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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-19
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1852
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und Anzeiger. ^45 201. Montag den 19. Juli. 1852. Bekanntmachung. In Berücksichtigung der in diesem Jahre früher als gewöhnlich eingetretenen Reife der Kartoffeln soll deren Ber- kauf in hiesiger Stadt für diesmal ausnahmsweise bereits vom dO dieses Monats an gestattet werden. Leipzig, den IL. Juli L8L2. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißner. Fiacres- Rothkragen und Lohnkutscher. Von dem Grundsätze, Berechtigung zum gleichen Schutze im Gewerbe ausgehend, findet Einsmder dieses sich veranlaßt, einige Ungleichheiten zwischen obigen drei, das Fuhrwerk als Gewerbe betreibenden Gattimgen desselben dem Publico zur geneigten Be gutachtung zu unterstellen. Der Fiacre wie der sogenannte Rothkragm und der Lohnkutscher, alle drei müssen freies Feld zu Betreibung ihres Gewerbes haben, und dennoch sind die ersteren gegm die bäden letzteren derartig be vorzugt, daß endlich einmal eine öffentliche Rüge dieses Uebelstandes an ihrem Platze zu sein scheint. Die Anmaßungen der Fiacres. welche an zwölf bis dreizehn am für da- Publicum frequentesten Zugänge gelegenen Stationsplätzen gegenüber den sogenannten Rothkragen und Lohnkutschern, von denen die erstem nur zwei sehr abgelegene und letztere nur einen dergleichen Platz mit ihren Fuhrwerken besetzen dürfen, der durch Budm am Roßplatze so beschränkt wird, daß an ein Auffinden eines bestimmten Lohnkutschers durch das Jneinanderfahren fast gar nicht zu denken ist, dennoch nicht genug zu haben scheinen, gehen so weit, daß sie einem leer durch die Stadt fahrenden Roth kragen daS Annehmen von zufälliger Fuhre verwehren wollen, wäh rend sie selbst leer in der Stadt umherfahren, um Fuhre zu suchen. Die vielfachen Anzeigen in solcher Beziehung, welche zum gro ßen Theil Fuhrwerksbesitzer betreffen, die zufällig nicht so vom Glücke begünstigt sind, um sich Kutscher halten zu können, daher ihr Fuhrwerk selbst diriairen und bei Bestellungen rur Behörde wenigsten- einen halben Tag ihre- Broderwerbes einbußen müssen, gebm hierüber klare Maaße. Wenn daher Einsender in Folgen dem einiges von den Ueberariffen der an und für sich schon bevor zugten Fiacres zur Kenntmß de- Publicum- bringt, so erhofft er zugleich hiervon Abstellung dieser Ungleichheiten gleichtzmichngter Bürger Leipzigs. Kann, hierbei Einsender, der keinem der beidm erstgenannten Vereine angehört, nur CoutraventionSfälle vor Augen haben, so ist er zugleich erbötig, die nachfolgenden Lhatsachen erforderlichen Falles zu beweisen. Rach tz. S der revidirten Statuten der Fiacre-Gesellschast kann eine völlige oder theilweise Uebertragung der nähme an der Gesellschaft aus dritte, hende Personen seiten eines Einzelnen ist eS notorisch, daß einzelne Fiacrebesitzer ihre Nummern an noch nicht berechtigt gewesene dritte Personen theuer verkauft und später wieder andere dergleichy» bifljg gekauft haben. Daß die dev KiacrevessiW* «ach.§. 13 der obigen Statuten auferl^te Verpflichtung,^ur Am der einspännigen Wagen^dop- svm der einspännigen Wagen vop- Wd außerdem auf je drei Num mern mindestens ein Refervepferd zu halten, ganz einfach dadurch umgangen wird, daß ein Pferd den ganzen Tag über im Fiacre- wagen gequält wird, wer kennt die- nicht? Eine eben so alltäglich repetirende Gewohnheit der Fiacreführer ist es, von den Bahnhöfen oder sonstigen Stationsorten ab über ihren Rayon hinausaehende Fuhren anzunehmen, mit ihren Fiacre- wagen, derm nach tz. 2 der Statuten vorgeschriebene Bezeichnung auf weißem Felde oft nach eigner Willkühr auf blauem Felde rc. abgeändert zu sehen ist, auszuführen oder ihre Nummerwagen stehen zu taffen und dasselbe Pferd vor einen andern, nicht Kiacrewagen zu spannen; ferner sich an denjenigen Orten, wohin sie Personen befördert haben, ohne von Neuem bestellt zu sein, stundenlang auf zuhalten und auf Rückfuhre zu speculiren, während sie statutenge mäß nur einen Aufenthalt von 10 Minuten haben rc. Solcher Ordnungswidrigkeiten könnte Einsender noch viele auf zählen; die Summe derselben ist unaussprechbar, obschon jetzt vier Vorsteher zur Beaufsichtigung und Erhaltung der Ordnung einge setzt sind, die früher mehr gehandhabt wurde als es nur einen ein zigen solchen gab. Einsender selbst hat allein im Monat Juni d. I. Abends gegen 9 Uhr zweimal an verschiedenen Tagen einen Fiacre bei Probst- eida, mithin über den Rayon hinaus getroffen, hiervon aber keine tnzeige gemacht, weil deren Fruchtlosigkeit durch die Erfolglosigkeit dreier Anzeigen de- hiesigen Lohnkutschers F. gegen Ordnung-Wi drigkeiten der Fiacres sattsam documentirt ist. Das Vorstehende mag hinreichen, unl dem Publico zu zeigen, wie die Ordnung im Fiacrewesen bei vier Vorstehern gehandhabt wird; daß dem Publico die Benutzung von ziemlich einem Dritt- theile der sämmtlichen Fiacresfuhren durch andere Fuhren, welche mit Fiacrepferden ausgefirhrt werden, entzogen wird, und daß vieles, was auf Rechnung sogenannter Rothkragen gebracht wird, nicht von diesen, sondern schließlich von verkappten Fiacres ausgefuhrt wordm ist. D. Für Wahrheit und Recht. Entgegnung. So richtig rS ist, daß nicht selten zu leichte- Gebäck gefunden wird, und so wahr es ist, daß anderer Seit- der Bäcker nicht allemal dafür stehen kann, wie viel Wasser verdampft oder einbäckt, folglich in dieser Hinsicht billige Rücksicht der aufsehenden Behörden verlangen kann, so hat aber Herr Urban unerwähnt gelassen und muß ihm daher entgegengehalten werden, daß bei Festsetzung der Gebäckta, he A
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