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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185406175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18540617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18540617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-06
- Tag1854-06-17
- Monat1854-06
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1854
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 168. Sonnabend den 17. Juni. Amtliche Darstellung. In Gemäßheit gesetzlicher Vorschrift wird über den heute mit dem Tode bestraften Carl August Ebert, besten Verbrechen und die drshalb geführte Untersuchung, den darüber ergangenen Acten entsprechend, Folgendes bekannt gemacht. Am 7. Januar 1853 wurde die SchuhmachermeisterSwittwe Friese, welche als eine wohlhabende Frau bekannt gewesen war und im Dachgesä-oste eines am Ende der hiesigen Georgenstraße etwas isolirt gelegenen Hauses ganz allein gewohnt hatte, nachdem sie zwei Tage vorher nicht sichtbar gewesen und deshalb, auf hierüber erstattete Anzeige, ihre verschlossene Wohnstube amtlich eröffnet worden war, in dieser getödtet angetroffen und der Befund sofort gerichtlich ausgenommen. Man fand die Friese entseelt, in sitzender Lage, den Rücken auf einem Stuhle ruhend, Kopf und Hände herabhängend, vielfach mit Blut bedeckt, dergleichen auch auf die Dielen geflossen war, in der rechten Hand ein scharfes blutiges Messer, quer über den Hals eine lange klaffende Wunde, auf dem Kopfe aber, welcher mit einer Mütze bedeckt war, woran weder Blutspuren, noch Verletzungen zu bemerken, 16 Wunden. Von den letztere« waren mehrere bis in das Gehirn gedrungen, und in Betreff ihrer erklärten die Gerichtsärzte, beziehentlich nach stattqefundener Sektion des Leichnams, daß sie durch fremde Gewalt und, zum Theile wenigstens, eher, als die Wunde am Halse, bewirkt worden sein müßten, von einem stumpfen, aber scharfkantigen Instrumente, wahrscheinlich von einem Hammer, herrührten und, jede einreln, tödlich gewesen wären. Niemand wußte über die Besitzthümer der Friese und was etwa daran fehlen möchte, hinlängliche Auskunft zu geben; jedoch war es sogleich auffällig, daß zwar mehrere Dokumente und andere Dinge von Werthe, aber, außer wenigen Groschen, worunter einige Zwanzigkreuzer, gar kein baareS Geld sich vorfand, während, wie sehr bald ermittelt wurde, die Friese noch am 5. Januar Vormittags nahe an 3V Lhqler eingenommen hatte. Auch erfuhr man, daß die Friese eine Anzahl goldne Ringe, an einen Faden gereiht, so wie einige Busennadeln besessen habe, welche G^enstände sich nicht mehr vorfanden. Es war also nicht zu bezweifeln, daß ein Mord, und zwar ein Raubmord, an der Friese begangen worden sei. I« de» in deren Wohnstube stehende« Bette war gleich bei der ersten Thatbestandsaufwahme zwischen der Matratze und dem Unterbette ei« grobes, sehr schmuziges, unter den Aermeln blau gefärbtes Mannshemd, und neben diesem Bette liegend ein weiß- gevnHchenes MannShemd vo« feinerer Leinwand mit dem auf einem besonder» Leinwandfleckchen von Herzform eingestickten Namenszeichen des verstorbenen Ehemannes der Friese, dergleichen noch mehrere vorhanden waren, vorgefunden worden, waS auf die Vermuchung fihrte, daß der Mörder das seinige auS- und dafür eins der zuletztbezeichneten angezogen habe. Bei hiernach im Ganzen sehr geringen Anhaltepuncten blieben die Bemühungen, diesen zu erforschen, mehrere Tage erfolglos. Sie wurden besonder- auch auf einen unbekannten Mann gerichtet, welcher kurze Zeit vor dem Tode der Friese einige Male in dem betreffenden Gehöfte und auch am 5. Januar zwei Male zu deren Wohnung hinaufgehend gesehen worden war. Der Criminalamts- Diener (jetzt Nuntius) Damm hatte dabei erfahren, daß ein Kutscher am 6. Januar von einem ähnlich beschriebenen Menschen eine Schuld von mehreren Thalern zurückbezahlt erhalten habe, und bei weiteren Nachforschungen ermittelt, daß dies ein einige Jahre zuvor am 7. Septbr. 1848 legitimationslos hier aufgegriffener Mensch war, der sich Friedrich Müller nannte, seitdem schon mehrmals wegen Diebstahls und anderer Vergehungen bestraft und erst am 16. Novbr. 1852 aus dem Georgenhause entlassen worden war, dessen eigentliche Herkunft aber, aller darüber eingestellten polizeilichen Nachforschungen ohngeachtet, noch nicht hatte ermittelt werden können, über dessen Person also ein Dunkel schwebte. Der gedachte Executivbeamte hatte denselben am frühen Morgen des 14. Januar in seiner Wohnung aufgesucht und daselbst sofort entdeckt, daß er mit einem ähnlichen Hemd bekleidet sei, wie die in der Wohnung der Friese Vorgefundenen, voraussichtlich von deren Ehemanne herrührenden, auch noch ein zweite-Hemd von desselben Beschaffenheit bei drffen Wäscherin ausfindig gemacht. Die Persönlichkeit deS angeblichen Müller, insbesondere durch seinen Gang auffällig, so wie seine sogleich herzugeholte Bekleidung stimmten treffend mit der Beschreibung überein, welche von dem gesuchten unbekannten Manne gemacht worden war. > Nach seiner hierauf erfolgten Verhaftung wurde im Laufe der nunmehr wider ihn eingeleiteten Criminaluntersuchung dieser angebliche Müller von zwei Personen als der nämliche Mann anerkannt. Es wurde ermittelt und festgestellt, daß das im Bette der Fries« Vorgefundene fremde Hemd ein ihm gehöriges und von ihm aller Wahrscheinlichkeit nach auch bi« zum 5. Januar wirklich auf dem Leide getragen worden war. Selbst die blaue Färbung unter den Aermeln desselben wurde dadurch erklärbar, daß er ein« blaue Unterjacke trug. Die beiden jetzt im Besitze de- Angeschuldigten befindlichen Hemden (über deren Erwerb er sich nicht auszuweisen wußte) glichen in allen Beziehungen aufs Genaueste denjenigen, im Nachlasse der Friese Vorgefundenen, welche augenscheinlich von deren Ehemanne herrührten. Zwar waren die Namenszeichen de- Letzteren nicht mehr daran vorhanden, aber an gleicher Stelle waren noch deutliche Spuren davon, sogar von ihrer Form, wahrzunehmen. Es wies sich auS, daß der Angeschuldigte, obwohl er unmittelbar zuvor gar kein Geld gehabt, am Nachmittage des 5. Januar und in den nächstfolgenden Tagen eine Summe Geldes besessen und «nsgegeden hatte, welche ohngefähr derjenigen glich, die von der Friese unmittelbar vor ihrem Tode eingenommen worden war, darunter auch einige Awanzigkreuzer, so wie, daß er am 5. Januar Nachmittags eine Anzahl solcher Ringe und Busennadelü, wie in dem Nachlasse der Friese vermißt worden waren, und zwar die Ringe an einen Faden gereiht, einem andern Manne übergeben hatte, welche Pretiosen später auch aus den Händen anderer Personen, wahrscheinlich insgesammt, wiedererlangt wurden. Trotz dieser und anderer schlagender Ueberführungsgründe leugnete der Angeschuldigte beharrlich die ihm beigemeffene That, und hielt auch eben so, wie früher beim Polizei-Amte, befriedigende und nachweisliche Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse und seine Herkunft zurück. Dle letztere wurde endlich doch noch erlangt. Da- hiesige Polizei-Amt war schon im April 1852 auf die Vermuthung gekommen, daß der angebliche Müller der Schnrideraeselle Carl August Ebert sein möge, welcher, laut erlassener Steckbriefe, am 24. August 1848 aus dem Gefängnisse zu Drossen bei Frankfurt a/O. entwichen war, wo er sich wegen Raubmords, Brandstiftung und
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