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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.11.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185211027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-02
- Monat1852-11
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.11.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 307. Dienstag den 2. November. 1852. '«MSiSaMSSSSSWSSSMSSSSSSSSSSSSSiSSS»«»»»»-— Bekanntmachung. Von und mit dem 7. November d. I. bis mit dem Sonntage Judica deS nächsten Jahres wird der FrühgotteS- dienst au Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Lhomä und St. Nicolai, so wie in der PeterSkirche und Jacobshospitaltirche um 8'/, Uhr, in der Neukirche aber um 9 Uhr seinen Anfang nehmen. Der übrige Gottesdienst erleidet jedoch dadurch keine Aenderung. / . Leipzig, den 20. Oktober 1852. Die Kirche«-Inspektion z« Leipzig. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig, vr. Großmann. Loch. Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Lurusgegenständen zum hiesigen Stadtschulden - Tilgungsfonds zu entrichtenden Abgaben sind aus den jetzigen November - Termin ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne aller? Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der noch auf frühere Termine außenstehenden Reste hierdurch in Erinnerung zu brmge«, indem unterbleibenden Falls gegen die Restanten nunmehr die vorgeschriebenen ereeutivischen Maaßregeln in Anwendung kommen müßten. Leipzig, den 1. November 1852. Der Skwth der Stadt Leipzig. Koch. Handwerkerklagen. (Gingesendet.) Nur wenige Worte zu dem in Nr. 302 enthaltenen Aufsatze unter der Ueberschrift: „Handwerkerwesen." Der Schwerpunkt der darin ausgesprochenen Klagen liegt in den Worten: „Möchte man doch bedenken, daß die jetzige, in allen Gewerben starke Concurrenz die Preise so gedrückt hat, daß der Handwerker, um sich seine Kund schaft zu erhalten, schon sehr billig arbeiten muß, auch deshalb seine Schuldner nicht so dringend zu mahnen wagt, und sich lieber die größten Entbehrungen auferlegt, um nur immer als rechtlicher Mann bestehen zu können." Dann folgt eine sehr charakteristische Klage darüber, daß man den Handwerker drücke, indem man ihm die zu seiner Arbeit nöthigen Materialien liefere, um ihm einen „vielleicht" ganz bescheidenen Nutzen davon zu entziehen, und ihn „somit" auf den Stand eines gewöhnlichen Tagelöhners heruntersetze. Die sich durch den ganzen Artikel ziehende Beschwerde über säumige Bezahlung der Handwerkerschulden schließt mit einem, entweder nicht ernstlich gemeinten, oder doch nur flüchtig überlegten Vorschläge zu einer Schulden-EintreibungS-, oder, wie sie der Verfasser nennt, Hand werker - Credit - Anstatt. Daß die Professionisten zuweilen, vielleicht oft, aber gewiß nicht immer, auf ihre Bezahlung warten müssen, ist leider wahr, und es macht dies namentlich ihre Etablirung schwierig, indem unter diesen Umständen die Einnahmen des ersten Jahres nur spärlich sind und daher auf Mittel Bedacht aenommen werden muß, um diesen Ausfall zu decken, damit das Geschäft nicht gleich mit Schulden, Sargen und Noth beginne. Wird aber diese Rücksicht bei den meisten Etablissement- genommen? Nein, sondern der junge Anfänger sucht sich sogleich seinerseits Credit zu verschaffen, und treibt es, Anderen gegenüber, edm so, wie es sein Kunde ihm gegenüber macht, d. h. er läßt mit der Bezahlung auf sich wart«. U-berhaupt, gegen ws« ist denn eigentlich die Klage der Handwerker «egm säumiger Zahlung gerichtet? Der größte Theil ihrer Kundschaft besteht ja wiederum aus Handwerkern! Die Kaufmannschaft hätte vielleicht noch mehr Grund, über säumige Zahler aus der Mitte der Profes sionisten zu klagen! Rentiers, Geistliche, Staats- und Gemeinde beamte werden hier in der Hauptsache den Au-schlag nicht geben, und wahrscheinlich die promptesten Zahler in ihrer Mitte haben. Das heutzutage im allgemeinen das häusliche Derangement, d. h. die Unordnung im Finanzwesen der HauSvä'ter, mehr überhand genommen hat, ist wohl wahr, aber im geringsten nicht zu ver-' wundern. Man vergleiche einmal Tracht, angewöhnte Bedürfnisse, WohnuugS- und Gewerbslocalitäten, Möblement, Wirthschafts- bedarf und Vergnügungsluft der Jetztzeit mit den Sitten vor nur 25 bis 80 Jahren, und berechne die Millionen Thaler, welche all jährlich nur in Leipzig für dergleichen jetzt mehr ausgegeben werden, wie sonst! Es langt nicht mehr zu, es kann aber auch nicht mehr zulangen! Man wundert sich nicht, wo es hinkommt, sondern nur, wo eS noch herkommt! Aber hiervon machen die Mitglieder deS Handwerkerstandes keine Ausnahme. Wie wenige giebt es noch, die genügsam und anspruchslos sind und eben so ihre Kinder er ziehe« ! — Das Publicum soll bedenken, daß durch Concurrenz die Preise gedrückt sind? Die Concurrenz ist freilich gewachsen, nament lich weil die Sucht der unteren Stände, sich in die höheren einzu- drLngen, immer mehr überhand genommen hat, so daß es jetzt trotz der bedeutenden Vermehrung der Bevölkerung im unteren Arbeiter stande au hinlänglichen Kräften sehr fehlt. Von gedrückten Preisen aber läßt sich demungeachtet — mit Ausnahme der Gewerbe, mit deren Arbeit Maschinen concurrkren — nichts verspüren, und bei Vergleichung der jetzt einlausenden Rechnungen der Herren Schneider, Schuhmacher, Tischler, Schlosser, Klempner», s. w. mit Rechnungen «nd früherer Zeit weiß man oft nicht, ob man seinen Ohren trauen soll, wenn über gedrückte Preise geschrieen wird! Dergleichen ge pfefferte Rechnungen erhält übrigens in ganz gleicher Art derjenige Kunde, von dem bekannt ist, daß er sofort zahlt, wie derjenige.
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