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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-04
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1852
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und Anzeiger. M 217. Mittwoch dni i. »„gnst. ... «SWSSSSS Geffenlliche Hinrichtungen. Zn unserer Stadt läuft das Gerücht um, daß in nächster Zeit eine beim hiesigen Criminalamte in Untersuchung befindliche Mörderin ihres Kindes werde hingerichtet werden, ja daß sich da« unglückliche Frauenzimmer selbst nach dem Tage, an welchem die öffentliche Execution stattfinden werde, neugierig erkundiget haben solle. An der Sache selbst ist, wie wir aus zuverlässiger Quelle wissen, so viel, daß diese Person wegen ihrer schaudervollen That in zwei Utthel« zum Tode durch das Schwert verurtheitt worden, daß aber bereit- die dritte Bertheidigung nachgesucht worden ist, und daß, wenn diese abgeschlagen werden sollte, der Weg der Gnade nachgesucht werden soll, der wahrscheinlicherweise der Verbrecherin den Weg zu lebenslänglichem Auchthause bahnen wird. — Bei dieser Erzählung des Thatbestandes können wir jedoch nicht stehen bleiben, wir fühlen uns vielmehr gedrungen, einige, wenn auch nur kurze Andeutungen über die Todesstrafe selbst und deren Ausführung hier noch anzuschließen. Es hat zu jeder Zeit sentimentale Leute von sogen, feinem mensch lichem Gefühle -«gebe», welche unter den wunderlichsten Gründen das Recht des Staates, Verbrecher tödten lassen zu dürfen, haben wegphilosophiren wollen. Au diesen gehört unter Anderen auch der ehrwürdige Pestalozzi, der uns deshalb in seinem Romane Lien- hard und Gertrud aberteuepliche Dinge erzählt. Fasten wir die Hauptstelle jenes Romane-, die von so vielen Nachfolgern Pesta lozzi'- falsch verstanden und falsch gedeutet worden ist, ins Auge. Der Vogt Hummel hat wegen verschiedener Verbrechen (unter anderen hat er durch falsche Eide dem Rudi ein Stück Feld ent zogen) die Todesstrafe verwirkt. Als die näheren Beweise durch Brieft dargethan, theilt der Gerichtsherr Karl von Arnheim diese seiner Frau Therese rckit, und Pestalozzi erzählt darüber Folgen- : „Therese la- die Briefe und sagte: Das ist eine erschreckliche . lche ckttWüst (der vom Vogt zu falschem Eide verführt worden). Hu MüHt dent Rudi wieder zu dem Seinigen helfen. Säume b'och Sicht*, und wenn der Vogt sich sträubt, die Matte zurück- "öcher. Es ist ein Satan, den lasten, Nieman den» ich es thM, sagte Kars. — Und Therese erwiderte lächelnd: 6at d.Äk. lch 7üH!" ^ Mit dieser Stelle soll nun Pestalozzi einen glänzenden Beweis für die Verwerflichkeit der Todesstrafe geführt haben, und um den gerechten Gericht-Herrn ins vM Licht zu stellen, läßt Pestalozzi ihn in der Hauptsache ekn Vrthel gtgen den Vogt fällen, welches wir im Au-zuge,' so Nkck k- für icksrre Betrachtung ausreicht, geben: „Du hast dm Tod btrdient. Ich schenke Dir zwar wegen Deine- Alter- (?) üSV Weit Du eicke« Theil Deiner Verbrechen gegen mich persönlich (?^ ausgkübt hast, das Leben; Deine Strafe ist aber diese: Du sollst noch heckt^ in Begleitung aller Vorgesetzten, und wer sonst noch nMHen will, zu meinem (?) Marksteine ge bracht «erden, um daselbst ick Ketten (?) Alle- wieder in den vorige, Stand zw stkltttt. Hierkuf rc. — Hiermit wollte ich Dich gern MRGr», dH'chl Ist nSthi»/ daß ich um der unbändigen und WchtßlhM IM Döbfe (alft!!> noch hinzufüge: Der Scharfrichter soll Dich morgen unter den Galgen von Bocknal führen, Dir daselbst Deine rechte Hand an einen Pfahl in die Höhe binden, und Deine drei ersten Finger mit unauslösch licher schwarzer Farbe anstreichen." Ein solche- Urtheil nennen die Sentimentalen nun ein unblu tiges, gerechtes, rein menschliche-, segensreich wirkendes u.s.w., und behaupten, daß Karl und Therese edel, rein, zart und echt mensch lich gedacht, gefühlt und gehandelt hätten, ja sie gehen in ihrer sogen, edlen Kurzsichtigkeit und Verblendung so weit und behaupte«, daß wir dann, hätten wir es erst so weit gebracht, daß kein Mäd chen, kein Weib den Mann noch küffe, der ein Todesurcheil zu fällen, der ein Todesurcheil zu unterschreiben gewagt, bei der wahr haft humanen und echt christlichen Cultur angelangt sein würdent!? Wüßte man nicht, daß diese Schwärmer für daS Bessere edle Menschen wären und es mit den Menschen gut meinten, wahrkich, man könnte in Versuchung kommen, zu glauben, sie hätte« dm Revolutionsmännern in die Hände arbeiten wollen, welche die Todesstrafe darum haben abschaffen wollen, um dm eigenen Nacken zu sichern. Die Letzteren handelten rein aus schlechten Absichten und sind dadurch selbst zu Verbrechern geworden, die nur zu bald, wie uns die Geschichte lehrt, für ihre Zwecke die me ruhende Guillotine würdm eingeführt haben. Es bedarf keim- großsn Studiums, um einzusehen, daß Pestalozzi feinen Gericht-Herrn sehr schwach erscheinen läßt und die Gründe gegen die Todesstrafe ganz ungenügende sind. Darüber nur einige hindeutende Winke. Therese fordert zuerst ihren Mann auf, daß er den Vogt, wma er da- an sich gebrachte Stück Land nicht herausgeben wolle, ick alle Löcher werfen und ihn, den Satan, nicht schone« solle; gleichwohl spricht sie, als der Mann auf die bestehende ge setzliche Strafe (die Todesstrafe) hinweiset: Ach nein, D« tödtest Niemand. Hierauf ist zwischen den zärtlichen Ehe leuten unter Lächeln und Küssen nur von „meinen," „dafmhalt<M" und „glauben" die Rede, und nun läßt Pestalozzi zur Eher ftkr den richtigeren Verstand der Frau vom Manne die Worte ä«A sprechen: Du würdest mich nicht mehr küssen, glaube ich/ MMN ich es thäte, worauf erst Therese lächelnd erwidert« „da- denke ich auch," wie sie unter den geschilderten Umständen als Fra« wohl kaum anders konnte. >: ... Aber Pestalozzi geht weiter. Der Gerichtsherr erläßt dem Ver brecher wohl die Todesstrafe, aber er erlaubt es sich, denselörck öffentlich zu brandmarken, zu verstümmeln. Nun fragen wir billig, ganz abgesehen davon, daß dergleichen ernste Sachen nicht unter Lächeln und Küssen abaethan werden könnm, ist' es recht und der gerühmten Humanität echt christlicher Cüttur ents- sprechmd, daß man Verbrecher, welchen man die Todesstrafe schenkk, verstümmeln läßt? Hierin dürste ein schwer zu lösmder Wider spruch liegen. Dieses eine Beispiel möge genügm, um gegen dir grrvmÜHigm sentimentalen Schwärmer, oder Naturphilosvphen, wie fir gniküMt M werden pflegen, da- gesagt zu haben, wa- sich in dev Hmipt» sache und in ähnlicher Weise gegen Alle sagen läßt. . ^ Die Todesstrafe muß zur Erhaltung der SicherkM de- Stahles bkstehm und beibehaltm iverven. Ohne die erste«? ift die keytere unmöglich. Wir sehen ganz davon ab, daß der Staad schock durch die hei lige Schrift berechtigt ist, die Todesstrafe au-Üben lassen zw könne«, Wir wollen sogar unseren Gegner« zvghdrn, dast sie ei« nslP-
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