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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208246
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-24
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 2S7. Dienstag den 24. August. 1852. s Bekanntmachung, das Mutterkorn betreffend. Da nach eingegangenen Anzeigen im diesjährigen Roggen in vielen Theilen des Landes nicht unbeträchtliche Quan titäten Mutterkorn Vorkommen, so wird auf hohe Anordnung unter Verweisung aus die diesfalls in den General- Verordnungen vom 20. August 1704 und 14. September 1780 getroffenen Bestimmungen hiermit vor dem Gebrauche des vom Mutterkorne nicht gereinigten Getreides gewarnt, allen Landwirthen die größte Sorgfalt beim Reinigen des Getreides zur Pflicht gemacht und werden insbesondere folgende Bestimmungen zu genauester Nachachtung hiermit ein geschärft: 1) Getreide, welches nicht vom Mutterkorne frei ist, darf weder vermahlen oder verschroten, noch zum Backen, Brauen, Branntweinbrennen oder sonst zur Bereitung von Nahrungsmitteln verwendet werden. 2) Dergleichen Getreide darf ebensowenig, wie daraus gewonnenes Mehl, Gebäck oder sonst daraus hergestellte Nahrungsmittel auf den Markt oder sonst in die Stadt und zum Verkaufe, beziehentlich zum Vermahlen oder Verschroten gebracht werden. 3) Jode Zuwiderhandlung zieht außer der Eonsiscation des Getreides, Mehles oder der sonstigen durch Mutterkorn verdorbenen Nahrungsmittel eine Geldstrafe von 20 Lhalern, nach Befinden noch höhere Geld- oder verhältniß- mäßige Gefangmßstrafe nach sich. Außerdem machen wir auf Folgendes aufmerksam: Da- Reinigen des Getreides vom Mutterkorn geschieht durch Werfen deS Getreides vor dem Dreschen, Sieben durch kleinlöcherige Siebe, durch Abfledern oder durch Schwemmen im Wasser. Das ausgeschkedrne Mutterkorn ist auch als Viehfulter unverwendbar und schädlich und deshalb zu vernichten. Brod, worin Mutterkorn ist, macht sich durch einen bläulichen Schein auf dem Bruche und der Rinde und durch aschfarbiges Ansehen kenntlich. Der Leia aus Mehl, welches Mutterkorn enthält, bleibt kurz und bäckt nicht ordentlich aus. Da Gleiches bei nicht ganz gutem Sauerteig vorkommt, ist bei den Bäckern stets für kräftigen Sauerteig zu sorgen, um auS der Beschaffenheit des Brodes auf die Reinheit desselben mit Sicherheit schließen zu können. Leipzig, den 13. August 185,2. Der Math der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Geheimmittel. (S. Rr. 210 und 22L d. Bl.) Mit Recht können aber chronische Kranke, die durch ihre Hoff nung auf den Erfolg eines versuchten Geheimmittel- mindesten- einige erwartungsfrohe Tage oder Wochen gewannen, andererseits aber auch Reisende und fern von ärztlicher Hülfe Wohnende, die mit den vorerwähnten Büchern ihrer eigenen Ratlosigkeit abzu- hekfin fich gewöhnten, — mit Recht könnm diese fragen, waS man ihnen al- Ersatz zu bieten habe, wenn man den Glauben an die von ihnen bt-her für zuverlässig gehaltenen außerordentlichen HülfS- mtttel zur Erlangung oder Erhaltung ihrer Gesundheit zu erschüt tern versuchen wolle. Ersatz wünscht ein Jeder für dm Verlust wirklichen oder ver meintliche« Besitzet; — und in unfirm Falle darf ein Hinweis aus da- ersetzende Bessere um so weniger vorenthalten werden, je wich tiger derselbe für da- Wohl der Einzelnen wie für da- der Fami lie» ist. Nun, so verweisen wir die Elfteren unbedingt nur an den Rath bewährter Aerzte. Möge» immerhin chronische Kranke diesen Hin weis ftir „keinen" Ersatz halte«, wett dieser oder jener hochgeachtete Arzt ihnen Hülfe zu bringen nicht vevmochte. E- bleibt der am gegebene Weg dennoch de» einziae, sich vor Nachtheil zu schützen, wenn man der Gachlago »ach drreete» Vortheil nicht erlangen kann. M» HÜW man sich wohl, nach Art so vieler uagedmldiger und miß trauischer Patienten zu schnelle Besserung de- Befinden- zu vor langen, oder auf Laienrath mehrere Aerzte zugleich zu befragen, ohne Letztere davon eben so offen wie von allen für die KrankheitS- beurtheilung wichtigen Vorkommnissen in Kenntniß zu setzen. Kaum schadet Mangel an Offenheit irgendwo mehr als im Benehmen deS Kranken gegen seinen Arzt. — Jedermann bereist, daß «in Prozeß verloren werden müsse, sobald man seinem Rechtsanwalt ein un richtige- oder ungenügendes Bild der Sachlage gegeben, oder fich ohne sein Vorwisse» auf Anderer Rach vor Gericht ander- benimmt als er es gewünscht. Aber daS «ollen »och immer die Wenigsten einsehen, daß man in völlig gleicher Weise nur dann einen schnellen und sichern Erfolg vom ärztlichen Wirken zu hoffe« habe, wenn man über die Krankheitsursache» den Arzt nicht getäuscht hat und während der Eur auch nur des behandelnden Arzte- Rache allein und unbedingt folgt, oder ihn zu rechter Zeit über die Benutzung mittlerweile empfangenen fremden RatheS oder über Auzöchung eine- andorn Arzte- offen befragt. Jeder vielseitig gebildete und vorurtheil-freie Arzt wird solche Fragen gem und nach bestem Wisse» beantworten. Man scheue sich deshalb »ie, ihn sogar über die Anwendbarkeit eine- anempfoh- leiren GehetmmittelS oder über den gepriesene« Nutzen von Dingen zu befragen, die al- in ihrer Wirkungsweise zur Zeit noch irner- klärbar mit mehr oder minder gerechtem Mißtrauen betrachtet zu werden pflegen. Der Heilmittetvorrath in der Schatzkammer der Natur ist noch lange nicht erschöpft, und ein« vvrurcheil-ftetr Am-
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