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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.11.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-11-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185211161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-16
- Monat1852-11
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.11.1852
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Leipziger Tageblatt ^ S2I. und Anzeiger. Dienstag den 16. November. 1852. Bekanntmachung. Mit dem heutigen Tage geht zufolge zwischen den Unterzeichneten Behörden getroffener, von der König!. Kreis- Direction genehmigter Uebereinkunst die Verwaltung der zeither dem Rathslandgerichte zuständigen Wohlfahrt-- und Sicherheitspolizei über die gesammte Pfaffen- und Petscher Mark auf den Rath und das Polizeiamst der Stadt Leipzig über. Wir bringen dies zur Nachachtung der Betheiligten hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 1k». November 1852. Der Rath und das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Das Rathslandgericbt daselbst. —— Koch. Stengel. Stimme!. Morgen Mittwoch den 17. November ». Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten der Deputationen zum Localstatut und zum Polizeiamte, das in Aufnahmesachen künftig ein- juschlagende Verfahren betreffend. 2) Gutachten der Deputation zum Localstatut, , ») die Entschädigung der Pastoren an den beiden Hauptkirchen wegen der durch das Begräbnißregulativ in Wegfall gebrachten Leichenpredigten, b) die Regulirung des Gehaltes der Einnehmer- und Assistentenstelle bei der Grundsteuer-Einnahme betreffend. Städtisches. Es geschieht zur Verbesserung der öffentlichen Plätze und Wege in unserer Stadt so viel, daß wir gar w-hl mit der Umsicht der Gemeindebehörden zufrieden sein können. Daß eS dabei immer noch Mancherlei zu wünschen geben wird, wer könnte daran bei der allgemeinen Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge zweifeln! Wenn eS aber Einrichtungen giebt, welche dem öffentlichen Ver kehre geradezu Gefahr bringen, dann ist eS nicht bloS erlaubt, sondern vollständig gerechtfertigt, wenn man die bescheidene Bitte um Abstellung derselben ausspricht. Wir meinen die schon oft erwähnten Eingänge in die Keller von der Gaffe aus. Einsender diese- ist Zeuge gewesen, daß an einem Abende zwei Fälle sich ereigneten, welche für die Betroffenen sehr gefährlich hätten ab- laustn können. Wenn nun einmal die fraglichen Eingänge au- vielleicht gegründeten Ursachen nicht ganz abgeworfen werden Annen, so wäre doch zweierlei billig zu verlangen, nämlich ersten-, daß alle derartige Eingänge in ganz gleicher Art mit Eisengittern in der Höhe von wenigstens 2 Ellen verwahrt, und zweiten- de- Abend- von beiden Seiten hinreichend beleuchtet würden. Seit wir die schöne Einrichtung der Trottoir- haben und daher die Fußgänger dahin sich wenden, sind di- Kellereingänge gefähr licher geworden al« sonst. Daß aber die fraglichen Eingänge so verschieden und die an denselben angebrachte Verwahrung von ungleicher Höhe und Art ist, da- bringt die größere Gefahr. Hierzu kommt, daß manche Keller nur »v gewissen Zeiten offen sind und daher auch der mit den Oerttichölten der Stadt bekannteste Einwohner sich nicht genug vorsehen kann, weil er nicht im Stande ist, dir Beschaffenheit der so vielen Eingänge sich zu merken. Wer die Beqnemlichkeit de- Einganges in dm Keller von der Gaffe an- habe» »eck »o» de« Fronte seim- Hause- nicht so viel Platz heraeben will, das der Eingang in den Keller auch von der Gaff« «U-, tz»ch ad« innerhalb der Hau-fronte selbst hergestellt ««den L«m, «eck gar »obl zu bewerkstelligen sein dürste, der muß znr Gichecheit de- größeren Publicum- verpflichtet sein, eine hinlänglich sicherstellende Verwahrung nach polizeilicher Vorschrift anzubringen und diese überdie- bei Nacht gehörig zu beleuchten. Daß wir in Leipzig die Keller in der Art benutzen können, wie es bei uns geschieht, ist gerade ein Vorzug unserer Stadt, und gehl unsere Meinung nicht dahin, daß man die Eingänge von der Straße aus geradezu schließen lassen solle, vielmehr haben wir zur Beibehaltung der jetzigen Einrichtung obigen vermittelnden Vor schlag gemacht. Bei einzelnen Kellern ist wenigstens der erste Theii unsere- Vorschlag- bereit- erfüllt, z. B. an einem Kellereingange in der Hainstraße; warum sollte dies nicht überall möglich sein! Nur um unserm Satz noch näher zu beweisen, kommen wir auf die Eingangs erwähnten zwei Fälle wieder zurück. Neben dem Eingänge in den Tuchladen Herrn Eckerts, Markt Nr. 16, befindet sich ein schmaler, meist ganz unerleuchteter Keller eingang, und besteht die Verwahrung von der Seite nur darin, daß die halben Thurm aufgeschlaam sind und so zugleich die Barriere bilden. Die Hälfte dieser Thüre ist etwa 1/2 oder höchsten- 3/4 Elle hoch, wenn sie in die Höhe steht. Hier war eS, wo an jenem Abende ein junger Mann, der ein kleines Packet trug, von mehreren Begegnenden gedrängt (weil diese wieder zwei Droschken auSweichen mußten), an den kleinen Laden anstieß, stolperte und mit halbem Leibe in den Keller stürzte, sich aber noch mit dem einen Fuße hielt, daß er nicht völlig in den Keller fiel. Ihm wurde natürlich von den Anwesenden sofort Hülfe geleistet und er kam mit dem Schrecke und einigen Quetschungen weg. Der zweite Fall ereignete sich in der Grimma'schen Straße, wo ein Mann in einen Keller siel, weil der Eingang dahin nicht erleuchtet war. Und so ließen sich im Jahre gewiß mehr als hun dert Fälle ähnlicher und schlimmerer Art aufzählen. Warum aber, wenn eS so leicht geht, nicht helfen? Da-, wa- wir verlangen, kann polizeilich verlangt und erzwungen werden. Diese wenigen Worte sind in der wohlgemeinten Absicht nieder- geschrteben, daß endlich dm vtelm gerechten Mage», und zwar gleichmäßig abgeholfen werden möchte. Wollte man uu-, worauf wir schließlich noch kommni, Anhalten, daß durch solche feststehende Gitter die Passage in der Nacht, oder überhaupt, wenn
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