Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 322. Mittwoch den 17. November. 1852. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom 20. bis 29. dieses Monats einzureichenden Hausbewohner-Verzeichnisse. Aus den zum Behuf der Revision des Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Katasters zeither alljährlich eingereichten Hausbewohner-Verzeichnissen ist zum öftern mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß die in den von uns deshalb erlassenen und jedem Hausbesitzer oder Administrator gehörig behändigten Patenten enthaltenen Vorschriften in manchen Fällen gar nicht oder doch nur sehr unvollständig beobachtet worden, in Folge dessen aber in manchen Hausbewohner-Verzeichnissen nicht nur mitunter sehr unvollständige, sondern sogar unrichtige Angaben vorgekommen sind, insonderheit von Hand lungsprinzipalen und anderen Gewerbetreibenden die nach h. 4 des Patents zu bewirkende namentliche Auf zeichnung ihrer sämmtlichen Handlungs- und Gewerbsgehülfen unterblieben, und von denselben erst auf besondere Aufforderung nachgetragen, dadurch aber das binnen einer bestimmten sehr beengten Frist zu vollendende Revisionsgeschäft ungemein erschwert worden ist. Daher werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, die wegen Fertigung der diesjährigen Hausbewohner-Verzeichnisse in dem von uns unterm 6. dieses Monats erlassenen Patente enthaltenen Vor schriften nicht nur selbst durchgängig genau zu beobachten, sondern auch ihre Miethleute unter Mittheilung des gedachten Patents dazu zu veranlassen, da außerdem bei Nichtbefolgung dieser Vorschriften die im 8., 9. und 10. h. des erwähnten Patents angedrohten Nachtheile und Unannehmlichkeiten gegen die Betheiligten nothwendig eintreten müßten. Leipzig, am 8. November 1852. Der Raty der Stadt Leipzig. - . . ' Koch Bekann tmachung. Es ist bereits mehrfach, zuletzt durch unsere Bekanntmachung vom 9. Octobcr 1848 (Anzeiger vom Jahre 1848, Nr. 29V) vor der Anwendung der arsenik- oder essigsaures Kupfer-Oxyd enthaltenden grünen Farben, welche unter dem Namen des Schweinfurter, Englischen, Mineral-, Leipziger, Neuschwedisch- oder Laub-Grün Vorkommen, zum Anstreichen und Malen der Wände oder zur Tapetenfabrikation unter Hinweisung auf deren schädliche Einwirkung auf die Gesundheit gewarnt worden. Gegenwärtig haben wir gegen die Verwendung mit derartigem Grün gefärbten Papieres zu Tabakspaketen polizeilich einzuschrerten gehabt und nehmen hiervon Veranlassung, nicht allein obgedachte Bekanntmachung hierdurch zu strengster Nachachtung einzuschärfen, sondern auch die Verwendung besagten Papieres zu Tabakspaketen oder überhaupt zu Um schlägen für Maaren aller Art hiermit zu verbieten. Jede Verwendung besagter Farben zu Tapeten oder zum Anstrichen und Färben der Wände, so wie der Verkauf oder Vertrieb damit gefärbter Tapeten oder Papiere, ingleichen die Verwendung der letzteren zu Waarenumscblägen oder sonst in einer Weise, wodurch die erwähnten Farbestoffe gefahrbringend in den Verkehr gesetzt werden können, hat unnach- stchtliche Geld- oder Gefängnißstrafe zur Folge. Wir erwarten um so gewisser genaueste Nachachtung, da, namentlich bei Kindern, auch eine geringe Quantität einer Farbe, welche je nach den verschiedenen Sorten 15 bis 75 Procent arsenige Säure und freien weißen Arsenik enthält, die nachtheiligsten, ja selbst tödtliche Folgen herbeizuführen im Stande ist. Leipzig, den 4. November 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. . ^ Schleißner. Bekanntmachung und Erinnerung^ Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusaegenständen zum hiesigen Stadtschulden-Tilgungsfonds zu entrichtenden Abgaben sind auf den jetzigen November-Termin ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der noch auf frühere Termine außenstehenden Reste hierdurch in Erinnerung zu brmgen, indem unterbleibenden Falls gegen die Restanten nunmehr die vorgeschriebenen executivischen Maaßregeln m Anwendung kommen müßten. , 2ch»z»g, dt« 1. November I8SL. Der Rath der Stadt Leipzig.