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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520829
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-29
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1852
- Autor
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Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. -»S 242. Sonntag den 29. August. 1852. Bekanntmachung. Daö 19. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 73., Bekanntmachung, die Einziehung des U-bergangssteueramtes in Ullitz und der Ueberganasstrake von Los na» Plauen über Ullltz betreffend; vom 2. August 1852. 8 8 I p ^ ^ nr. /v., L>ecrer wegen sOegangung ves cnegulanvv sur vre ^parcazze zu ILwenstock; vom 9 August 1852 ist bei uns eingegangen und wird bis zum »2. September d. I. auf hiesigem Rathhause zur Kenntnisnahme öffentlich aushangen. ^ Leipzig, den 26. August 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. - Berger. Bekanntmachung. Längst bestehender Vorschrift zu Folge ist das Fahren «der den hiesigen Marktplatz innerhalb der Tage- rinnen, ausgenommen mit Markt- und Budenwagen, verboten. Wir bringen dieses Verbot mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung, daß wir Contraventionen unnachsicktlich mit Geld- oder Gefängnißstrase ahnden werden. Leipzig, den 21. Mai 1852 Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Srodlaxe. Entgegnung. (Ging.e sendet.) Der Einsender des Aufsatzes in Nr. 232 d. Bl., mit „Brod- tape" überschrieben, hat gewiß nur die Absicht gehabt, der Mensch heit nützlich zu sein, und den guten Willen desselben kann deshalb Niemand verkennen; aber die darin enthaltenen Jrrthümer zu be richtigen, wird derselbe als gerechter Mann gewiß eben so gern zulassen, als sie nur dadurch entstanden sein können, daß ihm wahrscheinlich eine genauere Sachkenntniß abging. Eine Verkleinerung der hiesigen Bäckertaxe wurde nicht allein durch den Wassermangel, welcher sich bei den Mühlen fühlbar macht, hervorgerufen, sondern hauptsächlich, durch die gestiegenen Getreidepreise schon früher, als es geschah, bedingt, und hätten wir noch so viele Dampfmühlen in der Nähe von Leipzig gehabt, so würde einer solchen Steigerung damit nicht entgegen gewirkt worden sein; denn wenn der Oekonom wenig oder gar kein Getreide zum Verkauf wegen der Emtearbeiten bringen kann, dann muß sich, trotz einer guten Emte, doch augenblicklicher Mangel einstellen und die Preise steigen bei der besten Aussicht. Auch ist eS bekannt genug, daß die Wasserkraft bei Mühlen billiger als Dampfkraft ist, und besonders in hiesiger Gegend, wo jede- Feuerungsmaterial viel kostet. Wollte nun auch die hiesige Commun mehrere Dampfmühlen bäum lassen, so würde dazu ein große- Capital erforderlich sein und durch bloßes Lohnmahlen einen schlechten Zinsfuß gewähren; die Behörde kann aber auch diese Werke nicht selbst verwalten lassen, muß sie daher verpachten, und die Miether werden durch «die Höhe de- Pachtzinses und Spesen darauf angewiesen sein, solche Zeiten, wo höhere- Mahlgeld bezahlt werden muß, auch mltzunehmen. Ebmso fehlt eS an Windmühlen in hiesiger Gegend nicht; sie sind aber auch wie jede andere Mühle einer Störung unterworfen und können schon vermöge ihrer geringen Leistungen keinen besondem Ausschlag geben. Daß sich in andern, weniger bevölkerten Städten als Leipzig ebenfalls Mangel an Getreide eingestellt hat, beweist der bedeutende Abzug von Mehl ab bier dahin; es sind daselbst auch Mühlen vorhanden, aber das Getreide ist noch theurer als hier, und des halb findet man es vortheilhafter, Mehl von hier zu beziehen. Läge die Steigerung an der geringen Zahl der hiesigen Mühlen, dann würde man von auswärts nicht Mehl von hier kaufen können, so aber stehen sich die hiesigen Müller, welche nach dem Gebirge verkaufen, gerade besser als diejenigen, die nach hier liefern, indem sie immer für den Centner 2>/2—5 Ngr. mehr erhalten. Die von dem Verfasser jenes Aufsatzes daran geknüpfte Betrach tung über die hiesigen Bäcker trägt nun aber geradezu das Gepräge einer ungerechten Gehässigkeit, und wer die obrigkeitlichen Einrich tungen nicht kennt, muß glauben, die Bäcker dürfen nur kommen, dann wird ihnen auch nach jedem Verlangen die Taxe sofort ver kleinert. Dem ist aber durchaus nicht so ; unsere einsichtsvolle Be hörde hält den Grundsatz streng aufrecht: „erst das Publicum zu schützen und dann die Bäcker," und es kommt nicht selten vor, daß die Getreide preise schon 14 Tage gestiegen sind und doch noch eine große Bäckertaxe beibehalten wird, dagegen im anderen Falle die Taxe sofort aber auch eine Vergrößerung erfährt. Eine Bitte an die Behörde, die Taxe wenigstens stet-' 14 Tage gleichmäßig beizubehalten, mag das Getreide nun inzwischen steigen oder fallen, dürfte von den Bäckern gewiß zu beachten sein; denn so wie jeder Kaufmann bei einem offenen Geschäft sich auf mindestens kurze Zeit von 14 Lagen ein zurichten hat, so muß es der Bäcker doch ganz besonders auch mit seinen Mehlvorräthen thun. Bei der jetzigen Sachlage kann der selbe aber niemals einen Vortheil davon ziehen, sondern sich im günstigsten Falle nur schon vor Verlust beim Einkauf schützen. Nach der vorletzten Taxe konnte der Bäcker au- dem Centner Roggen mehl, welcher ihm in solcher Qualität, wie er nur hier verwenden
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