Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185211090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-09
- Monat1852-11
- Jahr1852
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1852
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Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. ^ SI4. Dienstag den 9. November. 1852. «V Bekanntmachung. Es ist bereits mehrfach, zuletzt durch unsere Bekanntmachung vom 9. October 1848 (Anzeiger vom Jahre 1848, Nr. 290) vor der Anwendung der arscnik- oder essigsaures Kupfer-Oxyd enthaltenden grünen Farben, welche unter dem Namen des Schweinfurter, Englischen, Mineral-, Leipziger, Neuschwedisch- oder Laub-Grün Vorkommen, zum Anstreichen und Malen der Wände oder zur Tapetenfabrikation unter Hinweisung auf deren schädliche Einwirkung aus die Gesundheit gewarnt worden. Gegenwärtig haben wir gegen die Verwendung mit derartigem Grün gefärbten Papieres zu Tabakspaketen polizeilich einzuschreiten gehabt und nehmen hiervon Veranlassung, nicht allein obgedachte Bekanntmachung hierdurch zu strengster Nachachtung einzuschärfen, sondern auch die Verwendung besagten Papieres zu Tabakspaketen oder überhaupt zu Um schlagen für Maaren aller Art hiermit zu verbieten. Jede Verwendung besagter Farben zu Tapeten oder zum Anstreichen und Färben der Wände, so wie der Verkauf oder Vertrieb damit gefärbter Tapeten oder Papiere, ingleichen die Verwendung der letzteren zu Warenumschlägen oder sonst in einer Weise, wodurch die erwähnten Farbestoffe gefahrbringend in den Verkehr gesetzt werden können, hat unnach- sichtliche Geld- oder Gesängnißstrafe zur Folge. Wir erwarten um. so gewisser genaueste Nachachtung, da, namentlich bei Kindern, auch eine geringe Quantität einer Farbe, welche je nach den verschiedenen Sorten 15 bis 75 Procent arsenige Säure und freien weißen Arsenik enthält, die nachtheiligsten, ja selbst tödtliche Folgen herbeizuführen im Stande ist. Leipzig, den 4. November 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißnrr. " Bekanntmachung. In Gemäßheit der Stipendiaten-Ordnung vom 15. September 1848 wird dmjenigen Herren Studirenden, welche um ein von der Collatur de- Königlichen Hohen Ministern des CultuS und öffentlichen Unterrichts abhängiges Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre dieSfallsigen Gesuche, welchen die tz. 2 obgedachter Stipendiaten-Ordnung sud a. bis k. specifi- cirten Unterlagen beizufügen sind, vom 18. Oktober bis zum 18. November 18S2 bei dem Famulus der Ephorie (Universitäts-Quästor Krause auf der Expedition des Universitäts-Gerichts) einzureichen haben. Später eingehende Gesuche können nicht angenommen und beachtet werden. Die Namen derjenigen Herren Studirenden, welche bereits in früheren Semestern um Verleihung eines dergleichen Stipendium- nachgesucht haben, aber noch nicht berücksichtiget worden, werden in dem Verzeichnisse der Bewerber fortgeführt und ist aus diesem Grunde ein wiederholtes Anhalten nicht erforderlich. Uebriaens wird auf die an dem inneren und äußeren schwarzen Brete und Ln dem Convicte befindlichen Anschläge verwiesen. Leipzig, den 18. October 1852. Die Gphoren der Königlichen Stipendiaten das. Von den Stipendien für Studirende der Medicin, deren Collatur der medicinischen Facultät zusteht, sind dermalen folgende vacant: a) die drei von vr. Augustin Friedrich Walther, weiland Hofrath und Professor der Therapie, auch Collegiaten des kleinen Fürsten-Collegii allhier gestifteten Stipendien L 100 «ss auf drei Jahre; d) zwei der von Vr. Samuel Theobor Ouellrualtz, weiland Professor der Therapie und Collegiaten de- großen Fürsten-Collegii Hieselbst gestifteten Stipendien ä. 70 und reip. 69 «ss auf drei Jahre; o) drei der von Nahel Amalien Augusten verw. Appellatkonsräthin vr. Trier geb. Beyer fundirten Stipendien - 50 «ss auf drei Jahre; ä) zwei von öl. Franz August KuaupS, ehemaligem VeSperprediger an der UniversitätSkirche Hieselbst, ftmdirte Sti pendien L 50 «ss auf ein Jahr; e) da- von vr. Michael Gttmüller errichtete Stipendium L 16 auf 3 bis 4 Jahre; k) das von vr. Johann Friedrich Schnedelbach und dessen Ehegattin Johanne Elisabeth geb. Audrä ge stiftete Stipendium 4 12 zunächst für einm Ltuäiosus meaivinL» au- der Schnedelbach'schen Familie, in dessen Er mangelung für einen bedürftigen 8tuäio3N8 rnockieinse, daß er die medicinischen Demonstrationen im hiesigen Jacobs hospitale anhöre. Es werden daher alle bedürftigen Studirenden der Medicin, welche sich um diese Beneficien zu bewerben gesonnen sind, veranlaßt, ihre dieSfallsigen Gesuche sammt den nach der Stipmdiaten-Ordnung dazu erforderlichen Zeugnissen bis zum 22. November d. I. in der Umversitäts-Canzlei bei dem Actuar unserer Facultät etnzureichen und so weit sie für perception-fähig erkannt werben . . ^ ' den 8. Deeember d. I. zur gewöhnlichen Prüfung in dem PrüftmgSsaale dir Facultät Nachmittag- um 2 Uhr sich einzufinden. lhr sich einzufinden. Die medictuische Facultät daselbst. Vr. Jorg, v. g. Decan.
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