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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185212088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-12
- Tag1852-12-08
- Monat1852-12
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1852
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343. Mittwoch den 8. Decencher. 1852. Bekanntmachung. AuS Anlaß der Erfahrung, daß durch unvorsichtiges Gebühren mit Streichzündhölzern, namentlich Seiten der Kinder, häufig Schadenfeuer entstanden find, hat das Königliche Ministerium des Innern die Polizeiobrig keiten anweisen lassen, Jedermann, insbesondere den Familienhäuptern, die größte Sorgfalt und Vorsicht beim Gebrauche, namentlich bei der Aufbewahrung von Streichhölzern, zur Pflicht zu machen. Indem dies hiermit unsererseits geschieht, bringen wir zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß wir jede Unvorsichtig keit, namentlich auch daS Aufbewahren von Streichhölzern und anderen Reibzündwaaren in solcher Weise, daß dieselben in die Hände von Kindern oder unzurechnungsfähigen Personen gelangen können, nach Befinden auch dann, wenn ein Brandschaden daraus nicht entstanden ist, unuachsichtlich bestrafen werden. Leipzig, den 2. December 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Das 24. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. V4, Verordnung, die Ermäßigung der Gebühren für die telegraphische Correspondenz innerhalb Sachsens betr., vom 27. November 1852, ist bei un- eiugegarrge» und wird bis zum 25. d. M. auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißnahme öffentlich auShänaen. Leipzig, den 4. December 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Die Berliner gemeinnützige Ballgesellschaft. Der Gedanke, Eigenthümer seiner Wohnung zu sein, hat ohne Zweifel etwas sehr Reizendes, und wenn, nach der Grundrenten theorie, der Grundbesitz eigentlich der einzige Reichthum ist, so wäre e- für da< größte Glück anzusehen, wenn alle Menschen Grund- und HauSeigenthümer wären. Wenn wir aber unsere HauSeigen thümer, namentlich in den größeren Städten fragen, ob eS denn ein so beneidenswertheS LooS ist, städtischer Grundbesitzer zu sein, so werden sie uns fast einstimmig versichern, daß im Gegentheil der städtische Grundbesitz ein verhältnißmäßig wenig einträgliches und sehr precaire- Eigenthum sei. In dm stabilen Verhältnissen des Feudalwesens und derNatural- wirthschast ist ein eigenes Hau- allerdings wünschenSwerth, ja fast unentbehrlich. Denn wo wenig Häuser zum Zweck des VermiethmS gebaut werdm, wo zu gleicher Zeit da- Bedürfniß der Aenderung de- WohnplatzeS nickt hervortritt, gievt eS keine vermiethbaren Woh nungen, und ein eigmeS Wohnhaus bildet keine so große Last. Noch heutzutage hat in vielen Gegendm der Bauer den Webstuht und die Hobelbank eben so nöthig wie den Pflug, weil die Thei- luag der Arbeit und der Tauschverkehr noch nicht auSgebikdel sind, und der Bauer auf dem einsamm Hofe darauf angewiesen ist, für die Befriedigung seiner Bedürfnisse gr-ßtentheilS durch unmittelbare Production der Befriedigung-mittel zu sorgm. Wir zweifeln nicht, daß diesem oder jenem Häusler auf dem Lande sehr damit gedient sein würde, wenn er durch Zahlung einer etwa- h-hern Pacht sich allmälich ein Häuschen und ein Stück Land eigenthümlich erwerben könnte. Auch dürft« wohl für einen Farmer im Westen Amerika - ein eigene- Blockhaus dringende- Bedürfniß sein. Aber in un ser« großen Städten, wie Berlin, wo man doch schon seit überaus langer Zeit über die Naturalwirthfchaft hinau-gekommen ist, wo da- gewerbliche Leben ein so bewegliche- aewordrn ist, daß der Ar beiter am besten fortkommt, wmn er vollständig freie Hand in der Wahl seiner Wohnung hat; wo die Theilung der Arbeit so weit gediehm ist, daß eS ein eignes Gewerbe geworden ist, HauS eigenthümer zu sein: kann den unbemittelten Classen in der That nicht damit gedient sein, wenn man ihnen zum eigenthümlichen Besitz einer Wohnung verhilft. ES ist wahrlich keine kleine Aufgabe, ein Haus gut zu bewirth- schasten. Es gehört Capital und große Einsicht und Aufmerksam keit dazu, durch rechtzeitige und zweckmäßige Reparaturen ein Haus in einem solchen baulichen Stande zu erhalten, daß eS mit Auf wendung möglichst geringer Kosten seine Zwecke möglichst lange erfüllt. Eben deshalb hat das wirthschaftliche Bedürfniß eS dahin gebracht, daß die Verwaltung vermietheter Häuser ein eigne- Ge schäft geworden ist und die Schicksale der Berliner Grundbesitzer beweisen am besten die Schwierigkeit der guten Verwaltung eine- Hause-, da die zahlreichen Subhastationen schließen lassen, daß selbst unsre gewerbsmäßigen HauSeigenthümer es noch nicht durch weg zu einer wirthschaftlichen Verwaltung gebracht haben. Und nun will man gar jeden Arbeiter zum Hausbesitzer machen! Dem Arbeiter, der den ganzen Tag in der Fabrik angestrengt beschäftigt ist, soll außer diesen Mühen, außer der Sorge für den Lebensun terhalt seiner Familie noch die Sorge für die Erhaltung und Be- wirthschaftung seiner Wohnung aufgehalst werden. Diese Bestrebung ist eine Reaktion gegen die Theilung der Ar beit, gegen die wirthschaftliche Entwickelung. Mitten aus unserm beweglichen Leben soll in Beziehung auf den WohnungSbefitz ein Schritt Zurück in da- gebundene Feudalsystem gethan werden ; dm Arbeiter, der nächst dem flMgen Capitale im wirthschaftlichen Culturleben da- beweglichste Element sein muß, falls nicht ver derbliche Stockungen eintreten sollen, versucht man durch Grund besitz nicht nur an ein bestimmte- Land, an eine bestimmte Stadt, an ein Stadtviertel, an eine Straße, nein, an einen HauSplatz zu fesseln. Man könnte ihm mit demselben Rechte einen Garten, einen Acker, eine Wiese, ein Stückchen Wald und wer weiß «aS
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