Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 192. Dienstag den 11. Juli. 1854. Bekanntmachung, die Sperrung eines Theils der Coburger Chaussee im Amtsbezirke Leipzig betreffend. Wegen Ueberschw-mmurrg ist die Passage, zwischen Connewitz und Gautzsch sowohl auf der Chaussee al- auch auf dem Communication-w-ge über Oetzsch gegenwärtig und, wegen der nach Verlauf des Wasser- an der Chaussee vorzunehmenden Herstellungen, bis auf weitere Bekanntmachung gesperrt. Leipzig, am 10. Juli 1854. Die Königl. Straßenbau-Commission deS Amte- Leipzig. v. Oppel. Loose. Bekanntmachung. Wegen eine- Daaandurchbruch- bei Oetzsch hat der Güterverkehr auf der sächsisch - bäurischen Staat-eisenbahn von und nach Leipzig sistirt werden müssen; e- steht zu erwarten, daß die Bahn den 13. UH. wieder fahrbar wird. Leipzig, den 10. Juli 1884. Königliche Staatseisenbahn - Direktion daselbst. « ch r»l. Bekanntmachung, die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken betreffend. Die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken wird in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt und deren Weichbild, so wie in den unter die Jurisdiction deS hiesigen Landgerichts und Kö niglichen KreisamteS gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeboten. Dieselbe soll von und mit dem 14. Juni d. I. an während eines Zeitraumes von acht Wochen und zwar in jeder Woche Mittwochs Nachmittags von S Uhr an im großen Saale der alten Waage am Markte hier stattfinden. Leipzig, am 31. Mai 1854 Der Skath der Stadt Leipzig. Koch. G. Meckler. Verpachtung Die diesjährigen Obstnutzungen der städtischen Chausseen und der Anpflanzungen auf den Wiesen vor dem Floßthore sollen an den Meistbietenden gegen baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, so wie jeder anderen Verfügung verpachtet werden. Es haben sich darauf Reflectirende Freitag den 14. diese- Monats früh V Uhr in der Marstall - Expedition einzufinden, rhre Gebote zu thun und sodann weitere Nachricht »u gewärtigen. Leipzig, den 6. Juli 1854. DeS NathS der Stadt Leipzig Deputation zu den Chausseen und Anlagen. Me Setränke des Menschen*). Der Meufch bedarf de- Getränke- vorzüglich zur Löschung des Durste-, mr Auflösung der genossenen Speisen und zur Verdün nung der Säfte. Die Regeln beim Trinken sind im Allgemeinen folgende: Da- vorzüglichste Getränk, wodurch alle wesentlichen Zwecke de- Trinken- am Vollkommensten erreicht werden, ist das Waffer. Da- Wasser reinigt da- Blut, indem e- die Ham- und Haut-Functionen vermehrt, nicht allein von fremdartigen und un *) Au» der bei Klinkicht u. Sohn erschienenen Schrift „ Den Eente- nariu» (der HundertjLhrige), oder wie erlangt man durch eine naturgemäße Lebensweise da» höchste Alter? von vr. »mil Reinheck" hier druchstück»- weise gegeben. reinen Stoffen, sondem eS dient auch dazu, die Absonderung d<- Blute-, da- verbrauchte Blut, so wie alle übrigen Unreinigkeiten im Magen und in den Eingeweide«, in den Nieren, in der Ham blase durch Leibe-Sffnung und stärkere Urinadsonderung zu entfernen. Da- tägliche Waffertrinken befördert ferner die Gallenabsonderung in der Leber, wodurch e- dm Abgang der Blutau-sonderung, der sogenannten Blutschlacke, welche die Blutverjüngung hemmt, be- thatigt. Wird aber dieser nothwendiae Abgana de- unbrauchbar gewordmen, schwarzen Blute- nicht befördert, geräthe- in- Srockm, so entstehen leicht Verhärtungen in der Leber und Milz, Gelbsucht, Gicht, Hämorrhoiden, Steinbeschwerden re. Ein gute- Wasser muß klar, im höchsten Grade durchsichtig, aeschmack- und geruch los sein, hineingeworfene Seife leicht auflosen, nicht trübe und