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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-18
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1852
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Leipziger Md Anzeiger. ^ 231. Mittwoch den 18. August. 18S2. Bekanntmachung, den Umlauf falscher Kömgl. Sächs. Caffenbillets betreffend. Es ist in neuerer Zeit die Täuschung des PublicumS durch unä'chte Sächsische Caffenbillets mehrfach und wiederholt versucht worden. Namentlich find einige Gattungen derartiger Fälschungen zum Vorschein gekommen, welche zwar hinsichtlich ihrer technischen Ausführung den ächten Caffenbillets keineswegs gleichstehen, aber doch den letzteren ähnlich genug sind, daß ihre Unächtheit dem nicht darauf Achtenden leicht entgehen kann. Da nun deren Urheber bisher noch nicht mit Sicherheit haben entdeckt werden können, zu diesem Zweck aber die möglichst schnelle Ermittelung der jedesmaligen Ausgeber wünschenswerth ist, so findet sich das Finanz-Ministerium veranlaßt, den Empfängern von Papiergeld bei dessen Annahme hierdurch besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit anzuempfehlen und dieselben aufzufordern, etwa ver dächtig erscheinende BilletS zurückzuhalten und dies ungesäumt zur Kenntniß der Obrigkeit zu bringen, auch dabei die Umstände, unter welchen die Verausgabung erfolgt ist, anzuzeigen. Zugleich wird nochmals auf die im Gesetz vom 16. April 1840 H. 11 wegen Entdeckung der Urheber falscher Caffenbillets in Aussicht gestellten, nach Befinden von 25 bis 500 Thaler ansteigenden Belohnungen aufmerksam gemacht. Auf Grund der Bestimmung in H. 21 des Gesetzes vom 14. März 1851, die Angelegenheiten der Presse betreffend, werden die Zeitschriften hiermit veranlaßt, die vorliegende Bekanntmachung Behufs deren weiteren Verbrei- daselbst bezeichnten Herausgeber von tung in ihre Blätter aufzunehmen. Dresden, am 12. August 1852. Hleder Anlegung von Uübensucker-Fabriken. (Eingesendet.) Weil die Benutzung des Grund und Bodens nicht bloß für den Eigenthümer, sondern auch für die ganze Gesellschaft von größter Wichtigkeit ist, so möchte es nicht so ganz uninteressant sein, zu untersuchen, welche Gegend und welcher Boden qualitativ zum Zucker rübenbau sich eigne. Jeder Bodm hat seine besondere Beschaffen heit. Durch erfolgte Untersuchung und erlangte Kenntniß würde für das Ganze eine Verschwendung des Bodens umgangen — mag diese sogleich oder in der Folge durch Verschlechterung des Bodens selbst entstehen. DaS Erzeugniß hier ist zum allgemeinen Lebens- bedarf mehr untergeordnet, als wesentlich nothwendig: Zucker wird dadurch im Preise billiger, Brod theurer werden. Die Consmnrion einer Fabrik von 500 oiS 600 Acker entzieht dem Verkehr 6 bis SSS0 Scheffel Komz die mit dem letzteren zu gewinnenden 2 bis Züüv Schocke Stroh und da- in den Stoppeln wachsende GraS und Klee wird auch für das Vieh durch das auSgepreßte RaaS nicht ersetzt, weil da- Kraut abgeschnitten unk untergepflügt werden »uß, soll der Acker einen Ersatz für die Stoppeln einer darauf gebauten Getreideart erhalten. Für beabsichtigte Anlegung einer solchen Fabrik ist eS aber von ganz besonderem Interesse, eine sorg fältige Wahl de- Bodens — sowohl im Ganzen als Einzelnen — zu treffen, damit sich die Quantität der Rüben intensiv und extensiv darstellt. Hätten die Rüben in einer weniger paffenden Gegend mir 5 Procent weniger an Form oder Gehalt als in einer mehr dazu geeignete«, so könnten diese 5 Procent bei jener schon ein be deutende- Rechnung-deficit gegm diese nachzuweisen haben. Sollten auch mein« hier ausgesprochenen Ansichten (weil man in hiesiger Gegend noch nie davon ausgegangen ist) nicht allgemein bekannt sein oder nicht Anerkennung finden, weil sie nicht mit der jenigen Tiefe und Gründlichkeit — welche wohl dieser Gegenstand erfockert — entwickelt sind, so könnten sie doch dazu dienen, Andere darauf aufmerksam zu machen, und durch cheilweise Widerlegung und weitere Forschung in der Pflanzen- und Bodenkunde der Wahr heit näher zu kommen und allgemein brauchbare theoretisch-praktische oder theoretisch-technische Sätze aufzustellen. Finanz - Ministerium. Behr. Geuder. Wer eine chemische Fabrik etabliren — nach chemischer Technik ein neue- Product aus der Natur darstellen — will, für den muß in unserm Falle die erste Aufgabe die sein, zu untersuchen, ob sich der Boden in der gewählten Gegend chemisch und mechanisch dazu eignet, das heißt, ob sich der erforderliche Urstoff im Boden in Ueberfluß oder doch in hinreichender Maaße vorsindet und ob er eine der Natur der Rüben gemäße Behandlung zuläßt. Zucker besteht aus Kohlenstoff und Wasser, 0.12. H. 28. 0.10, nach Andem der wasserfreie Zucker 0. 12. H. 20. 0. 10. Die Fasern der Rübe bestehen aus fast gleichen Theilen Kohlenstoff und Waffer. Die Rübe vegetirt in Humus und Kohlenstoff haltendem Boden lange und stark, zieht vermöge ihrer Blätter stark Sauerstoff an, wodurch sie eben so stark den im Boden befindlichen Kohlenstoff oxydirt und in Kohlensäure verwandelt. Ist jedoch der Boden arm an organischen Stoffen, dann beendigt die Frucht ihr WachSthum zu schnell, die Blätter werden gelb und hören allmälig auf, mit der Lust zu reagiren. ^ Die Rübe zur Zuckerfabrikation soll ihren Gehalt an Kohlen säure — überhaupt ihre Intensität — ohne Düngung dem Boden entnehmen, soll deshalb tief in den Untergrund eindringen, indem derjenige Theil der Rübe, welcher in und über der obersten Acker krume mit der Luft in Verbindung steht, gehaltloser ist. Deshalb soll sogar der Untergrund mit der obern Ackerkrume gemischt sein, damit die verschiedenen Gase und Säuren, welche durch die Dün gung eingebracht sind, in ihrer extensiven Wirksamkeit mit der Lust beschränkt werden. Ein für die Rüben zur Auckersabrikation geeigneter Boden soll demnach in seinem Untergründe viele organische Theile enthalten, welche durch Reaction, d. h. durch Aubringung von Sauerstoff durch die Blätter, oxydirt und in Kohlensäure verwandelt werden können. Ein Sprichwort sagt: Wo nichts ist rc. Oder es soll ein an und für sich Kohlensäure enthaltender Boden sein, wo die Acker krume aus schwarzer, mehr leichter Erde besteht, damit — zumal nach dem Legen der Saamenkerne — der Boden nicht allzu bündig und bis auf den Grund felsenartig werde, welche- ohnedem schon ein Zeichen ist, daß wenig organische Theile vorhanden sind.
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