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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185210045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-10
- Tag1852-10-04
- Monat1852-10
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1852
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und Anzeiger. ^ 278. Montag den 4. Oktober. 1852. Bekanntmachung. Das in der Rosenthalgaffe allhier zwischen dem Jäger'schen Grundstücke und der Augenheilanstalt befindliche, daS vormalige Försterhaus nebst Garten, so wie die ehedem zum Rosenthalthore gehörigen Gebäude umfassende Areal, soll im Ganzen oder nach Befinden in zwei Parzellen meistbietend verkauft werden. Kauflustige haben sich dazu den SV. Oktober d. I. Bormittags um 1v Uhr bei der RathSstube Hierselbst einzusinden und ihre Gebote zu thun. Die Kaufsbedingunaen sind von jetzt an daselbst einzusehen. Leipzig, den 25. September 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schutz der Sing- und Anseclenvögel. Die Leser d. Bl. werden sich noch erinnem, daß sich vor einiger Zeit einige Menschen- und Thierfreunde lebhaft mit der in der Überschrift ausgedrückter» Frage beschäftigten; auch ist eS nicht un bekannt geblieben, daß man ein besonderes Gesuch an das hohe Ministerium des Innern abgehen ließ. In Folge dieses Gesuchs ist die nachstehende Verordnung deS hohen Ministern des Cultus und öffentliche Unterrichts in Nr. 78 der Kirchen- und Schul- blätter erschienen, welche wir zum Erweise dessen zur Kenntniß unserer Leser bringen, daß die hohen Regierungsbehörden stets be reit find, wirklichen Uebelständen Adhülfe zu verschaffen. Zugleich ist eS unsere Abficht, denkende Menschen auf die Sache selbst noch mals aufmerksam zu machen und sie zu bitten, dafür besorgt zu sein, daß unser in der nachstehenden Verordnung ausgedruckter Wunsch in ihren Kreisen zur Erfüllung kommt. Die fragliche Verordnung aber ist die: Verordnung des Ministern des Cultus und öffentlichen UnterrichtS an sämmtliche evangelische Geistliche und Lehrer des Königreichs Sachsen, den Schutz der Sing- und Jnsectenvögel gegen das Fangen und die Vernichtung derselben betr. In der Verordnung des Ministerii de- Jnnem vom 28. Juni d. I., „Einige Abänderungen und Zusätze zu der wegen Ausübung der Jagd unterm 13. Mai 1851 ergangenen Verordnung betreffend" (Gesetz-, und.Verordnungsblatt von 1852 S. 337 rc.), ist im 11. tz.^das Zerstören der Rester, das AuSnehmen der Eier oder Jungen für alle Arten von Vögeln, mit Ausnahme der größeren Raubvögel, ausdrücklich untersagt worden. Neuerdings hat istne Anzahl achtbarer Bürger Leipzig- bei dem nurgedachten Ministerium besondere Anträge zum Schutze der Sing- und Jnsectenvögel gegen da- Einfangen und die Vernichtung der selben gestellt, wovon dem Unterzeichneten Ministerium Mittheilung gemacht worden ist. ^ Man hat nun zwar zu den Geistlichen und Schullehrern Sachsen- das Vertrauen, daß sie schon bisher jede Gelegenheit, die sich ihnen darbot, werden benutzt haben, um bei der Schuljugend de- Landes die Scheu vor dem gerügten Frevel zu wecken und zu beleben. Indes benutzt man diese Veranlassung, denselben die öftere Hin weisung auf das Unsittliche und polizeilich Strafbare dieses Frevels nicht nur überhaupt, sondem insonderheit beim Schulunterricht hiermit zur Pflicht machen. Dresden, am 18. September 1852. Ministerium de- CultuS und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister: vr. Hübel. ^ Schre-er. U öhrwasser! Wann wird denn endlich einmal die Zeit kommen, wo sich die äußeren Stadttheile de- RöhrwasserS erfreuen werden! Es scheint fast unglaublich, daß in Leipzig nur der kleinste Theil der Be völkerung in der innersten Stadt Röhrwaffer besitzt, während der in der äußeren Stadt wohnende, bei weitem größere Theil der Einwohner solches entbehren muß, und ihm somit nicht nur ein zum Lebensbedarf, namentlich zum Waschen und Kochen, ganz unentbehrliches, sondern auch bei Feuersgefahr dringend nothwen- diges Material entzogen bleibt. Bei den fortwährenden Erweite rungen der Vorstädte ist es unumgänglich nöthig, die Legung von Rohrwasserleitungen vor allen andern Dlvgen ln Angriff zu neh men, und wird die gerechte Bitte darum gewiß nicht unerhört verhallen! —— . Nachschrift. Bei der Veröffentlichung des vorstehenden, gewiß gerechtfertigten Wunsches können wir nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß es jetzt bei der Unvollständigkeit der vorhandenen Wasserkunst, wie man uns versichert hat, ganz unmöglich ist, die ausgesprochene Bitte für die Vorstädter zu erfüllen, und daß es nutzlos ist, die Behörde um etwas zu ersuchen, was sie bei dem besten Willen nicht erfüllen kann. Die Sache muß, soll allen Wünschen entsprochen werden können, anders angegriffen werden, und machen wir darauf aufmerksam, was einer unserer geehrten Correspondenten vor einiger Zeit mit besonderer Rücksichtnahme auf die Wasserversorgungsanstalten in amerikanischen Städten durch diese Blätter zur Kenntniß des Publi cum- brachte. Soll dem Bedarfs der ganzen Stadt in ausreichen der Art für jetzt und die Zukunft entsprochen werden können, so ist eS vor Allem erforderlich, daß man eine ganz andere Einrichtung trifft, daß man vorzugsweise an die Anlegung eine- großen Wasser- Reservoirs denkt, von welchem aus eS möglich wird, die ganze Stadt versorgen zu können. Daß eiue andere Röhrenleitung er folge — dadurch kan» dem Uebelstande nicht abgeholfen werden ; denn was hilft uns diese ohne Wasser, und diese- kann jetzt nicht gegeben werden. Wir haben diese kurze Bemerkung darum beige fügt, um die Behörde gegen den Vorwurf zu schützen, sie wolle billige Wünsche nicht erfüllen. Im vorliegenden Falle kann sie wirklich nicht. — Theilweise Abhülfe, wie sie einigen Gaffen durch den Abfall aus Fontaine», die angeblich auf dem AugustuSplatze angelegt werden sollen, gewährt werden soll, kann nicht geeignet sein, das Publicum im Allgemeinen zu befriedigen. Wir meinen, daß die Sache, ohne weitere Geldversplitterung im Kleinen, groß angegriffen werden muß, zumal auch in der eigentlichen Stadt die Klagen über unzureichende Wasserversorgung vielfache sind, gleichwohl aber die ganze Einwohnerschaft ein Recht hat, um ausreichende Versoraung mit Wasser, als eines ganz unentbehrlichen Mittel- zum Leben und zu Betreibung der Gewerbe, zu bittm. Die Redact.
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