dem Stadtgericht und der Landstube noch dem Oberhofgeucht, welches viermÄ im Jahre bei offenen Thüren Recht sprach, mrd dem Schöppenstuhle, welcher ursprünglich ein Spruchcollegium war, ausreichend große und angemessene Räumlichkeiten zu bieten. Vor der Theilung Sachsens zwischen den Brüdern Albrecht und Emst, 1485, war bereits das Hofgericht zu Leipzig, 1483, und wurde unter der Teil nahme der Herzöge gehalten, wurde auch nur auf kurze Zeit für beide Landestheile getheilt und nach Eckardtsberga und Dresden verlegt. Schon 1488 wurde es unter dem Titel eines Oberhofge richts auf Antrag der Stände wieder in Leipzig hergestellt und erfuhr noch verschiedene Veränderungen bis 1646. Aber wir finden noch 1631 auf dem Rathhause eine Oberhofgerichtsstube. Der Schöppenstuhl, welcher schon als Spruchverein seine Tä tigkeit zu Anfänge des 15. Jahrhunderts äußerte, hatte auf dem Rathhause seine erste Stelle gefunden und stand unter der Aufsicht des amtführenden Bürgermeisters. Ja, die Bürgermeister waren alle drei, und späterhin, als nur noch Mei existirten, beide Schöp pen. Eben so bekannt ist es, daß Mitglieder des Raths auch Oberhofgerichtsräthe waren. Wohl möchte man nicht behaupten, daß, weil diese Gerichte auf dem Rathhause in der Folge bi- in die neuere Zeit herab ihren Sitz hatten, deshalb Rath-herrn als Mitglieder zu denselben zugelassen oder gewählt Wurden. Denn Zeit sehen wir nach kz ik der el trgermetjter logai erren in der Juristenfacultät. 3n neuerer btrennung der Polizei und der Criminaljusttz ik der erstem zwei lathsherren, daS Patronat der letzter» noch in den Häkven des Raths. Der Grund davon aber lag früher Hess- in der Art, wie die Rathsherren und die Beisitzer solcher Gerichte salarirt wurden, theils in dem Rufe der Männer, derm Rechtserfahrmheit man in der Stadt wie in dem Staate ohne gegenseitige Mißgunst oder Eifersüchtelei.benutzte. Hierzu erwuchs den Stadträrhen und derm Bürgermeistern durch Mitverwendung zu dM königl. Dienst der Natur der Sache nach auch größeres äußer« Ansehen und mit dem Ansehen, wie immer und nothwmdig, atzch größerer Einfluß, welchen sie im Interesse der Stadt geltend machen konnten, ohne daß der Staat dabet denachtheiligt wurde, odsr umgekehrt. Dm«
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