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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185212256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-12
- Tag1852-12-25
- Monat1852-12
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1852
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4SL« Die Sla-tverordnetrilwahLtn betreffend. Der erste Act der indirekten Wahl ist vorüber, die Parteien haben sich gemessen und die Partei unter dem Motto: Wahrheit und Recht, hat dis letzt das Numerische Uebergewicht erhalten. Man darf diesen Erfolg schwerlich der Thätigkeit der Parteiführer deimeffen, ebm so wenig der glücklichen Zusammenstellung ihrer Listen; wohl mehr hat die gegnerische Untätigkeit im Handeln zum Siege der andern Partei beigetragen. Vergleicht man, waS die Partei für W. und R. öffentlich und im anonymen Theile deS Tageblattes gethan, mit der Thätigkeit derer, die für „Zur Beher zigung" eiferten, so möchte man fast glauben, daß sie der Gegenpartei, weniger geschadet, sondern mehr genützt hat. Der denkende Bürger, der unser städtisches Gemeinwesen nach dem regelnden Gesetz vom Februar 1831 und die St.-O. selbst prüfend betrachtet, die darin ge währten Rechte und Freiheiten schätzt, sie conserviren will, muß erschrecken über die Erclusivität, welche die Führer „Zur Beber- ziärmg" darlegten. DaS düstere Gemälde unserer Zeit und zu stande läßt dem trüben Gedanken Spielraum, als ob unsere städti schen Institutionen zu Verwaltung des Gemeinwesens ihrem Ende sich naheten, und dem kann nicht beistimmen, wer sich zu „Wahr- beit und Recht" hält. Die Wahlmänner als Vertrauensmänner sollen nun ihr Urtheil abgeben, sollen mit concentrirter Intelligenz die Wahl vollziehen, der dreifachen Mühe sollen sie sich unter ziehen, indem sie nun 96 Männer aussuchen sollen, in kurzer Frist in ohnehin bewegter Zeit. Es heißt daS dem Verstande^zu viel zumuthen, darum soll wohl daS Herz gläubig und disciplinirt zustimmen? Wenn man sagen kann, daß eS ein Glück wäre, wenn jeder Bürger, beseelt vom Gememsinne, sich al« Glied seiner Gemeinde, nicht selbstsüchtigen Dünkel-, dem Ganzen unterordnet, muß man eS al- Unglück bezeichnen, daß der Einzelne gefangen ist von Parteiführern und nur von zwei Normen eine wählen kann, so lsaß er seine Stjmme nutzt»- untergeh« lassen oder durch ent haltene- Stimmen einer gegnerischen Partei, und zwar der, die disciplinirt stimmt, nützen muß. DieMeherzjgungSpartei hat schon wieder ihren Dortheil rvahrgenommenj? hat- schon seit Mittwoch an ihre Parteigenossen Wahllisten verabfolgt, aber auch wieder eine sehr große Exklusivität dargelegt. Die Partei „Wahrheit und Recht" hat nun zwar mit allen gemäßigten Elementen sich de- freundet, aber bis jetzt noch keine Listen zu Stande gebracht, eS sollen erst noch enger gewählte Vertrauensmänner für die Partei Listen anfertigen. ES. geht dies wohl langsam, doch wenn mit Umsicht und Berücksichtigung aller nöthigen Elemente die Auswahl getroffen wird, kann immer noch ein guter Erfolg zu gewärtigen sein. Da aber die Zeit zu kurz ist, um alle nöthigen Untersuchungen festzustellen, wird fast kein anderer Ausweg bleiben, als eben so exclusiv «i« die Gegner zu verfahren. Keine Verständigung ist mehr möglich. Es gilt Partei zu nehmen selbst mit Aufopferung bester Wünsche. Urtheilen die Wahlmänner dann, waS für einer Partei sie zustimmen! Gott hilft nicht allein. Thue Jeder, was er vor Gott und Gewissen, was er vor seinen Mitbürgern verantworten kann, unbeschadet der Voraussetzungen, welche die Listenverfertiger vielleicht unrichtig berechneten. Die Wahlen sollen im städtischen, nicht politischen Interesse statthaben. WaS die eine Partei will, haben deren Führer bezeichnet; waS will die Partei „Für Wahr heit und Recht?" Es soll eine liberale Deutung der Städte- Ordnung, diese selbst Wahrheit sein, die aewährten städtischen Rechte wolle man wahren! Gehen denn, die Ansichten darüber so auseinander, daß Einigung nicht möglich! Einigkeit nur die Parteien stark macht, schwächend den Gemeinstnn! Für Wahrheit und Recht! — 8:a. - . . Bekanntmachung. Die Herren Wahlmänner zur Neuwahl der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner haben die Stimmzettel Montag den -U d. M. Vormittag- -wischen 10 und 12^ oder Nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr im Wahllocale in der alten Waage persön lich abzugeben. ' . , l Lnpzig, den 24. December 1852. / De» Rath der Stadt Leipzig. Koch. .. . —. — . . — - - ... - — ..... . —... .... — - Bekanntmachung. DaS 25. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 95, Verordnung, die Bekanntmachung der zwischen der König!. Sächs. und der K. K. Oesterreichischen Regierung getroffenen Uebereinkunft wegen Herstellung gegenseitiger Abzugsfreiheit bei dem Verzehren von Pensionen und dergleichen Bezügen im AuSlande betreffend, vom 26. November 1852. Nr. 96., Verordnung, die Anstellungsprüfungen für den höheren StaatSforstdienst betreffend, vom I. December 1852. Nr. 97., Verordnung, die Ueberweisung der Erbverwandlungszinsen auf die Landrentenbank betreffend, vom 22. No- vember 1852. ^ Nr. 98., Verordnung, die Getreidemärkte betreffend, vom 23. November 1852. Nr. 99., Verordnung, den Wegfall der Gewerbs- und Eoncessionsabgaben in der Oberlazisitz betreffend, vom 6. De cember 1852. Nr. IVO., Verordnung, die Nothwendigkeit möglichster Beschleunigung der Ablösungsangelegenheiten betreffend, vom 6. December 1852. Nr. 101, Verordnung, die Vollstreckung der Todesstrafe betreffend, vom I. December 1852. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 13. Janur 1853 auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, den 20. December 1852. De» Rath de» Stadt Leipzig. ' , ^ Koch. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 23. December 1852. Auf Aeneralla»« rücken nach wie vor und bis auf Weitere- sämmtliche Bataillone zum Feuerdienste au- und zwar beseht vom 1. Januar 18ÜS Mittag- 12 Uhr an bei Feuerallarm: da- zweite Bataillon die Brandstätte, da- dritte Bataillon stellt sich in der Nähe derselben al- Reserve auf, da< erste Bataillon besetzt vom Sammetplatze aus al- Piquet die erste, da- vierte Bataillon die zweite Bürgerschule. Im Uebrtgen verbleibt e- bei den bi-herigrn Anordnungen. Der Lo««a»daut drr Lo««m>algarde. H. W. Nrumetster.
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