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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185211212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-21
- Monat1852-11
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1852
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und Anzeig er. Verhandlungen der Stadtverordneten- am 17. November 1852. Vor dem Uebergange zur Tagesordnung gab das Collegium seine Zustimmung zu der vom Stadtrath beschlossenen vergleichsweise» Ablösung mehrerer Gefälle, welche von dem Mühlengrundstücke in Lindenau an den dasigen Schullehrer und an dm Pastor zu Leutsch zu leisten sind. Sie bestehen in 1 Brode jährlich und 1 Hahn beim Tode männlicher, 1 Henne beim Tode weiblicher Besitzer an den Pfarrer zu Leutsch und in 5 Ngr. ZinS und 1 Brod jährlich an den Schullehrer zu Lindmau. Bei der Ablösung werdm zwei Fälle angmommen werdm. Der Werth eines BrodeS ist auf 10 Ngr., der eines Hahns oder einer Henne auf 5 Ngr. vereinbart I worden. DaS Plenum genehmigte femer, daß die beiden Mit-I glieder de- EollegiumS, welche in der Sitzung vom 20. Oktober! d. I. sich gegen dm vom Rath beschlossenen Verkauf einer, dem l Johanni-hoSpital zugehörigen Wiese im Naunhofer Walde erklärt! hatten*),, ihre verneinende Abstimmung zurücknähmen. Somit ist! dieser Verkauf nunmehr einstimmig genehmigt. I Auf der Tagesordnung stand zunächst das vom Stadtverordneten > vr. Kormann voöaetragene Gutachten der Deputationen zum! Lvralstatut und zum Polizeiamte über das ln Aufnahmesachen in! Zukunft einzuschlagende Verfahren**). ! Der Stadtrath hat gegen dke früher gefaßten und ihm zur! Kenntnisnahme mitgetheilten, den inneren Geschäftsgang in diesen! Angelegmheiten betreffenden Beschlüsse nicht- zu erinnern gefunden; I dageaen bezüglich de- Antrag-, welcher die selbstständige Berathung I und Beschlußfassung der Deputation für Aufnahmesachen zum Ge-1 aenstande hatte, den Vermittelungsvorschlag gemacht, daß dieser! Deputation ein Mitglied de- Rath- auch fernerhin Vortrag auS dm Actm erstatten, dieselbe aber sodann ohne dessen B-theiligung die Berathung und Beschlußfassung auf Grund der ihr vorzule- gmben Acten vornehmen solle. Die Deputationm empfahlen in ihrer Mehrheit (die Minder heit wünschte da- frühere Verfahren ««geändert beizubehalten), diesem Vorschläge de- Stadtrath- beizutreten. Sie beantragten femer die Abänderung eine- früheren, dm Dorttag der Gutachten über die Aufnahmegesuche betreffenden Beschlüsse- und gingen schließlich auf den, der Deputation für Aufnahmesachen einzurau- menden Wirkungskreis über, bezüglich dessen sie die von der Polizei deputation bereit- in der Plenarsitzung vom 26. August d. I. beantragte Ermächtigung nunmehr zu ertheilen anriethen. Diese- Gutachten rief eine lebhafte Debatte hervor, bei welcher man sich von vielen Seiten für die ungeschmälerte Beibehaltung de- früheren Geschäftsganges bei Berathung und Beschlußfassung der Auftiahmegesuche dringend verwandte, während andererseits die Annahme de- RathSvorschlageS, al- mit den früheren Anträgen de- Plenum- im Wesentlichen übereinstimmend, bevorwortrt wurde. AuS diesen Verhandlungen und den dabei gestellten Anträgen gingm schließlich mehrere, da- vorliegende Gutachten zum Theil modificirende Beschlüsse hervor. Danach wird sich unter Berück sichtigung der bereit- früher getroffenen Bestimmungen da- Ver fahren in Aufnahmesachen folgenderweise gestalten: 1) Die Deputation für Aufnahmesachen ist mit besonderem, jedoch widerruflichem Aufträge versehen, aus alle der Gemeindevertre- ') S. Tageblatt Nr. 298. **) S. Verhandlungen vom 26. August und 15. Sept. d. 2., Tage blatt Nr. 245 und 262. tung nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Erklärung vsr- zulegende Gesuche um Aufnahme in den sächsischen Unter- thanenverband und um Ertheilung von Heimathsscheinen für- Ausland, diese Erklärung im Namen des Collegium- dann abzuaeben, wenn dieselbe beifällig und von allen anwesen den DHutationSmitgliedern einstimmig gefaßt worden ist. In allen Fällen aber, wo der Beschluß der Deputation ein ablehnender oder nicht einstimmig gefaßt ist, ingleichen wo Dispensation von den gesetzlichen Vorschriften erforderlich wird, soll die Deputation gehalten sein, die Entscheidung de- Plenums einzuholen. Dasselbe soll endlich geschehe», sobald auch nur ein Mitglied der Deputation auf Berichterstattung anttäat. 2) Die Deputation für Begutachtung von Aufnahmesachen soll auS 15 Mitgliedern bestehen, von denen mindestens neun bei der Berathung und Beschlußfassung zuaegen sein müssen. 3) ES soll dabei, ganz wie bisher, der Deputation von einem Deputieren de- Stadtraths auS den vorliegenden Sachen Vor trag erstattet werden und sodann die Berathung und Beschluß fassung in der Deputation auf Grund der derselben mitzu- theilenden Unterlagen erfolgen. An dieser Berathung und Beschlußfassung hat sich jedoch der Rathsdeputirte, welcher dabei zugegen bleibt, wie auch bisher geschehen, nicht zu be theiligen. 4) Die Deputation ist verpflichtet, dem Plenum allmonatlich die Namen derjenigen bekannt zu machen, denen sie, ohne Bericht zu erstatten, auf Grund der ihr ertheilten Ermächtigung Auf nahmezusicherung gegeben hat. 5) Die Namen und der Stand derjenigen, über deren Aufnahme gesuche die Deputation an da- Plenum Bericht zu erstatten hat, sollen in der Plenarsitzung, welche derjenigen, worin die Abstimmung erfolgen soll, vorhergeht, durch Anschlag im Sitzungssaale zur Kenntniß des Collegiums gebracht, die Gut achten aber, nachdem sie in der Zwischenzeit auf dem Bureau ausgelegen, erst unmittelbar vor der Abstimmung selbst vorge- traaen werden. Schließlich berichtete Or. Kormann Namens der Deputation zum Localstatut über den Beschluß des Raths', den Gehalt de- Neuangestellten Einnehmer- bei der Grundsteuer auf 750 Thlr. jähr lich (der frühere Einnehmer Weidenhammer bezog 850 Thlr.) fest zustellen, dagegen die monatlich 20 Thlr. betragende Remuneration de- Assistenten, welcher auch für die Zukunft beizubehalten ist, auf monatlich 28 Thlr. 10 Nar. zu erhöhen. Nach dem Anträge der Deputation ertheilte das Collegium hierzu seine Zustimmung. Gr-ähiungcn*) aus drmGeblrtc der inneren Mission. So lobenSwerth, ja unerläßlich nothwendig die Mission nach außen ist, eben so fest begründet ist die Pflicht der inneren Mission, und bedarf eS dazu keiner besondern Vereine, eS ist dazu jeder Christ, vorzugsweise jeder gute Protestant verpflichtet, weil durch das Wesen de- Protestantismus das Priesterthum auf jeden Einzelnen der Kirche übergeaangen ist. Es hat aber auch zu allen Zeiten der artige treue Priester gegeben, und wollen wir davon einige Bei spiele gebm. *) Au- K. Braune: Unsere Zeit und die innere Mission.
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