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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.10.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-10-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185210240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521024
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-10
- Tag1852-10-24
- Monat1852-10
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.10.1852
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Leipziger und Anzeiger. ^ 298. Sonntag den 24. Oktober. s» Verhandlungen der Stadtverordneten am 2V. Oktober 1852. Nach mehrwöchentlicher, durch die Messe hervorgerufener Unter brechung versammelte sich heute das Collegium wieder zu einer Sitzung, welche in üblicher Weise mit dem Vortrage der in der Zwischenzeit eingegangenen Berathungsgegenstände eröffnet wurde. Eine Mittheilung des Raths, betreffend die Ablösung mehrerer auf dem Rittergute Grasdorf mit Portitz und Cradefeld haftender Reallasten erschien zur sofortigen Beschlußnahme geeignet. Diese Gefälle bestehen in: 49 Garben Korn jährlich-an den Schullehrer in Portitz, 2 Thlr. 4 Gr. 6 Pf. jährlich an den Pfarrer in Taucha, 15 Ackermaaß ----- 1 Schffi. 9 Mtz. Korn und eben so viel Hafer jährlich an denselben, 9 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. jährlich an den Dia- conuS zu Taucha, 4 Ngr. 5 Pf. jährlich an denselben wegen der Schäferei und 1 Mäßchen Korn, alt Leipziger Maaß, jährlich an den Cantor zu Taucha. Der Rath beabsichtigt, diese Gefälle ver gleichsweise und soweit sie aus Getreide bestehen, dergestalt abzu lösen, daß für eine Garbe Kom 2 Ngr. gewährt, im Uebrigen aber das Getreide nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Febr. 1851 berechnet und die Rente an die Landrentenbank überwiesen werdex soll. Das Collegium gab zu dieser Ablösung einhellig seine Zustim mung, beschloß auch, bei der vom Rath angezeigten Ernennung des DiaconuS LI. Tempel zum Archidiaconus und des Pastors zu St. Jacob, LI. Gräfe zum DiaconuS an der Nicolaikirche, davon, daß die Ernannten eine besondere Probepredigt halten, adzusehen. Die übrige Erklärung über Lehre, Leben und Wandel der Desig naten wird Ln nächster Plenarsitzung erfolgen. Zur Tagesordnung übergehend trug St.-V. Kramermeister Poppe da- Gutachten der Deputationen zum Finanz - und Bau wesen vor über eine Eingabe mehrerer hiesiger Bürger, in welcher dieselben die Bevorwortung einer an den Rath wegen Verlegung der äußern Thore gerichteten Zuschrift nachsuchen. Die Deputationen empfahlen, beim Stadtrath zu beantragen, daß derselbe bei Ausstellung des Budgets für das nächste Jahr auf die rechtzeitige Inangriffnahme der Hinaustegung der Thore Be dacht nehme. Man trat diesem Anträge einstimmig bei. Derselbe Referent berichtete sodann über den Beschluß deS RathS, dm mit dem Buchdruckereibesitzer Polz über das Verlagsrecht des Leipziger Anzeigers bestehenden Pachtcontract unter den bisherigen Bedingungen bis Ende 1857 fortzusetzen. Der bisher gezahlte, im Wege der Licitation erlangte jährliche Pachtzins beträgt 2515 Thlr. Die Deputation empfahl dem Rathsbeschlusse beizutreten, was ein stimmig geschah. Es folgte ein vom St.-V. Wi lisch vorgetragener Bericht der Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über bas bei Prüfung der Aufnahmegesuche in die Freischulen künftig etnzufchlaaende Verfahren. Die Stadtverordneten hatten beantragt, daß die Berichte der Mitglieder deS Collegiums über die von ihnen geprüften Auftmhme- gesuche in Zukunft der Schuldeputation deS Raths, welcher noch einige Mitglieder des Collegiums mit Stimmrecht beizugebm wären, unmittelbar erstattet werden sollten. Den ersten Theil dieses Vorschlags hat der Stadtrath ange nommen. Die Zuziehung von Mitgliedern deS Collegiums mit Stimmrecht aber erachtete derselbe mit den Bestimmungen der Städteordnung nicht vereinbar. Obgleich nun die Deputation letz tere Ansicht nicht zu theilen vermochte, so schlug sie doch vor, die sonach festgestellte Modalität, welche immer noch zweckmäßiger als das frühere Verfahren erscheint, unter der Bedingung anzunehmen, daß der Rath das Resultat seiner Entscheidung über die Aufnahme gesuche dem Collegium jedesmal ausführlich mittheile. Das Plenum stimmte diesem Gutachten gegen 1 Stimme bei. Durch denselben Referenten kam ein weiteres Gutachten der Kirchen- und Schuldeputation zum Vortrage über ») die Errichtung zweier Parallelklassen zur vereinigten Raths und Wendlerschen Freischule im alten Freischulgebäude, b) die Pensionirung des Lehrers LI. Kothe an der bisherigen Wendlerschen Schule mit 300 Thlr. jährlich und e) die Erhöhung des Gehalts mehrerer Fachlehrer an der ver einigten Raths- und Wendlerschen Freischule. , Der Beschluß unter ») ist in Berücksichtigung des vom Colle gium ausgesprochenen Wunsches gefaßt worden, daß bei Sonderung der aus der Rathsfreischule der III. Bürgerschule zuzuweisenden Kinder mit möglichster Schonung verfahren werde. Es sollen dem nach in diesen Parallelklassen die Kinder Unterricht erhalten, welche in der auf eine Normalzahl beschränkten Raths - und Wendlerschen Schule keine Aufnahme finden konnten, gleichwohl auch fernerhin der Wohlthat des freien Schulunterricht- nicht beraubt werden sollen. Die Parallelklassen, in denen die bisherigen Lehrer an der Wendler schen Schule, I)r. Bornemann und Weise Unterricht ertheilen werden, kommen seiner Zeit wieder in Wegfall, und mit Rücksicht darauf beantragte die Deputation, der Rath möge darauf Bedacht nehmen, daß mit Aufhebung dieser Classen die Zahl der etatmäßi gen Lehrer an der vereinigten Raths- und Wendlerschen Freischule, welche gegenwärtig um zwei zu vermehren sein wird, wieder ver ringert werde. Mit diesem Anträge genehmigte das Collegium die Errichtung der Parallelclassen. Dasselbe ertheilte auch zu der Pensionirung deS LIsA. Kothe seine Zustimmung. Durch die Vereinigung der Raths- und Wendlerschen Freischule hat sich auch die Zahl der von den Fachlehrern zu ertheilenden Unterrichtsstunden vermehrt, und der Rath hat deshalb beschlösse^, den Aeichnenlehrern Richter und Günther für je eine Stunde wö chentlich mehr zu ertheilenden Unterrichts eine jährliche Aulaae von 15 Thlr. und dem Gesangslehrer Langer für zwei Stunden wöchent lich mehr zu ertheilenden Unterrichts eine Gehaltserhöhung von 30 Thlr. so lange zu gewähren, als diese vermehrte AmtSthätlgkeit dauert. Die Deputation empfahl auch hierzu unter dem vom Rache gemachten Vorbehalte Zustimmung zu ertheilen. Dies geschah ein stimmig. Das Collegium beschloß hierauf auf Antrag der Schul- und Stiftungsdeputation, die Rechnungen der Rathssreischule auf die Jahre 1848, 1849 und 1850, der Weidmannschen Stiftung auf die Jahre 1849/50 und 1850/51, der Grafischen Stiftung auf die Jahre 1849 —1851 und des Almosenamts auf die Jahre 1848, 1849 und 1850 zu justificiren, bezüglich der letztgedachten Rech nungen aber zugleich die Erledigung der bei Prüfung der früheren Rechnungen gezogenen, im Recommunicate vom 24. Decbr. 184S enthaltenen Erinnerungen beim Rache zu beantragen. Endlich trug St.-Ä. Wi lisch ein Gutachten derselbm Depu tation über den Verkauf einer, im Naunhofer Walde gelegenen, dem JohannlShoSpitale gehörigen Wiese vor.
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