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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-15
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1852
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2674 -ei der Abstimmung zu Beschlüssen blieben jene bei andern Colle- gien Angestellte immer nur Einzelne. Diese Verbindung hatte aber noch insofem einen wohlthätigen Einfluß auf die Verwaltung, als sich Jeder bewußt blieb, daß die Stadt zum Staate als Theil zum Ganzen gehört, und umgekehrt. Der Vortheil war aber, wenn nach einer Seite hin überwiegend, gewiß auf der Seite der Stadt. Mag der Idee nach der Landesherr Oberrichter sein sollen, so verlor er zuletzt doch nicht die letzte Stimme, und dennoch war der Rach für die Stadt im Rechte und Vortheise, daß er die ihm von dem Landesherrn 1508 käuflich und erblich übertragenen Ober und Nieder-Gerichte verwaltete, unter seine Mitglieder angesehene Doctoren der Rechte aufnahm und dem Staate die Mitverwendung derselben gem gestattete, sie eben daher aber nur nach Maßgabe der Leistungen geringer besoldete, die Geschäfte der Verwaltung vor zugsweise in wenige ausschließlich damit beschäftigte und gut belohnte Hände legte und zu denselben auch andere sachkundige Männer außer den Rechtskundigen zuzog. Wenn man jetzt bedenkt, daß die Gerichte und unter diesen auch daS Handelsgericht in die Hände des Königs zurückgegeben werden, aber auch aus dem Rathhause wegkommen sollen, so drängt sich von selbst die Frage auf: WaS soll dann mit den leeren Räumen des Rathhauses und der Hintergebäude desselben werden? Wozu soll die Stadt noch für andere Räume große Summen verwenden, die weniger bequem gelegen sind, da zumal mehr als wahrscheinlich ist, daß der Staat selbst lieber im Rath hause das Tribunal ausschlagen würde? . Wird man nicht besser thun, das Rathhaus, welches jetzt einer Reparatur wirklich bedarf, mit den Hintergebäuden für die neuen Gerichte passend herzustellen? So könnte man auf dem Gebiete der Leipziger Architektonik ein dreihundertjähriges Jubiläum bereiten, in welches auch die Nach welt jubilirend mit einzustimmen Ursache haben würde. .—. Für Wahrheit und Recht. Es ist in diesem Blatte schon oftmals von Bevortheilung des Publicum- durch zu leichte Bäckerwaare die Rede gewesen, welche Kundgebungen jedoch allzumal den Stempel der Unkenntniß und vielleicht auch der Verleumdung an der Stirn tragen, wodurch die Begriffe über diesen Gegenstand nur noch mehr verwirrt werden. Ich halte es daher im allgemeinen Interesse für nothwendig, einige Erläuterungen zu geben, um den Theil des Publikums, welcher keine Kenntnisse hierin hat, in den Stand zu setzen, sich selbst ein Urtheil bilden zu können. Wenn man als al^emeine Regel angenommen hat, daß der Bäcker von 3 Pfund Mehl 4 Pfund Brod liefem kann, so hat die- insofem seine vollkommene Richtigkeit, wenn man dies als eine ungefähre Durchschnittsregel betrachten will, wovon jedoch, je nach Beschaffenheit und Qualität des Mehles, eine kleinere oder größere Abweichung stattfinden kann. Um nun 4 Pfund Brod aus 3 Pfund Mehl herzustellen, wird folgendermaßen verfahren. 3 Pfund Mehl werden mit dem dazu nöthiaen Wasser zu einem Teige verarbeitet, welcher, nachdem er die nothige Gahre hat, in den dazu geheizten Ofen geschoben und so lange stehen gelassen wird, bis er auf 4 Pfund Gewicht ausgebacken ist, wo er dann als ein aut ausgebackenes, gesundes und kräftiges Brod verkauft werden kann. Es befindet sich also noch ein ganzes Pfund Wasser in dem eben gebackenen Brode. Wenn dies nicht der Fall wäre, so könnten eben 3 Pfund Mehl nicht 4 Pfund Brod geben. Bei Semmel und Dreilingen findet ganz dasselbe statt, nur mit dem Unterschiede, daß von dem darin befindlichen Wasser, vermöge der vielen Rinde, welche dieses kleine Gebäck hat, noch mehr verloren geht. Nun liegt es aber auf der Hand, daß von dem Wasser, welche- sich noch in diesem Gebäck befindet, noch viel mehr ver dünnet oder ausgebacken werden kann z auch befindet sich der Bäcker täglich in der Nothwendigkeit, dies thun zu müssen. Der Umstand ist der: jeder Bäcker hat Kunden, welche weiche, aber auch solche, welche, vorzüglich wenn sie noch gute Zähne haben, scharf gebackene Waare haben w-W , und der Bäcker muß in dieser Beziehung seine Kunden, wk» jeder andere Gewerbtreibende, nach bestem Willen bedienen. Nun ist es aber nicht möglich, daß diese ver schieden au-gebackene Waare einerlei Gewicht haben kann. Die zu weich auSgebackene Waare wird nach der vorgeschriebenen Taxe etwas zu schwer, und die scharf ausgebackene etwas zu leicht wiegen, und doch hat jeder Käufer, wie jeder Vernünftige leicht einsehen wird, in dem «ach dem Gewichte so verschiedenen Gebäcke seinen gesetzmäßigen Theil erhalten, denn der Unterschied liegt in dem mehr oder weniger noch in dem Gebäck befindlichen Wasser. DaS hier Erwähnte allein dürfte geeignet sein, einen großen Theil der Klagen, welche der Sache Unkundige erhoben haben, zu beseitigen. Bei Franzbroden, Semmeln und Dreilingen ist es ohnedem keinem Bäcker möglich, jedes einzelne Stück genau nach der vor geschriebenen Taxe auszubacken; es wird jedesmal einiges darunter sein, welches zu schwer, und einiges, welches zu leicht ist, und diese Behauptung, welche sich auf eine mehr als 30jährige Er fahrung stützt, wird so lange als Wahrheit stehen bleiben, bis ich durch einen Sachkundigen gründlich widerlegt bin und man mir dies durch eine wirklich zuverlässige Probe bewiesen hat. Wenn es daher nicht in der Möglichkeit liegt, daß der Bäcker bei kleinem Gebäcke ein ganz genau übereinstimmendes Gewicht liefern kann, so ist es auch unbillig und ungerecht, es von ihm zu verlangen, und doch bestehen die mit der Beaufsichtigung der Bäckerwaaren beauftragten Beamten mit größter Strenge darauf und confiSciren die zu scharf ausgebackene Waare auch bei dem kleinsten Gewichts mangel unnachsichtlich. Fast möchte ich behaupten, daß sich diese Beamten, wenn sie allzustreng verfahren, das Vergehen des Miß brauchs der Amtsgewalt zu Schulden kommen lassen, was sich durch kein Gesetz entschuldigen lassen dürfte. Der einzige Umstand, der zu ihrer Entschuldigung dienen könnte, ist, daß man einen guten Zweck erreichen will, nämlich das Publicum vor Bevorthei- lungen zu sichern, und daß die Mehrzahl der Behörden oder deren ausführende Diener die Sache nicht verstehen, für welche Be hauptung ich die besten Beweist liefern könnte. Auf diese Weise hat man, um den guten Zweck zu erreichen, falsche Wege einge schlagen und ist dadurch gegen den einen Theil ungerecht geworden. Eine einsichtige und rechtliche Behörde aber wird gewiß nicht den Grundsatz geltend machen wollen, daß der Zweck das Mittel heilige. Es giebt noch andere Wege, um denselben Zweck zu erreichen, wobei man allen Theilen gerecht werden könnte. Jedenfalls ist die Sache von solcher Beschaffenheit, daß sie der ernstesten Erwägung wohl werth erscheint, so wie ich auch schließlich noch erkläre, daß ich nicht für diejenigen Bäcker gesprochen haben will, welche sich einen Betrug wirklich zu Schulden kommen lassen und der gerechten Strafe verfallen, sondern für rechtliche Männer, aus die das oben Gesagte Anwendung leidet, die sich mit ihrem Gewerbe nicht der Willkür der Beamten preisgeben wollen, sondern denselben Schutz beanspruchen, welchen jeder andere Staatsbürger genießt. Urban, Bäckermeister in Dölitz. Hökerunwesen. Schon vor mehreren Jahren wurde über den Hökerunfug, wel cher an Markttagen hier stattfindet, geklagt, auch Anordnungen von der Marktpolizei dagegen erlassen; so unter andern soll den Hökern erst um 9 Uhr erlaubt sein, ihre Einkäufe zu machen. — Diese Anordnungen scheinen jedoch bei den Hökern ganz in Vergessenheit gekommen zu sein, denn man darf nur Markttags früh von 5 bis 6 Uhr auf den Markt gehen, so wird man bemerken, wie die Hökerinnen bereits das von den Landleuten Hereingebrachte, alS: Eier, Obst, Gemüse, Geflügel, Wildpret, kurz Alles zum Verkauf Ausgebotene in Beschlag nehmen, ja gewöhnlich noch so unver schämt sind, den Hausfrauen die im Handel habenden Waaren zu überbieten und demnach zu vertheuern. Wollen diese sich dies nicht gefallen lassen, so sind sie noch losen Reden ausgesetzt. Wollte eine w-hllöbl. Marktpolizei hier einmal ernstlich ein- schreiten, um diesem Unfuge zu steuern und den hiesigen Bewohnem Schutz gegen dieses Unwesen und demnach gegen Uebertheuerung mancher so nöthigen Lebensbedürfnisse zu gewähren, — gewiß, es würde von vielen Seiten dankbar erkannt werden! 6. 1. Stadttheaterzu Leipzig. Als Novität ging am vorgestrigen Abend das durch den Erfolg auf anderen Bühnen aut empfohlene kleine Lustspiel „Er ist nicht eifersüchtig" von Alexander Elz in Scene. Es ist ein seiner Tendenz nach eben so harmloses, als seiner Form nach niedliche- kleines Werkchen. Nicht der Humor des Dichters bringt in ihm die Wirkung hervor, sondern die Aneinanderreihung ausgesucht komi scher Situationen, von denen freilich manche schon oft dagewesen ist. Die Gattin des Arztes Hohndorf (Fräulein Liebich) mißt die Liebe ihres Gatten nach seiner Eifersucht, die sie mit blutendem Herzm auf dem Nullpuntte steht. Sie bewegt dm alten Onkel,
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