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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-01
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1852
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. . . t. - ^ 214. Anzeiger. Sonntag den 1. August. 1852 adt an. rg. Bekanntmachung. Die zunächst durch die Vergrößerung der Stadt veranlaßte und von uns auf Grund ärztlicher Gutachten im Interesse der hiesigen GesundheitSverhältmffe bereits vor Jahren beschlossene, auch zum Theil schon zur Ausführung gebrachte Maaß- regel, den Johannisfriedhof nach und nach seiner bisherigen Bestimmung zu entziehen, hat den weiteren Beschluß zur uothwendigen Folge gehabt, daß von und mit dem 1. August d. I. an auf der früher zweiten, jetzt ersten Abtheilung des genannten Friedhofes, mit Einschluß des hinter den Scheunen gelegenen Lheiles derselben, neue Grabstellen nicht mehr abgegeben und die bis dahin gelösten Doppelgräber, so wie die Begräbnißgrüfte dieser Abtheilung nur noch fünf Jahre lang, vom 1. August d. I. an gerechnet, zur Bestattung von Leichen benutzt werden sollen, , so daß mithin vom 1. August 1857 ab jede Beerdigung daselbst hierdurch für unzulässig erklärt wird. Indem wir dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, weisen wir zugleich darauf hin, daß spätestens nach Ab lauf weiterer fünf und zwanzig Jahre, also mit dem 1. August 1882, die Evacuirung dieser Abtheilung des Johannis- friedhofeS erfolgen soll. Leipzig, den 8. Juli 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 28. Juli 1852. Unter dem Vorsitze des BicevorsteherS Klein begann die Sitzung in üblicher Weise mit dem Bortrage der zur Registrande einge- gangenen Gegenstände. Darunter befand sich auch ein Communicat des Stadtrath-, in welchem derselbe in Folge einer neuerlich durch da- Collegium an ihn gerichteten Anfrage mittheilte, daß er dm Entwurf eine- Miethregulativs bereit- mittelst Bericht- vom 1. Februar 1845 der Königlichen Kreisdirection hier vorgelegt und später bei Gelegmheit einer an da- Königliche Ministerium des Jnnern in dieser Frage gelangten, dem Stadtrathe zur Begut achtung zugegangenen Jmmediatvorstellung unterm 19. Oktober 1848 anderweit Bericht erstattet und diesem die ergangenen Acten bei gefügt habe. Au- der hierauf erfolgten Verordnung vom 13. No- vemoer 1848, welcher jedoch die Acten nicht wieder beigegeben waren, habe der Rath zu entnehmen gehabt, daß dieser Entwurf bereit- unterm 15. Äecember 1845 dem Königlichen Appellationsgerichte allhier mitgetheilt worden, bi- zum Tage letzterwähnter Verord nung aber dessen Rückäußerung noch nicht eingegangen gewesen sei. Obgleich sich nun der Rath gestattet habe, diese Angelegenheit wiederholt und noch ln neuester Zeit dringendst in Erinnerung zu bringen, so sei er doch bi- jetzt nicht zum Ziele gelangt und könne auch nicht selbstständig hierin vorschreiten, Mveil er nicht im Besitze der Acten sei, in denen sich da- Material zur Erledigung dieser Fraae befindet. Da- Collegium gab femer auf wiederholten Antrag de- Rath- dazu seine Zustimmung, daß die dem Lehrer der französischen Sprache an der Thomasschule in letzter Sitzung bewilligte Gehalts erhöhung von 205 Thlr. auf250 Thlr. jährlich schon vom 1. Mai d. I. ab gewahrt werde. Eine weitere Mittheilung de- Rath- betraf die Bestätt'gung der Wahl de- Adv. CichoriuS zum Stadtrath auf Lebenszeit. Nach dem Vortrage de- hierauf bezüglichen CommunicateS bemerkte Vice- vorsteher Klein, daß er die durch diese Bestätigung erforderlich werdende Wahl eine- nrum Vorsteher- auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung bringen werde. Er knüpfte daran die Bitte, daß man bei dieser Wahl von seiner Person absehm möchte, da seine Geschäfte ihn verhinderten, die Function eine- Vorsteher- zu über nehmen. Er habe diese Mittheilung für nöchig gehalten, um bei der Wahl selbst eine Stimmmzersplitterung zu verhindern, und fürchte um so weniaer, daß diese Aeußerung von einem seiner College» als eine Anmaßung angesehen werden werde, als seine Stellung, welche er gegenwärtig als Vicevorsteher zum Collegium einnehme, wohl zu der Möglichkeit, ja selbst Wahrscheinlichkeit Veranlassung geben könnte, daß bei der vorseienden Vorsteherwahl einige Stimmm auf ihn fielen. Hierauf erstatteten, zur Tagesordnung übergehend, die Depu tationen zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen und zum Finanzwesen durch ihre Referentm l)r. Kormann und Kramermeister Poppe Bericht über die Antwort des Raths auf die beim diesjährigen Budget von gedachten Deputationen gestellten Erinnerungen und Anträge. Den größten Theil derselben erachtete das Collegium nach den gemachten Mittheilungen für erledigt, und nur bezüglich einiger schien eine erläuternde Rückäußerung an den Rath erforderlich. Hieran schloß sich der gleichfalls von Kramermeister Poppe bewirkte Vortrag des Gutachten- der Finanzdeputation über eine, dem LeihhauStaxator Enz mann auf Rechnung des Leihhauses zu gewährende Entschädigung für Dienstaufwand. ES ist nämlich dem Taxator ein Theil seiner Dienstbezüge durch die ihm seit Beginn de- Jahre- 1850 auferlegte Verpflichtung, täglich Nachmittags von 3—6 Uhr in seiner Wohnung zu expe- diren, wieder entgangen, weil derselbe im Interesse de- Geschäfts betriebe- seine Wohnung in möglichster Nähe des Leihhauses nehmen und in derselben eine förmliche Expedition namentlich auch in Be leuchtung und Heizung unterhalten mußte, die er nur für die Zwecke de- Geschäfte- verwenden kann. Denn selbstverständlich muß da- Publicum, welche- sich scheut, Effecten im Leihhause selbst zu ver pfänden, allein und mit möglichster DiScretion behandelt werden. Der Stadtrath hat für diesen Dienstaufwand eine Entschädigung von 60 Thlr. jährlich für entsprechend erachtet und deren Gewäh rung von und mit dem Beginne diese- Jahres an beschlossen. Die Devutation empfahl, zu dem Rathsbeschlusse unter der Bedingung Zustimmung zu ertheilen, daß die fragliche Entschädi gung erst vom 1. Januar nächsten Jahre- beginne, weil e- an- aemeffen erscheine, den Grundsatz, derartige Veränderungm in den Besoldung-Verhältnissen im Lause de- Rechnungsjahres möglichst zu vermeiden, auch hierbei aufrecht zu erhalten.
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